Hallo:
Eine Vermieterin fälscht die Werte vom Mietvertrag, einer der Posten sei gefälscht, es ist entweder die Kaltmiete oder Nebenkosten oder Betriebskosten, findet das Jobcenter heraus.
Wie das Jobcenter das herausgefunden hat, ist wohl das Fachwissen.
Das Jobcenter lehnt daraufhin die erhöhte Miete aufgrund der Erhöhung der Nebenkostenabrechnung ab, die erhöhte Miete aufgrund der Nebenkostenabrechnung wurde auch durch die Vermieterin festgelegt.
Der Mietvertrag mit den gefälschten Werten wurde so dem Mieter vorgelegt, der nichts ahnt und ahnen kann, denn so viel Wissen und Hinterlistigkeit kann nur einer der vielen Vermieter (nicht alle) haben.
Daraufhin kommt es zum Verlust der Wohnung.
Wer trägt hier Verantwortung? Das Jobcenter, weil es die neue höherer Miete nicht übernommen hat oder die Vermieterin?
Liegt hier eine Straftat seitens der Vermieterin vor?
Danke
Was soll diese Story sein, eine Annahme, eine wahre Geschichte, ein gerade aktueller Fall?
Das ist ein WAHRER Fall!
Kann man gegen die Vermieterin vorgehen?
normalerweise übernehmen die Jobcenter die erhöhte Miete nach Erhöhung der Neben. richtig?
Nachtrag: einer der Werte wurde durch die Vermieterin höher berechnet.
Das einzige was die Vermieterin "fälschen" könnte wären die Betriebs/Nebenkosten.
Die einzige Möglichkeit die das JC hätte um das zu erkennen, wäre wenn sie Einsicht in die Originalabrechnungen hätte und das ist selten der Fall.
Für gewöhnlich wird eine Abrechnung erstellt ohne die Originalbelege beizulegen.
Sollten die Belege nachträglich eingereicht worden sein und dabei ein unterschied festgestellt worden sein, wurde dann fehlerhaft abgerechnet (Ob absichtlich oder nicht sei dahingestellt).
Die Nebenkostenabrechnung muss neu erstellt und vorerst nicht vom JC übernommen werden.
Genauso wenig wie die Erhöhung der Miete bis eine korrekte Abrechnung vorliegt. (wer soll eigentlich sonst die Höhe der Miete/Nebenkosten festlegen wenn nicht die Vermieterin?)
Wenn nachweisbar eine fehlerhafte Abrechnung vorliegt, kann auch der Mieter nicht in Verzug geraten sein und eine Kündigung deswegen wäre unwirksam.
Zitat von: Zatoo am 15. März 2024, 14:27:35Das ist ein WAHRER Fall!
Von wann? Der Mieter ist schon aus der Wohnung raus?
Zitat von: Sheherazade am 15. März 2024, 15:09:20Zitat von: Zatoo am 15. März 2024, 14:27:35Das ist ein WAHRER Fall!
Von wann? Der Mieter ist schon aus der Wohnung raus?
Ja, ist vom 2019
Und du willst 4 Jahre später noch irgendjemanden haftbar halten? Ich schätze, da wird sich noch nicht mal ein Anwalt die Finger für schmutzig machen.
tja vielleicht hast du Recht.
aber es gibt Gründe, warum verspätet.
mal angenommen, wäre es nicht zu spät, wer trägt hier Verantwortung? die gierige Vermieterin?
Um hier irgendeine Schuldzuweisung bzw. Schuldvermutung anstellen zu können, sind zu wenige Fakten bekannt. Bei einer solchen Geschichte gibt es meistens mehr als einen "Schuldigen".
Zitat von: Zatoo am 15. März 2024, 14:16:15Liegt hier eine Straftat seitens der Vermieterin vor?
Etwas genauer solltest du es schon schreiben, damit kann hier keiner was anfangen.
Evtl. wurden die m² Angepasst? Bei der BK Abrechnung standen dann die Echten m² drin?
Als Mieter bekommt man dem MV und da steht alles drin, was soll dann nachher Gefälscht worden sein?
Die Nebenkosten oder Betriebskosten wurden höher berechnet. Hier gibt es keine Bücher, die man weiter erklären kann,
Für falsche Angaben im Mietvertrag haftet der Vermieter.
Hier greift zudem lt. BGH eine Toleranzgrenze von 10% Abweichung.
D.h. nur wenn die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10% von der im Mietvertrag angegebenen abweicht, hat der Mieter Anspruch auf Korrektur. Ansonsten muss er damit leben, dass auch in der Betriebskostenabrechnung der falsche Wert steht.
Die in einer Betriebskostenabrechnung verwendeten qm können zudem von denen im Mietvertrag nach unten abweichen, z.B. dürfen bei der HK-Verteilung unbeheizte Räume oder Nebengelasse, Balkone oder Terassen nicht mit einbezogen werden.
Zitat von: Ottokar am 15. März 2024, 18:43:43Für falsche Angaben im Mietvertrag haftet der Vermieter.
Hier greift zudem lt. BGH eine Toleranzgrenze von 10% Abweichung.
D.h. nur wenn die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10% von der im Mietvertrag angegebenen abweicht, hat der Mieter Anspruch auf Korrektur. Ansonsten muss er damit leben, dass auch in der Betriebskostenabrechnung der falsche Wert steht.
Die in einer Betriebskostenabrechnung verwendeten qm können zudem von denen im Mietvertrag nach unten abweichen, z.B. dürfen bei der HK-Verteilung unbeheizte Räume oder Nebengelasse, Balkone oder Terassen nicht mit einbezogen werden.
Danke für die gute Antwort.
Das heißt, wenn ich die Antwort richtig verstehe, das was das Jobcenter herausgefunden hat, richtig ist und auch die Ablehnung der
Nebenkostenabrechnung UND die daraus kommende
höhere Miete richtig ist. Beide wurden nicht übernommen.