Hallo, meine Ehefrau ist nach einer nicht so dolle verlaufenden OP im Jahre 2017 durchweg krankgeschrieben. Wir haben versucht Rente zu beantragen, was abgeschmettert wurde, da sie ja vielleicht irgendwann noch mal geringfügig arbeiten könnte. Sie ist 62 Jahre.
Bisher hatte der Arzt ihr immer für 3 Monate die AU ausgestellt, jetzt digital, und immer nur für einen Monat, was aber ja auch egal ist. Was mich interessiert! Die Fallmanagerin besteht auf den Papierausdruck der AU, wie es immer war, und der Arzt will diese Ausdrucke nicht mehr machen. Er sagt, das das JC genau wie jeder Arbeitgeber bei der KK Auskunft einholen kann. Womit er ja Recht hat, aber eben die Fallmanagerin will davon nichts wissen. :wand:
Eigentlich sind die Ärzte dazu verpflichtet, auf Wunsch die AU auch auszudrucken.
Die SB bzw. das JC kann auf diese Daten bei der KK, noch nicht zugreifen.
https://www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_eAU.pdf
Zitat von: Sharky am 12. März 2024, 16:32:23Womit er ja Recht hat, aber eben die Fallmanagerin will davon nichts wissen.
Womit er
nicht recht hat.
Laut meiner SB kann die Agentur AUBs abrufen - das JC noch nicht.
Aber man bekommt eigentlich problemlos einen Ausdruck mit der Aufschrift "für den Versicherten" - einreichen und gut.
Das MUSS der Arzt auch auf Verlangen ausstellen!
Zitat von: Sharky am 12. März 2024, 16:32:23Die Fallmanagerin besteht auf den Papierausdruck der AU, wie es immer war, und der Arzt will diese Ausdrucke nicht mehr machen.
Den Ausdruck für den Versicherten bekommt man immer, einfach kopieren (vorher die Diagnose abdecken), Kopie einreichen und gut ist.
,, In der Folgestufe (Arbeitgeberverfahren, seit 01.01.2023)(...)bleibt (...)der Anspruch von Versicherten auf einen Ausdruck der eAU für ihre eigenen Unterlagen bestehen."
Quelle: https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/digitalisierung/digitale-anwendungen/telematikinfrastruktur/eau#:~:text=Versicherte%20erhalten%20jedoch%20weiterhin%20eine,eAU%20f%C3%BCr%20seine%20Unterlagen%20mitgeben.
Zitat von: Sharky am 12. März 2024, 16:32:23r sagt, das das JC genau wie jeder Arbeitgeber bei der KK Auskunft einholen kann. Womit er ja Recht hat, aber eben die Fallmanagerin will davon nichts wissen.
Der Arzt hat nicht Recht und keine Ahnung. Er soll lieber bei der Medizin als Fachgebiet bleiben.
Derzeit gibt es keine Rechtsgrundlage, wonach JC Daten zur AU von den KK abfragen können. Dies ist zwas in Planung, wird aber vorr. erst 2027 kommen.
Auf den Papierausdruck hat deine Frau einen Rechtsanspruch: https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/digitalisierung/digitale-anwendungen/telematikinfrastruktur/eau
Leg das mal dem Arzt vor und wenn das nicht hilft, Beschwerde bei der LÄK.
Die geeignete Beschwerdestelle wäre hier evtl. die Kassenärztliche Vereinigung des Bundeslandes. Dort sollte man den Hinweis durchaus anbringen. Das Verhalten des Arztes ist falsch. AU in Papierform sind in vielen Fällen (nicht nur bei Arbeitslosen) von Kassenärzten weiter auszustellen. Der Patient hat immer Anspruch auf einen Ausdruck für sich als Versicherten (mit Diagnosen) und einen für den Arbeitgeber.
Auf seinen Ausdruck für den Versicherten sollte man immer bestehen, da man sonst völlig im Raum schwebt und keine Nachweismöglichkeiten hat. Insbesondere immer aggressivere Jobcentermethoden und die permanente, krampfartige Suche nach vermeintlichen Verfehlungen bei Leistungsbeziehern können hier zu Erklärungsnöten führen.
Der Arzt verhält sich auch insofern rechtswidrig, als dass der Ausdruck auf Papier fester Bestandteil des Honorars ist. Er kassiert hier also über Monate bei vielleicht Hunderten von Patienten für eine Teilleistung, die er nicht erbringt.
Alternativ könnte man, wie oben beschrieben, auch die Versichertenbescheinigung beim JC einreichen, falls man die wenigstens hat. Diagnosenfeld dann aber immer schwärzen/abdecken!