Der Beitrag von Ottokar: https://hartz.info/index.php/topic,133621.0.html
Zitat vom Ende: "Es ist damit zu rechnen, dass die Jobcenter jedem Bürgergeldbezieher die Leistung streichen, der innerhalb von 12 Monaten ein zweites Mal ein zumutbares Jobangebot ablehnt. Jedem Betroffenen ist deshalb zu raten, gegen diesen Leistungsentzuges beim zuständigen Sozialgericht sofort rechtlichen Schutz in Anspruch zu nehmen."
Frage: Wie würden die Sozialgerichte hier entscheiden? würden sie gegen die neue Sanktion entscheiden?
Was passiert dann, wenn die Gerichte gegen diese Sanktion entscheiden? was würde die Politik tun?
ZitatFrage: Wie würden die Sozialgerichte hier entscheiden? würden sie gegen die neue Sanktion entscheiden?
Sei mutig und probiere es für uns aus und teile dann das Ergebnis mit.
ZitatWas passiert dann, wenn die Gerichte gegen diese Sanktion entscheiden? was würde die Politik tun?
Dann lässt sich die Politik halt was Neues einfallen. Das berühmte Spiel zwischen Hase und Igel.
Sollte es zu einen Präzedenzfall kommen, hätten Kläger gute Chancen.
Vor allen weil das Wort existenzsichernd nicht vorkommt.
Aber ob überhaupt ?
Denn damit der Job nicht mehr zur Verfügung steht, ist es einfach dem Arbeitgeber klarzumachen, das man selber das Gegenteil eines Mehrwertes sein wird.
Zitat von: HunzernKonzerrn am 10. März 2024, 17:04:36Sollte es zu einen Präzedenzfall kommen, hätten Kläger gute Chancen.
Vor allen weil das Wort existenzsichernd nicht vorkommt.
Aber ob überhaupt ?
Denn damit der Job nicht mehr zur Verfügung steht, ist es einfach dem Arbeitgeber klarzumachen, das man selber das Gegenteil eines Mehrwertes sein wird.
Arbeitgeber in die Fresse hauen ?
Zitat von: HunzernKonzerrn am 10. März 2024, 17:04:36Aber ob überhaupt ? Denn damit der Job nicht mehr zur Verfügung steht, ist es einfach dem Arbeitgeber klarzumachen, das man selber das Gegenteil eines Mehrwertes sein wird.
Wenn es die Fachkraft vom Jobcenter drauf anlegt bekommt man vermehrt Vermittlungsvorschläge von Zeitarbeit und Vermittlungsagenturen.
Für die ist der "Mehrwert" egal. Die wollen nur Provision!
Hatte mal einen Fall wo die Einladung zum Vorstellungsgespräch bei einer Vermittlungsagentur zeitgleich im Briefkasten war wie der Vermittlungsvorschlag.
Die wollten mich also "sofort" einstellen ohne das ich mich drauf beworben habe. ;)
So läuft unser System!
Es kommt immer darauf was als "zumutbar" gilt! Wenn man z.B. ein Angebot bekommt, einem der Potentielle AG aber ablehnt, (weil man z.B. nicht geeignet für die Arbeit ist) gilt das dann schon als "sanktionsfähig"? Oder wenn man zu einer sogannten "Massnahme eingeladen" wird und an dieser nicht teilnehmen möchte (weil einem der Sinn darin nicht erschließt) gilt das dann als zumutbar und bekommt das wegen der Ablehnung eine Totalsanktion?
Solange das nicht geklärt ist, macht jede weiter Diskussion darüber keinen Sinn!
Zitat von: Zatoo am 10. März 2024, 16:18:07Frage: Wie würden die Sozialgerichte hier entscheiden? würden sie gegen die neue Sanktion entscheiden? Was passiert dann, wenn die Gerichte gegen diese Sanktion entscheiden? was würde die Politik tun?
Da meine Glaskugel in Reparatur ist, kann ich dazu keine Vorhersage treffen.
Zitat von: Zatoo am 10. März 2024, 16:18:07was würde die Politik tun?
denn einfach mal in die vergangenheit schauen..da wirste fündig..was politiker denn so alles tun.. :weisnich:
Als das Vorhaben der Vollsanktionen bekannt wurde, gab es Spekulationen, es könne besser sein, eine 30%-Sanktion in Kauf zu nehmen, weil die Vollsanktion nur bei der Weigerung zur Aufnahme unmittelbare Arbeitsangebote verhängt werden könne und es zu diesen gar nicht erst käme, wenn man sich nicht auf unliebsame Stellen bewerben würde.
Jetzt, da der endgültige Gesetzestext feststeht, gibt es Einschätzungen hierzu?
https://www.labournet.de/politik/erwerbslos/hartz4/sperren/sanktionsaufschub-den-jobcentern-nach-dem-urteil-zu-hartz-iv-sanktionen-bittet-das-arbeitsministerium-um-vollzugsstopp-neuer-sanktionen/
Die Bundesregierung kündigt an, bis zu zwei Monate das komplette Bürgergeld zu streichen, wenn Betroffene Jobangebote ablehnen.
