Guten Tag zusammen,ich habe eine frage zur Medizinischen Begutachtung,ich habe einen Termin bekommen bei einem Internisten aber ich leide unter Depression,kann ich den Gutachter ablehnen und einen Anderen Gutachter für Psychiatrie beantragen.
Um was geht es denn bei der Begutachtung?
Um die Leistungsfähigkeit.
Also ärztlicher Dienst oder Amtsarzt?
Auf einen Psychiater kannst du nicht bestehen. Denke aber, dass sich der Arzt in erster Linie an den Befunden etc. orientieren wird.
Zitat von: Jimmy Neutron am 13. März 2024, 17:04:07Denke aber, dass sich der Arzt in erster Linie an den Befunden etc. orientieren wird.
Denke ich auch. Deshalb ist es immer ratsam, lückenlose und möglichst "frische" Berichte der behandelnden Ärzte zum Termin mitzubringen.
Es ist der ärztlicher Dienst,aber ein Internist kann doch nicht über mich urteilen wie es meine Psyche geht.
Gutachten nach Aktenlage, also wenn nur nach Befunden entschieden wird, sind anfechtbar. Es muss erneut geprüft werden zb. Mobilität. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten in deinem speziellen Fall.
Zitat von: Altmeister am 13. März 2024, 17:18:10Es ist der ärztlicher Dienst,aber ein Internist kann doch nicht über mich urteilen wie es meine Psyche geht.
Er kann aber fachchinesisch, also deine Berichte lesen und verstehen. :zwinker:
Was sind das für Antworten?
Zitat von: Altmeister am 13. März 2024, 17:30:52Was sind das für Antworten?
was möchten Sie denn hören bzw.lesen ?
Da das JC von deiner genauen Erkrankung eigentlich nichts wissen sollte, können sie auch nicht einen passenden Arzt für die Untersuchung beauftragen.
Es wird beim Ärztlichen Dienst (oder wo auch immer) eine Untersuchung beauftragt. Dort wird dann eine Ärztin/Arzt nach Verfügbarkeit gewählt.
Ein Fachfremder Arzt wird dich nie so gut begutachten können wie einer aus deiner Fachrichtung. Daher ist es auch wichtig so viele aktuelle Unterlagen/Berichte zum Termin mit zu nehmen wie möglich.
Ich habe alle aktuellen Unterlagen schon hingeschickt,Darum kann es doch nicht sein das ich zu einem Internist muss,es muss doch eine möglich geben sich zu wehren.
Ok, was wäre denn für dich ein Worst-Case-Szenario?
Das das Gutachten falsch ist.
Ok, dann anders. Welche Folgen erwartest du denn von einem falschen Gutachten? Um was genau geht es denn bei dir überhaupt? Bist du länger schon AU und es soll er Anspruch auf Bürgergeld überprüft werden?
Wenn deine psychiatrischen Beschwerden im Vordergrund stehen und hauptausschlaggebend für deine Situation sind, ist die Vorstellung bei einem Internisten kaum zielführend. Der wird das Krankheitsbild i. d. R. nur sehr begrenzt beurteilen können und sich auch nicht aus dem Fenster lehnen. Es wird nichts Brauchbares und nur Allgemeines blabla dabei heraus kommen.
Wenn es dir wichtig ist, kannst du einen Antrag auf Begutachtung durch einen Facharzt für Psychiatrie stellen und es eben so begründen, dass deine psychiatrischen Beschwerden (und keine internistischen) im Vordergrund stehen, ohne Nennung von Diagnosen natürlich und deshalb die (auch Kosten verursachende) Untersuchung durch einen Internisten zwangsläufig kaum ergiebig sein wird.
Grundsätzlich kann jeder eine Begutachtung auch selbst bei JC beantragen und muss nicht warten, bis die das tun. Die JC sind verpflichtet diesen neuen Tatsachen/Hinweisen geeignet nachzugehen, da das direkte Auswirkungen auf die Arbeitsvermittlung hat.
Vielen Dank jens123 für deine Hilfe.
Das Problem bzw. die Sauerei ist aber, dass es m.W. keinen rechtlichen Anspruch auf eine fachkundige Untersuchung durch den ÄD gibt. Sollte jemand diesbzgl. einen Paragraphen kennen, bitte her damit. :clever:
Ich musste damals - ebenfalls mit psychischen Problemen - zu einem Orthopäden, obwohl dem ÄD meine psychische Erkrankung - auch bereits aus einer früheren Begutachtung - bekannt war.
Die vorliegenden Befunde waren dem Arzt dann weitgehend egal, die "Befragung" beschränkte sich - oh Wunder - fast ausschließlich aufs Körperliche und war einer auch nur halbwegs kompetenten psychischen Untersuchung absolut unwürdig.
Als ich ihm bspw. sagte, dass sich vor kurzem mein Neffe das Leben genommen habe und die daraus resultierende familiäre Situation eine zusätzliche Belastung für mich sei, war seine Antwort: "Es gibt Schlimmeres." :sad:
Resultat: Festgestellte Leistungsfähigkeit >6 Stunden, aber immerhin mit Einschränkungen.
Ich hatte da gar den Verdacht, dass der ÄD Untersuchungen bewusst von fachfremden Ärzten durchführen lässt, die dann alles leistungsfähig schreiben, was nicht schon mit Weinkrämpfen zur Tür herein kommt. :teuflisch:
Zitat von: Wursti am 18. März 2024, 23:04:19Es gibt Schlimmeres.
Ja, schlimmer geht ja immer !
Zitat von: Altmeister am 13. März 2024, 19:06:12Ich habe alle aktuellen Unterlagen schon hingeschickt,Darum kann es doch nicht sein das ich zu einem Internist muss,es muss doch eine möglich geben sich zu wehren.