Hallo zusammen,
ein Antragssteller hat beim Jobcenter Bürgergeld beantragt.
Als Girokonto für die Überweisungen hat der Antragssteller das private Girokonto der Mutter angegeben.
Dieses wurde auch hinterlegt.
Allerdings fordert das JC immer noch die Kontoauszüge der drei letzten Monate.
Dabei ist es ein Konto der Mutter und Eingänge oder der Konstostand ist der Mutter zuzurechnen und nicht dem Sohn. Das habe ich alles dem JC mitgeteilt, dennoch werden die Kontoauszüge angefragt.
Kann ich dagegen vorgehen?
Wenn die Mutter mit dem JC nichts zu tun hat, ist sie nicht zur Mitwirkung verpflichtet. Sie ist auch nicht verpflichtet die Auszüge raus zu geben. Auch nicht an ihren Sohn. Die Forderung scheitert an der Unmachbarkeit. Was man nicht hat, kann man auch nicht vorzeigen
Zitat von: Chefkoch am 08. März 2024, 15:44:01Wenn die Mutter mit dem JC nichts zu tun hat, ist sie nicht zur Mitwirkung verpflichtet. Sie ist auch nicht verpflichtet die Auszüge raus zu geben.
Das ist wohl ein bisschen zu einfach.
Wenn das so wäre, dann würde jeder sein Bürgergeld auf ein fremdes Konto überweisen lassen und dann zum Jobcenter sagen Kontoauszüge gibts nicht weil es nicht mein Konto ist.
Desweiteren wäre zu klären, weshalb das Geld nicht auf dem eigenen Konto landet sondern bei der Mutter.
Hat die Mutter das mit der Bank vorher abgesprochen? Denn normalerweise darf man ein Konto nur auf eigene Rechnung führen.
Was wenn die Mutter ihre persönlichen Unterlagen nicht rausgibt? Soll er sie dann klauen, oder wie?
Zitat von: magigstar am 08. März 2024, 14:09:05Hallo zusammen,
ein Antragssteller hat beim Jobcenter Bürgergeld beantragt.
Als Girokonto für die Überweisungen hat der Antragssteller das private Girokonto der Mutter angegeben.
Warum hat er nicht das eigene Konto für das Bürgergeld angegeben?
Zitat von: lisa63 am 08. März 2024, 16:16:51Warum hat er nicht das eigene Konto für das Bürgergeld angegeben?
Möglicherweise hat er kein eigenes Konto, somit muss er auch keine Auszüge vorlegen.
Vermutlich geht hier nur das Bürgergeld auf das Konto der Mutter.
Kann man ja machen, wenn kein eigenes Konto vorhanden.
Besser als irgendein Scheck und auch einfacher, für das JC.
Da die Mutter sonst nichts mit dem JC zu tun hat, können auch diese Auszüge nicht beigebracht werden.
Da es eben einzig, dass Konto der Mutter ist.
Sie wird das Bürgergeld dann eben, einfach weiter geben.
Zitat von: Kopfbahnhof am 08. März 2024, 16:27:08Zitat von: lisa63 am 08. März 2024, 16:16:51Warum hat er nicht das eigene Konto für das Bürgergeld angegeben?
Möglicherweise hat er kein eigenes Konto, somit muss er auch keine Auszüge vorlegen.
So einfach umgeht man die Einkommens und Vermögensprüfung gegenüber dem Jobcenter?
Cool dann lass ich ab sofort mein Geld auch einfach woanders hinüberweisen.
Alle anderen "illegalen" Einnahmen lasse ich ebenfalls dort aufs Konto gehen. Kann das Jobcenter ja dann nicht prüfen ...
Ich lese hier beinahe täglich von irgendwelchen Kontoauszügen und Nachweisen die User gegenüber dem Jobcenter erbringen sollen, aber noch nie wurde der Rat erteilt einfach ein fremdes Konto anzugeben um sich der Prüfung zu entziehen. Also ich glaube so kann das doch unmöglich funktionieren oder?
Das JC könnte sich weigern, weiterhin an ein fremdes Konto zu überweisen. Dann gibts die Kohle halt per Scheck und hat nervige Laufereien
Zitat von: Harald53 am 08. März 2024, 16:38:32Also ich glaube so kann das doch unmöglich funktionieren oder?