8-Monate-Sanktionen: Bürgergeld-Bezieher können fast unbegrenzt total sanktioniert werden.
Wenn es jetzt böse JC Mitarbeiter geben würde, schicken die ihren Pappenheimer jeden Monat ein Arbeitsangebot zu und können so die Leute nach Lust und Laune das komplette BG streichen wenn sie die Arbeitsangebote nicht annehmen.
Zitat von: Milla am 13. März 2024, 19:41:18Wenn es jetzt böse JC Mitarbeiter geben würde, schicken die ihren Pappenheimer jeden Monat ein Arbeitsangebot zu und können so die Leute nach Lust und Laune das komplette BG streichen wenn sie die Arbeitsangebote nicht annehmen.
Nur vom zugeschickten Stellenangebot des Jobcenters hat man den Job (vom AG) aber noch lange nicht angeboten bekommen. Worüber wird sich hier denn jetzt aufgeregt?
Zitat von: pizzamargherita am 13. März 2024, 19:23:21Jetzt, da der endgültige Gesetzestext feststeht, gibt es Einschätzungen hierzu?
Zitat von: Ottokar am 06. März 2024, 12:32:49Zudem erweckt der Gesetzgeber in der Begründung den Anschein, dass die Nachweispflicht der Jobcenter dazu, dass die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme tatsächlich und unmittelbar besteht, bereits mit der Existenz eines vom Jobcenter unterbreiteten Arbeitsangebotes erfüllt sei (BT-Drucksache 20/9999 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/099/2009999.pdf), Seite 22, 3. Absatz).
Zitat von: Sheherazade am 14. März 2024, 10:28:07Nur vom zugeschickten Stellenangebot des Jobcenters hat man den Job (vom AG) aber noch lange nicht angeboten bekommen. Worüber wird sich hier denn jetzt aufgeregt?
Ist das jetzt neuerdings kein Jobangebot mehr, wenn einem sowas ins Haus flattert und eine Rechtsfolgebelehrung liegt bei?
Das Ganze erinnert mich an eine Art Darwins Evolutionstheorie. Dass sich Lebewesen über Generationen an ihre Umgebung anpassen und sich dadurch eine Art verändern kann. Lebewesen, die schlechter angepasst sind, sterben aus. Dieses Prinzip nennt sich ,,survival of the fittest".
Ob die Leute sich das gefallen lassen was die Jobcenter machen?glaube eher nicht das wird in den Behörden noch richtig krachen ,keiner wird es sich unbegründet gefallen lassen minimum 2 bis 8 Monate ohne Geld (Lebensmittel)+Krankenversicherung sein.
Will nicht in der Haut der Jobcenter Mitarbeiter stecken XD Natürlich werden die Bürgergeld Empfänger nicht gefallen lassen das man ihnen das Geld einfach z.b Willkür/ Rechtswidrig einfach streicht!!! Wir wissen doch selber das manche SA wenn es um Sanktionen geht auf die Gesetz Pfeifen die machen was sie wollen.
Wir müssen jetzt abwarten wenn die ersten Total Sanktionen kommen, was die Leute machen also ob es so hinnehmen oder sofort Widersprüche +später die Klagen einreichen. Das wird noch richtig Probleme/Ärger geben nicht zu knapp!!
Zitat von: Milla am 14. März 2024, 11:58:35Ist das jetzt neuerdings kein Jobangebot mehr, wenn einem sowas ins Haus flattert und eine Rechtsfolgebelehrung liegt bei?
Und was will das Jobcenter sanktionieren, wenn man sich ordnungsgemäß bewirbt und eine Absage kassiert?
Hä? Wer hat was von bewerben und Absage gesagt?
Zitatwenn sie die Arbeitsangebote nicht annehmen.
Das heißt für mich angebotene Arbeit vom AG nicht annehmen, sich nicht bewerben oder Bewerbung entsprechend verfassen das sie kein AG anstellt.
Zitat von: BobMahoo am 11. März 2024, 00:12:25Zitat von: HunzernKonzerrn am 10. März 2024, 17:04:36Aber ob überhaupt ? Denn damit der Job nicht mehr zur Verfügung steht, ist es einfach dem Arbeitgeber klarzumachen, das man selber das Gegenteil eines Mehrwertes sein wird.
Ich hatte schon eine Einladung von einer Zeitarbeitsfirma, ehe überhaupt ein Jobangebot im Briefkasten war.
Wenn es die Fachkraft vom Jobcenter drauf anlegt bekommt man vermehrt Vermittlungsvorschläge von Zeitarbeit und Vermittlungsagenturen.
Für die ist der "Mehrwert" egal. Die wollen nur Provision!
Hatte mal einen Fall wo die Einladung zum Vorstellungsgespräch bei einer Vermittlungsagentur zeitgleich im Briefkasten war wie der Vermittlungsvorschlag.
Die wollten mich also "sofort" einstellen ohne das ich mich drauf beworben habe. ;)
So läuft unser System!
