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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Algalon am 13. März 2024, 13:55:51

Titel: Einkommen oder Vermögensumwandlung
Beitrag von: Algalon am 13. März 2024, 13:55:51
Hallo.

Ich habe eine fristlose Kündigung meiner Wohnung bekommen. Da das Darlehen in Bearbeitung war und ich nicht wusste ob es angenommen wird, hab ich mich mit dem Vermieter auf eine Anzahlung geeinigt. Darum habe ich meinen Laptop verkauft für 200e. Jeglicher Cent ging direkt an den Vermieter. Muss ich Angst haben das das Jobcenter mir das anrechnet?
Liebe Grüße Sebastian
Titel: Aw: Einkommen oder Vermögensumwandlung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 13. März 2024, 14:14:25
Algalon

Zitat von: Algalon am 13. März 2024, 13:55:51Darum habe ich meinen Laptop verkauft für 200e.
Ner
in das fällt unter Vermögensumwandlung. Das musst du auch nicht melden!

MfG FN
Titel: Aw: Einkommen oder Vermögensumwandlung
Beitrag von: OLD-MAN am 13. März 2024, 14:17:39
Zitat von: Fettnäpfchen am 13. März 2024, 14:14:25Ner

Deutsche Sprache - schwere Sprache?
Titel: Aw: Einkommen oder Vermögensumwandlung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 13. März 2024, 14:37:53
 :mocking: da schaut man einmal nicht nach schon bekommt man ein ?  :mocking: 
Hättest mir ja ein
in
leihen können hättest dafür ein r bekommen... :lachen:
Titel: Aw: Einkommen oder Vermögensumwandlung
Beitrag von: Sensoriker am 13. März 2024, 14:38:37
Zitat von: OLD-MAN am 13. März 2024, 14:17:39Deutsche Sprache - schwere Sprache?

Nich nie versehentloch einen Nuchstaben daneben gezippt?