Eine Weile geht das gut, man darf sich die Leistung durchaus auf das Konto eines Familienangehörigen oder Bekannten überweisen lassen. Da aber mittlerweile jeder Bürger das Recht auf ein Guthabenkonto hat, guckt sich das Jobcenter das nur eine begrenzte Zeit lang an, dann muss man entweder ein Girokonto eröffnen oder aber nachweisen, dass man keines bekommt, dann gibt es die Leistung als Scheck, die Kosten dafür trägt NICHT das Jobcenter.
Ja mich würde es ja freuen wenn es so einfach wäre die Einkommens und Vermögensprüfung auszuhebeln. :grins:
Aber ich bezweifle das das so einfach funktioniert, das hätte sich bestimmt schon rumgesprochen.
Zitat von: Harald53 am 08. März 2024, 16:47:37Aber ich bezweifle das das so einfach funktioniert
Das geht schon, wenn der Bürgergeldbezieher keine Konten hat, dann hat er eben keine.
Es gibt keine Pflicht, ein Girokonto zu haben.
So lange das JC auf das Konto der Mutter Überweist, ist es kein Problem.
Vermögensprüfung bei der Mutter, fällt jedenfalls aus.
Niemand ist verpflichtet ein Konto zu besitzen, oder zu eröffnen. Das gibts halt jeden Monat ein Scheck
Vielleicht probier ichs beim nächsten WBA aus, geb das Konto vom Freund an und wenn das Jobcenter Kontoauszüge sehen will sag ich ätsch pech gehabt ist ja nicht mein Konto gibt keine Auszüge :grins:
Blödsinnige Diskussion darüber um die Vermögensprüfung des JC zu umgehen. Dafür brauch man nicht das Konto von jemand anderem um seine Leistungsbezüge darauf überweisen zu lassen.
Es geht hier wohl um einen Neuantrag.
Der Antragsteller muss seine Bedürftigkeit nachweisen. Kann er das nicht könnte auch der Antrag abgelehnt werden.
Und was ist mit § 60 SGB II Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter?
Greift das in dem Fall nicht
Zitat von: Sensoriker am 08. März 2024, 18:01:40§ 60 SGB II Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter
Die Mutter hat hier keine Auskunftspflicht.
Zitat von: Milla am 08. März 2024, 17:57:55Dafür brauch man nicht das Konto von jemand anderem um seine Leistungsbezüge darauf überweisen zu lassen.
Siehe Punkt 47
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Buergergeld/Fragen-und-Antworten-zum-Buergergeld/fragen-und-antworten-zum-buergergeld-art.html
Ich bin erstaunt, dass man seine Leitungen auf ein fremdes Konto überweisen lassen kann. :sad:
Aber es ist wie es ist.
Ich frage mich nur folgendes:
Wie organisiert der "kontolose Bürger" seine Zahlungen?
Also so Sachen wie Miete, Stromkosten, Geld für Essen und andere Ausgaben etc.?
Umständlicher gehts ja nicht.
Zitat von: lisa63 am 08. März 2024, 18:55:19Wie organisiert der "kontolose Bürger" seine Zahlungen?
Also so Sachen wie Miete, Stromkosten, Geld für Essen und andere Ausgaben etc.?
Na warscheinlich auch über das fremde Konto.
Zitat von: lisa63 am 08. März 2024, 18:55:19Wie organisiert der "kontolose Bürger" seine Zahlungen?
Das sollte sie/er dann schon selbst wissen, so manch eine/r ist auch Obdachlos.
Somit braucht er kein Konto, Essen kann man ja trotzdem kaufen :zwinker:
Zitat von: Sensoriker am 08. März 2024, 18:01:40Es geht hier wohl um einen Neuantrag.
Der Antragsteller muss seine Bedürftigkeit nachweisen. Kann er das nicht könnte auch der Antrag abgelehnt werden.
Und was ist mit § 60 SGB II Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter?
Greift das in dem Fall nicht
Das würde m. E. nur greifen, wenn der Antragssteller über das Konto der Mutter verfügt.
Sprich, das Guthaben dem Antragssteller zuzurechnen ist.
Oder der Antragssteller Rechnungen darüber bezahlt.
Dem ist es aber nicht so.