Zitat von: Dragon am 14. März 2024, 12:06:02Ob die Leute sich das gefallen lassen was die Jobcenter machen?glaube eher nicht das wird in den Behörden noch richtig krachen ,keiner wird es sich unbegründet gefallen lassen minimum 2 bis 8 Monate ohne Geld (Lebensmittel)+Krankenversicherung sein.
Das auch die Krankenversicherung weg ist, wo steht das?
Laut meinen Infos ist nur der Regelsatz weg, du bist ja weiter noch im Bezug wird ja auch Miete bezahlt also müsste auch die Krankenkasse weiter laufen.
Auch erstmal abwarten wie viele Leute am ende überhaupt mit der Sanktion zu tun haben werden.
ZitatWenn es die Fachkraft vom Jobcenter drauf anlegt bekommt man vermehrt Vermittlungsvorschläge von Zeitarbeit
Hatte ich am Anfang auch. Aber schon sehr, sehr lange hat sich keine Leihfirma mehr mit einem Stellenangebot mehr bei mit gemeldet. Bin natürlich hingegangen und mich auch sehr interessiert gezeigt und am Ende des Gespräches mich absichtlich etwas dumm gestellt und gefragt wie es mit der Verpflegungspauschale und den Kosten zur Fahrt zum Einsatzort verhällt. Und Schwupp war das Gespräch vorbei und sie hätten doch keinen Job für mich.
Für alle die es interessiert was ich denen vorgelegt habe.
Leiharbeitnehmer, die kurzfristig an verschiedene Firmen verliehen werden, besitzen keine feste Arbeitsstätte und können daher den Verpflegungsmehraufwand an jeder neuen Einsatzstelle jeweils für die ersten drei Monate in Höhe von 12€ pro Tag geltend machen.(Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.6.2010, VI R 35/08). Es muss aber klar sein, dass der sogenannte Verpflegungsmehraufwand nichts mit der Deckung der Reisekosten zu tun hat. Solche Kosten werden vom Unternehmen getrennt und in vollem Umfang (100 Prozent) übernommen. Hier ist die Rede nur vom Mehraufwand, da der Mitarbeiter nicht zuhause ist.
Fahrtkosten für Leiharbeiter zum erreichen des Einsatzortes. Die Rechtsgrundlage ist § 670 BGB, nach der der Arbeitgeber zum Ersatz der Aufwendungen verpflichtet ist, die der Arbeitnehmer auf sich nimmt, um den Einsatzort zu erreichen. Das Zeitarbeitsunternehmen muss Fahrgeld in Höhe von 0,30€ für Hin- u. Rückfahrt zahlen, selbst wenn keine ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag steht.
Leiharbeit: Kein Abzug auf dem Arbeitszeitkonto bei fehlender Einsatzmöglichkeit. Kann ein Verleiher einen Leiharbeitnehmer nicht einsetzen, obwohl der Leiharbeiter seine Arbeitsleistung angeboten hat, darf er ihm diese einsatzfreie Zeit nicht als Minusstunden vom Arbeitszeitkonto abziehen.
Unabhängig von tarifvertraglichen Regelungen erlaube es zudem auch das Gesetz nicht, das Risiko des Verleihers, den Leiharbeitnehmer nicht einsetzen zu können, im Rahmen eines Arbeitszeitkontos auf den Leiharbeitnehmer zu verlagern. Nach § 11 Abs. 4 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) kann das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers nicht durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden.
Zitat von: Milla am 14. März 2024, 13:13:17Das heißt für mich angebotene Arbeit vom AG nicht annehmen, sich nicht bewerben
Problem dabei, man wird sich auf JEDES zugesendete Angebot Bewerben müssen.
Völlig egal wie Bescheuert es ist bzw. auch Unzumutbar.
Auch wenn es vor Gericht geht, man steht erst mal mit Null Euro da.
Schon eine andere Hausnummer, als die Kürzung um 30%.
Genauso schaut das aus und die JC Mitarbeiter werden tanzen um ihren Schreibtisch wie Rumpelstilzchen. Alle unbequemen Kunden die nicht mitspielen wollen haben jetzt die Wahl. Sich fügen, unterordnen, mitspielen oder mit einem Klick ohne Geld dastehen. Ja und bis die Gerichte entscheiden vergeht so einige Zeit. Bis dahin haben die Querulanten nicht viel Wahlmöglichkeiten.
Kopfbahnhof
Zitat von: Kopfbahnhof am 14. März 2024, 16:25:15Problem dabei, man wird sich auf JEDES zugesendete Angebot Bewerben müssen.
Keine Sorgen! die Zumutbarkeitskriterien bleiben bestehen.
Zitat von: Milla am 14. März 2024, 13:13:17Hä? Wer hat was von bewerben und Absage gesagt?
Ehrlich?
bewerben>Das steht im VV! :weisnich:
Absage>vom pot. AG
Zitat von: Fettnäpfchen am 14. März 2024, 17:46:05Keine Sorgen! die Zumutbarkeitskriterien bleiben bestehen.
