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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: sagmal am 09. März 2024, 23:27:17

Titel: Nachzahlung von Sozialleistung SGBII, SGBXII
Beitrag von: sagmal am 09. März 2024, 23:27:17
Guten Abend!
Was passiert eigentlich wenn Leistungen nach gerichtlichen Verfahren nachgezahlt werden? Werden die dann als Einkommen auf die laufenden Zahlungen angerechnet?
Gibt es Erfahrungen zu Zahlungen aus Verzögerungdsrügen und würde die als Einkommen angerechnet?
Titel: Aw: Nachzahlung von Sozialleistung SGBII, SGBXII
Beitrag von: Alena am 10. März 2024, 01:08:26
Meinst du mit Nachzahlungen dir bisher vorenthaltene Sozialleistungen? Diese würden meines Wissens und meiner Erfahrung nach definitiv nicht angerechnet. Also zum Beispiel man hat dich sanktioniert, du hast vor dem SG gewonnen und bekommst jetzt nachgezahlt, was man dir davor zu Unrecht vorenthalten hat. 
Titel: Aw: Nachzahlung von Sozialleistung SGBII, SGBXII
Beitrag von: sagmal am 10. März 2024, 02:47:32
Danke für die Antwort.
Ja genau es geht um Zahlungen die mir zustehen. Im ersten Fall wurde ausreichendes Einkommen für einen Monat aus selbstständiger Tätigkeit "festgestellt" und nichts gezahlt.
Seitdem stelle ich jedes halbe Jahr einen Antrag. Erst auf HarzIV Aufstockung, dann auf Grundsicherung. Es gibt jedes Jahr differenzen und ein Verfahren vor dem SG. Deshalb auch überlange Verfahren. Verzögerungsrügen sind erklärt.
Titel: Aw: Nachzahlung von Sozialleistung SGBII, SGBXII
Beitrag von: Alena am 10. März 2024, 03:19:25
Okay, also wie gesagt, ich war mal zu Unrecht sanktioniert und habe dann vor dem SG gewonnen, da wird natürlich nichts angerechnet. War zwar noch zu Hartz 4 Zeiten, dürfte aber jetzt auch nicht anders sein. 

Anderenfalls wäre es ja eine Bedarfsunterdeckung. 
Titel: Aw: Nachzahlung von Sozialleistung SGBII, SGBXII
Beitrag von: Ottokar am 10. März 2024, 10:16:36
Leistungen des SGB II sind im SGB II generell kein Einkommen, das Gleiche gilt auch im SGB XII.
Außerdem gilt das auch systemübergreifend, d.h. Leistungen des SGB XII sind im SGB II kein Einkommen und umgekehrt.
Titel: Aw: Nachzahlung von Sozialleistung SGBII, SGBXII
Beitrag von: sagmal am 10. März 2024, 11:51:10
Vielen Dank für die Antworten.
Titel: Aw: Nachzahlung von Sozialleistung SGBII, SGBXII
Beitrag von: klaus-dieter63 am 10. März 2024, 19:15:52
Es wird nicht als Einkommen angerechnet, das wurde ja schon beantwortet. Allerdings noch ein Hinweis: Es wird, wenn es nicht ausgegeben wird, zu Vermögen. Wenn damit die Schongrenze überschritten wird, kann das zum (teilweisen) Wegfall der Bedürftigkeit führen.
Titel: Aw: Nachzahlung von Sozialleistung SGBII, SGBXII
Beitrag von: Bimimaus5421 am 18. April 2024, 22:03:08
Zitat von: sagmal am 10. März 2024, 02:47:32Danke für die Antwort.
Ja genau es geht um Zahlungen die mir zustehen. Im ersten Fall wurde ausreichendes Einkommen für einen Monat aus selbstständiger Tätigkeit "festgestellt" und nichts gezahlt.
Seitdem stelle ich jedes halbe Jahr einen Antrag. Erst auf HarzIV Aufstockung, dann auf Grundsicherung. Es gibt jedes Jahr differenzen und ein Verfahren vor dem SG. Deshalb auch überlange Verfahren. Verzögerungsrügen sind erklärt.
Das überlange Verfahren nach 198 gvg ist eine Entschädigung dafür das Gerichte bummeln ..das wird nocht angerechnet
Ich spreche da aus eigner Erfahrung
 Sollte dies der Sgb 12 Träger versuchen dann wieder Widerspruch ,er ,klage in alle Instanzen

Es ist gewollt das auf Zeit gespielt wird in der Hoffung die Betroffenen geben auf