Du musst das hier vergessen haben :ironie:
Wenn ich so sehe was Leuten für Stellenangebote zugesendet werden, kann man manchmal :kotz:
Kumpel 61! (mit Rücken) sollte sich mal als Paketfahrer Bewerben, AG war sehr "Begeistert" vom JC.
Gibt genug solche Beispiele, auch hier im (alten) Forum.
Zitat von: Kopfbahnhof am 14. März 2024, 18:13:18Zitat von: Fettnäpfchen am 14. März 2024, 17:46:05Keine Sorgen! die Zumutbarkeitskriterien bleiben bestehen.
Du musst das hier vergessen haben :ironie:
Wenn ich so sehe was Leuten für Stellenangebote zugesendet werden, kann man manchmal :kotz:
Kumpel 61! (mit Rücken) sollte sich mal als Paketfahrer Bewerben, AG war sehr "Begeistert" vom JC.
Gibt genug solche Beispiele, auch hier im (alten) Forum.
Richtig. Ich z.B. habe meine Ausbildung als Kauffrau für BüKo seinerzeit in einer Reha-Klinik gemacht und dort auch viele Jahre im Vorzimmer des Verwaltungsdirektors gearbeitet. Und was schickt mir das JC regelmäßig als Stellenvorschläge? Jobs als Arzthelferin. Das war ich nie und werde es nie sein. Würde ja schon bei der Assistenz nach hinten losgehen, da ich keinerlei medizinische Kenntnisse habe. Das kann ich dem JC noch zigmal erklären, sie raffen es nicht! Bewerbe mich dann zwar brav, aber mit dem Ergebnis, dass die Ärzte mir erst gar nicht antworten. Weil die sich auch denken: Was will die hier?!
Nur mal so in den Raum geworfen. Könnte es vielleicht sein das es dem JC gar nicht darum geht passende Stellen als Bewerbungsangebot rauszuschicken? Es könnte ja sein das das Ziel ist bei Ablehnung bzw. nicht bewerben so viel Sanktionen wie möglich rauszuhauen um damit Steuergelder zu sparen.
Zitat von: Milla am 15. März 2024, 10:04:03Nur mal so in den Raum geworfen. Könnte es vielleicht sein das es dem JC gar nicht darum geht passende Stellen als Bewerbungsangebot rauszuschicken? Es könnte ja sein das das Ziel ist bei Ablehnung bzw. nicht bewerben so viel Sanktionen wie möglich rauszuhauen um damit Steuergelder zu sparen.
Das denke ich auch.
Zitat von: Kopfbahnhof am 14. März 2024, 18:13:18Du musst das hier vergessen haben :ironie:
Zitat von: Zara am 14. März 2024, 23:20:33Und was schickt mir das JC regelmäßig als Stellenvorschläge? Jobs als Arzthelferin. Das war ich nie und werde es nie sein.
Na und ändert nichts am 10er§
auf so etwas habe ich mich nie beworben und am Anfang habe ich noch den Beipackzettel ausgefüllt das ich mich nicht bewerbe. Hat das JC auch nicht interessiert.
Danach habe ich nur noch auf eine Anhörung oder den Versuch einer Sanktion gewartet. Und dann kam die Antwort das die keine Ahnung von ihren Gesetzen haben und sich beim Vorgesetzten um eine Schulung bemühen sollen.
Hat nicht lange gedauert und danach hatte ich Ruhe von VV und Informationen.
Zitat von: Milla am 15. März 2024, 10:04:03Könnte es vielleicht sein das es dem JC gar nicht darum geht passende Stellen als Bewerbungsangebot rauszuschicken
Da so gut wie kein SB die Akte des Kunden kennt haben die dadurch keine Ahnung was sie einem zusenden dürfen und was nicht und senden einfach irgendetwas nach dem Motto > schau mal wie fleißig ich bin<
Den RA des JC interessiert es auch nicht denn der Kunde hat ja das Recht zu widersprechen und zu klagen!> O.-Ton meines JC RA
Zitat von: Milla am 15. März 2024, 10:04:03Es könnte ja sein das das Ziel ist bei Ablehnung bzw. nicht bewerben so viel Sanktionen wie möglich rauszuhauen um damit Steuergelder zu sparen.
auch allerdings wie ich es festgestellt habe nur von SB die keine Ahnung von ihrem Job haben und oder unter einer Wahnsinnshybris leiden.
Ein schönes WE
FN
Zitat von: Milla am 15. März 2024, 10:04:03Nur mal so in den Raum geworfen. Könnte es vielleicht sein das es dem JC gar nicht darum geht passende Stellen als Bewerbungsangebot rauszuschicken? Es könnte ja sein das das Ziel ist bei Ablehnung bzw. nicht bewerben so viel Sanktionen wie möglich rauszuhauen um damit Steuergelder zu sparen.
Natürlich. Alle Mitarbeiter haben an einer Geheimschulung teilgenommen wo ihnen erklärt wurde wie die Spezialsoftware funktioniert um die unpassendsten Angebote für die jeweiligen LE zu finden, damit allen so schnell wie möglich die Leistungen gestrichen werden können. Das ganze dann im 2 Monatsrhythmus, damit nur noch die KDU bezahlt werden muss.
:ironie:
Junge, Junge. Es ist schon richtig, dass nicht immer alles rund läuft beim JC, aber was in einigen Köpfen hier an Verschwörungstheorien (auch bei anderen Sachen) durch den Kopf spukt ist der Knaller.
Hier im Forum wird ja immer erklärt, dass es nur ein geringer Teil der LE sind die sich partout weigern Arbeit anzunehmen. (was ja auch stimmt) Das sind dann auch die, die damit ein Problem bekommen werden. Was in meinen Augen auch richtig ist.
Und was glaubt ihr eigentlich was passiert wenn das tatsächlich so gemacht wird wie hier geschrieben. Zig Tausenden wird das Geld komplett gestrichen und die machen nichts??
Wesentlich mehr Schwarzarbeit wäre da das kleinere Problem. Soziale Unruhen, extremer Anstieg der Kriminalitätsrate, tägliche Angriffe auf JC Mitarbeiter.
Wie Fettnäpchen schon schrieb werden das höchsten SB die keine Ahnung von ihrem Job haben und oder unter einer Wahnsinnshybris leiden (oder Lebensmüde sind) durchziehen.
Solche Art von Möglichkeiten schaden indirekt auch Arbeitgebern und dem Jobcenter Mitarbeitern.
Zitat von: Zara am 14. März 2024, 23:20:33Das kann ich dem JC noch zigmal erklären, sie raffen es nicht!
egal wie..die müssen ihre quoten erfüllen..für die statistik.hätte ja klappen können.. :grins: :cool:
Zitat von: Sensoriker am 15. März 2024, 13:41:42aber was in einigen Köpfen hier an Verschwörungstheorien
verschwörung finde ich lustig..womal heutzutage alle in big germony möglich ist..inzwischen mehr als im hochgelobten amerikanischem lande..
und warum soll es nicht möglich sein,über gewisse arglist leute ins offene messer laufen zu lassen..?wie heist es so schön..??ich habe schon pferde vor der apoteke kozen sehen..zu deutsch..ich traue den sbs,jc..so einiges zu..denn währe oder würde da alle mit koregniss ablaufen..würden deutlich aber wirklich deutlich weniger klagen bei den sozialgerichten anliegen..fehler können passieren..das dürfen sie aber in solchen ämtern aber nicht..weil da existenzen dranne hengen..
zudem gibt es die berümten internen anweisungen..und da wurde mir schon einiges gesteckt von ehemaligen sbs..kenne da einige von..die sind nicht gefeuert worden..sondern haben gekündigt..ebend aus dem grund das diese vorgehensweisen nicht mit ihren selen bzw.geiste..mit sich vereinbar ist/waren.und nicht der humatität entspricht wie man eigentlich mit sozialschwachen KUNDEN umzugehen hat..
Zitat von: Ottokar am 14. März 2024, 11:38:05Zitat von: Ottokar am 06. März 2024, 12:32:49Zudem erweckt der Gesetzgeber in der Begründung den Anschein, dass die Nachweispflicht der Jobcenter dazu, dass die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme tatsächlich und unmittelbar besteht, bereits mit der Existenz eines vom Jobcenter unterbreiteten Arbeitsangebotes erfüllt sei (BT-Drucksache 20/9999 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/099/2009999.pdf), Seite 22, 3. Absatz).
Danke für die Einschätzung. Sollte es zu diesem neuen Gesetz noch eine Weisung der BA geben und falls ja, wie lange dauert das normal?
Zitat von: Milla am 15. März 2024, 10:04:03Es könnte ja sein das das Ziel ist bei Ablehnung bzw. nicht bewerben so viel Sanktionen wie möglich rauszuhauen um damit Steuergelder zu sparen.
War mal bei einem JC da war es nicht selten.
In guter Zusammenarbeit mit 2 Leihbuden, selbst Erlebt. (ging damals vor Gericht)
Zitat von: pizzamargherita am 15. März 2024, 16:57:54Sollte es zu diesem neuen Gesetz noch eine Weisung der BA geben und falls ja, wie lange dauert das normal?
Sofern die BA dazu eine Weisung erlässt, wird diese frühestens ab in Kraft treten des Gesetzes veröffentlicht.
Krasse Nummer.
Aber ich glaube, diese Art der Kürzung, also das Feststellen eines unmittelbaren Job-Verweigerers bzw. das direkte Vorliegen eines Arbeitsvertrages bzw. -angebotes wird es im "normalen" Bewerbungsprozess nicht geben, also eigene Bewerbungen schreiben, auf Vermittlungsvorschläge bewerben etc. Hier gibt es ja doch noch etwas Datenschutz.
Ich glaube vielmehr, dass so eine Situation, wie sie hier als Ausgangslage geschildert wird, erst dann eintrit, wenn man sich in einer Maßnahme befindet, mit Jobcoach oder sozialer Betreuung.
Diese nehmen einen an die Hand und vermitteln einen direkt zu einem potentiellen Arbeitgeber. Und wenn man da nicht spurt, gibt es direkt die Info an das Jobcenter. Diese "Jobcoach-Eingliederungs-Maßnahmen" sind in meinen Augen die Voraussetzung, dass man so ein Szenario überhaupt erst aufbauen kann.
Die Gesetzesbegründung konkretisiert die Voraussetzungen für den Leistungsentzug wie folgt:
Abweichend von der in § 31a Absatz 4 Satz 1 geregelten Begrenzung der Minderungshöhe auf 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs entfällt nach Absatz 7 Satz 1 der Leistungsanspruch in Höhe des Regelbedarfes, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte eine zumutbare Arbeit nicht annehmen oder aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist eine wiederholte Arbeitsverweigerung. Das bedeutet, dass das Bürgergeld wegen einer Pflichtverletzung nach § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, § 31 Absatz 2 Nummer 3 oder § 31 Absatz 2 Nummer 4 innerhalb des letzten Jahres gemindert war.
...
Nach § 31a Absatz 7 Satz 2 muss die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme tatsächlich und unmittelbar bestehen und die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss sich willentlich weigern, eine zumutbare Arbeit anzunehmen oder aufzunehmen. Das bedeutet, es muss sich um ein konkretes Arbeitsangebot handeln, dass von der bürgergeldbeziehenden Person jederzeit angenommen werden kann
(Drucksache 20/9999, S. 22 Abs. 2 und 3)
Nach Ansicht der Regierung reicht es aus, dass (vom JC) ein Arbeitsangebot unterbreitet wurde, welches von der bürgergeldbeziehenden Person jederzeit angenommen werden kann, wenn es zumutbar ist. Eine Einstellungszusage muss hingegen nicht vorliegen, vielmehr wird der Tatbestand bereits mit der Nichtbewerbung erfüllt.
D.h. in Praxis wird die 30% Sanktion bei einer wiederholten Arbeitsverweigerung durch eine Totalsanktion ersetzt.
So etwas hat das BVerfG nie als zulässig erklärt!
Aber die Frage was "zumutbar" ist, ist nach wie vor nicht geklärt! Aus der Sicht des JC kann eine Tätigkeit "zumutbar" sein, aus der Sicht des Bewerbers aber nicht! Was dann? :scratch:
Dann muss ein Gericht darüber befinden.
Zitat von: Ottokar am 17. März 2024, 10:41:36Dann muss ein Gericht darüber befinden.
eigendlich skandalös..das man nicht von anfang an klarre verhältnisse schaffen kann..so muss man anhand von klagen usw..den regierenden ständig vorzeigen wie man politik korekt macht..bei der ausgestalltung der sgb2 gesetze hat mans doch auch geschafft es so auzuklügeln das faktisch keine schlupflöcher für den le sind..sondern nur für die sbs etz..
Als unzumutbar würde ich bezeichnen wenn ein Muslime auf Grund seiner Glaubensrichtung in einem Schlachthof arbeiten müsste Schweinedärme zu waschen.
Ebenso unzumutbar wäre ein Jobangebot in einem Bordell oder als Callboy/Callgirl zu arbeiten.
Was allerdings zumutbar wäre besonders bei Leuten ohne abgeschlossene Berufsausbildung das Deutsche im Schlachthof arbeiten und Schweinedärme waschen, und/oder alle Helfertätigkeiten ausführen egal in welcher Berufsrichtung.
Bei Weigerung oder nichtbewerben, oder Ablehnung, oder die Bewerbung so kreiert wird das man abgelehnt wird. Dann Kohle weg und fertig. Das sollte auch endlich mal konsequent umgesetzt werden.
Allerdings bei körperlich und geistigen Krankheiten, soweit sie ärztlich attestiert sind, sind natürlich von Sanktionen ausgenommen.
Ok, das impliziert also auch den gesamten Bewerbungsprozess. Denn die "Möglichkeit der Arbeitsaufnahme" besteht ja schon mit der Ausschreibung, dass eine Stelle frei ist. Ob man dann genommen wird oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.
Der Arbeitslose MUSS also wollen, MUSS sich also für jeden Job bewerben, der zumutbar ist. Dann werden wohl die Briefkästen mit Vermittlungsvorschlägen bei vielen von "uns" in nächster Zeit nur so "klingeln".
Gab es mit dem Bürgergeld nicht diese Ideologie, dass Aus- und Weiterbildungen im Vordergrund stehen und nicht das "Verfrachten" in jeden x-beliebigen Job? Das steht dem ja jetzt entgegen.
Nur der Vermittlungsvorrang, § 2 Abs. 1 S. 3 SGB II -alt-:
Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist
wurde nur aus dem Gesetz gestrichen, nicht der Vermittlungsauftrag in § 1 Abs. 2 S. 4 Nr. 1 SGB II:
Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass
1. durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird,
Es gab nie die Ideologie, dass Aus- und Weiterbildungen im Vordergrund stehen sollen.
Aus- und Weiterbildungen sollten auch weiterhin im Fokus stehen und man wird auch vom JC dabei unterstützt.
DIE ZEHN AM HÄUFIGSTEN GESUCHTEN BERUFE IN DEUTSCHLAND:
Software-Entwickler und Programmierer.
Elektroniker, Elektriker, Elektroinstallateure.
IT-Berater, IT-Analysten.
Wirtschaftswissenschaftler, Betriebswirte.
Kundenbetreuer, Kundenberater, Account Manager.
Gesundheits- und Krankenpfleger.
Produktionshelfer.
Für ungelernte die den zweiten Bildungsweg gehen wollen kommen da dann eher die letzten beiden Berufe in Betracht.
Zitat von: 03Pq12L am 17. März 2024, 11:28:54Gab es mit dem Bürgergeld nicht diese Ideologie, dass Aus- und Weiterbildungen im Vordergrund stehen und nicht das "Verfrachten" in jeden x-beliebigen Job? Das steht dem ja jetzt entgegen.
das wahr nur wahlwerbung..die realität ist immer eine andere..daher auch meine meinung zu bürgern die genau auf solche versprechungen(lügen und betrügen)reinfallen und entsprechent das kreuz setzen..und die sich auf den schlips getreten fühlen bellen entsprechend..zu unrecht..
Zitat von: Ottokar am 17. März 2024, 10:17:20So etwas hat das BVerfG nie als zulässig erklärt!
Deshalb werden die Gerichte den Spuk ein Ende setzen bis er selbst ausläuft.
Zitat von: chrisi01 am 17. März 2024, 12:52:17Deshalb werden die Gerichte den Spuk ein Ende setzen bis er selbst ausläuft.
Bei unseren richter/Gericht kann das ewig dauern bis da ein Urteil fällt geschweige das sie zu unseren gunsten Urteilen,naja was erwarten wir von unseren Richter?schließlich steuert unsere Politk die Richter! Vom Gehälter will ich gar nicht reden. Es nie nie eine echte Demokratie
Zitat von: Dragon am 18. März 2024, 19:52:10Es nie nie eine echte Demokratie
so ist es..in eienr demokratie zb..währen erstmal alle gleich..das fängt zb auch bei der bezahlung an..und wenn die meisten bürger sehen mit welchen geldern die staatsdiener usw.nach hause gehen..ist es nur logisch das viele sich ungerecht behandelt fühlen..selbst die gehälter zwischen man und frau..sind immer noch nicht angeglichen woren..also wenn mán eine demokratie hätte..gäbe es dieses zb. garnicht..demokratie heit nicht nur das jeder wählen kann..wo immer eine gruppe von menschen auf der stecke bleiben..komische vorstellungen die manche haben von einer demokratie.. :schock:
Zitat von: Milla am 17. März 2024, 11:22:45Als unzumutbar würde ich bezeichnen wenn ein Muslime auf Grund seiner Glaubensrichtung in einem Schlachthof arbeiten müsste Schweinedärme zu waschen.
Ebenso unzumutbar wäre ein Jobangebot in einem Bordell oder als Callboy/Callgirl zu arbeiten.
Was allerdings zumutbar wäre besonders bei Leuten ohne abgeschlossene Berufsausbildung das Deutsche im Schlachthof arbeiten und Schweinedärme waschen, und/oder alle Helfertätigkeiten ausführen egal in welcher Berufsrichtung.
Bei Weigerung oder nichtbewerben, oder Ablehnung, oder die Bewerbung so kreiert wird das man abgelehnt wird. Dann Kohle weg und fertig. Das sollte auch endlich mal konsequent umgesetzt werden.
Allerdings bei körperlich und geistigen Krankheiten, soweit sie ärztlich attestiert sind, sind natürlich von Sanktionen ausgenommen.
Alles gut und schön! Nur was bringt dir das, wenn du zum Arbeitsplatz nicht oder nicht zum Beginn der Arbeitszeit hinkommst, weil z.B. kein Auto zur Verfügung steht oder die ÖPNV Verbinung mies ist!
Das kritsiere ich ja an der Aussage der CDU das man Arbeit annehem muss! Wenns aber keine "geeignete" Arbeit in der Nähe gibt oder man nicht hinkommt, was dann?
Ja wenn man auf die Öffis angewiesen ist, ist das immer schlecht. Musste ich selbst am eigenem Leib vor einigen Jahren erfahren. Mein Arbeitsbeginn was 7 Uhr früh. Der Bus kam aber erst 7:10 Uhr an. Kürzeste Strecke war mit dem Auto über die Schnellstraße 11 km. Konnte das Auto aber aus diversen Gründen nicht nutzen.
War aber kein Problem und der Chef sagte dann fängst du halt erst um 7:30 Uhr an. Soll ja noch AG geben die selbst flexibel sind und das nicht nur von ihren Angestellten verlangen.
An den allgemeinen Zumutbarkeitskriterien hat sich nichts geändert.
Zumutbar sind bei Jobs bis 6 Std. AZ bis zu 2 Stunden Wegezeit und bei bei Jobs mit mehr als 6 Std. AZ bis zu 2 1/2 Stunden Wegezeit. Außer es sind allgemein längere Wegezeiten üblich.
Wegezeit ist die Zeit, die man von der eigenen Haustür bis zum Betriebstor benötigt und zurück, einschl. Wartezeit auf ÖPNV.
Man kann weder gezwungen werden, den eigenen PKW zum Erreichen des Arbeitsplatzes zu nutzen, noch sich dazu einen anzuschaffen.
Gegebenenfalls muss man dann eben längere Wegezeiten mit dem ÖPNV in Kauf nehmen, oder kann Jobs nicht annehmen, die zeitlich nicht mit dem ÖPNV zu vereinbaren sind.
Zitat von: Ottokar am 19. März 2024, 11:56:212 Stunden Wegezeit
hört sich schon ziemlich krass an..2h hin..2h zurück..wo bleibt die erholung..2h könen schon ziemliche auswirkungen auf die psyche haben..mal vom stress abgesehen..die eine solche wegstrecke an sich birgen kann..
diese 2h wegstrecke wurden bestimmt von politikern vorgegeben die mit fetten kisten zur arbeit kommen in 5-10 min..
Zitat von: selbiger am 19. März 2024, 06:50:10so ist es..in eienr demokratie zb..währen erstmal alle gleich..das fängt zb auch bei der bezahlung an..und wenn die meisten bürger sehen mit welchen geldern die staatsdiener usw.nach hause gehen..ist es nur logisch das viele sich ungerecht behandelt fühlen..selbst die gehälter zwischen man und frau..sind immer noch nicht angeglichen woren..also wenn mán eine demokratie hätte..gäbe es dieses zb. garnicht..demokratie heit nicht nur das jeder wählen kann..wo immer eine gruppe von menschen auf der stecke bleiben..komische vorstellungen die manche haben von einer demokratie.. :schock:
Da hast du Recht! Eine Echte Demokratie gab und gibt es nie sonst würde man nicht seit Jahrhunderten mit uns dem Volk abziehen,so hält man die Entwicklung der Menschheit extra klein sonst wären wir bestimmt Technisch,Lebensstandart auch in vielen Bereichen weiter wenn Seiten der Elite nicht unnötig kriege,Pandemien,Krisen die extra angezettelt sind damit sie immer Fetter/ reicher werden.
Die Welt ist ein Irrenhaus Zuckerbrot und Peitsche
Zitat von: selbiger am 19. März 2024, 16:49:40diese 2h wegstrecke wurden bestimmt von politikern vorgegeben die mit fetten kisten zur arbeit kommen in 5-10 min..
Was sonst
selbiger
Zitat von: selbiger am 19. März 2024, 16:49:40hört sich schon ziemlich krass an..2h hin..2h zurück..wo bleibt die erholung.
abgesehen das ich so etwas weit über vier Jahre gehabt habe......
ist bei zwei oder 2 1/2 Std. der Hin u. Rückweg gemeint!
Zitat von: Ottokar am 19. März 2024, 11:56:21Wegezeit ist die Zeit, die man von der eigenen Haustür bis zum Betriebstor benötigt und zurück, einschl. Wartezeit auf ÖPNV.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. März 2024, 17:44:24selbiger
Zitat von: selbiger am 19. März 2024, 16:49:40hört sich schon ziemlich krass an..2h hin..2h zurück..wo bleibt die erholung.
abgesehen das ich so etwas weit über vier Jahre gehabt habe......
ist bei zwei oder 2 1/2 Std. der Hin u. Rückweg gemeint!
Zitat von: Ottokar am 19. März 2024, 11:56:21Wegezeit ist die Zeit, die man von der eigenen Haustür bis zum Betriebstor benötigt und zurück, einschl. Wartezeit auf ÖPNV.
MfG FN
ok..ok..da habe ich doch wohl glatt was überlesen.. :weisnich: ..
Das mit der Wegezeit ist ja okay! Bloss wenn da kein ÖPNV fährt, wenn man anfangen muss, bringt die Wegezeit auch nix! (BsP: Arbeitsanfang ist 7 Uhr der Bus/Zug geht aber erst um 6:30 Uhr Fahrtzeit -evtl. mit Umsteigen 1 Stunde! Beim zurück ähnlich! Dann müsste man villeicht früher aufhören um den Bus/ Zug zu bekommen, ausser man bleibt übernacht!)
Zitat von: Unwissender am 21. März 2024, 10:25:20Dann müsste man villeicht früher aufhören um den Bus/ Zug zu bekommen
die wenigsten arbeitgeber würde deswegen den dienst/arbeitsplan ändern..ne freundin hat glück..der ihr arbeitgeber hat entsprechend genemigt das sie ebend 10 min früher gehen darf..um die bahnen zu schaffen..