2 fragen hätt ich da :
-wenn man zb 400 euro über limit ist (15.000 euro war es meine ich) fällt man dann aus dem bedarf oder bekommt man die 400euro abgezogen ?
-würde gern in wertpapiere/etf investieren, was passiert wenn der kurs hoch bzw übers limit geht (ich gehe davon aus das es nicht als altersvorsorge anrechenbar ist) ? ich meine der kurs kann ja genausogut wieder UNTER das limit fallen jederzeit, wird das also nur wenn man VERKAUFT verrechnet ? oder fällt man dann automatisch aus dem bedarf und muss sich sobald der wert wieder unter 15000e fällt umgehend wieder anmelden ?
das ist doch für das JC ganz einfach; deine Gewinne werden angerechnet als Einkommen.
Wenn du etwas verlierst, passiert eher nichts.
Also sowas braucht man eigentlich gar nicht machen .
Wenn du schon über der Gesamtsumme liegst, hilft wohl auch kein Freibetrag .
so kenne ich das....
Genau wie Lotto spielen! Die Einsätze zahlst du selber, der Gewinn wird angerechnet oder soger komplett kassiert!
Bei Aktien oder Wertpapieren ist der aktueller Kurswert bei Antragstellung maßgeblich.
Wertsteigerungen sind kein Gewinn, sondern eine Vermögensvermehrung.
>> Wertsteigerungen sind kein Gewinn, sondern eine Vermögensvermehrung.
Wird wohl aber bei Auszahlung oder Auflösung der Aktien als Einkommen gerechnet. :-)
Ausserdem die Jahrlichen Dividenden. Dies werden wieder angelegt versteuert und versteuert
Quellensteuer 25% sind vom "Gewinn" weg. Ich glaube das wird als Einkommen berechnet.
(alles über Freibetrag aktuell 1000€ Single)
Eine Vermögensvermehrung ist gerade kein Einkommen.
Zitat von: Ottokar am 17. März 2024, 12:48:40Wertsteigerungen sind kein Gewinn, sondern eine Vermögensvermehrung.
Aber doch trotzdem beachtlich, wenn man damit über den Freibetrag kommt lt. BSG?
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/2020_02_20_B_14_AS_52_18_R.html
Zitat2. Eine wesentliche Änderung von Vermögen im Laufe eines Kalendermonats ist zu berücksichtigen.
ZitatWesentlich ist eine Änderung der Geldbetragshöhe, wenn sie im Hinblick auf die Vermögensfreibeträge erheblich ist.
Und darum geht es dem TE anscheinend, was denn ist, wenn sein Vermögen über 15.000 Euro ansteigt:
Zitat von: baracus am 16. März 2024, 13:51:07fällt man dann automatisch aus dem bedarf und muss sich sobald der wert wieder unter 15000e fällt umgehend wieder anmelden ?
Zitat von: Knipex79 am 17. März 2024, 14:17:19Dies werden wieder angelegt versteuert und versteuert Quellensteuer 25% sind vom "Gewinn" weg.
den Arbeiter wird das sicher mehr schmerzen als einen Herrn Merz mit einem Einkommenssteuersatz von über 40 % .
Seit 2009 ist bei der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen nichts mehr so, wie es bisher war. Grund ist die neu eingeführte Abgeltungssteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Statt wie früher progressiv – also mit steigenden Steuersätzen von 15 bis 45 % – werden Kapitaleinkünfte jetzt linear besteuert, und zwar mit einem konstanten Steuersatz von 25 %. https://www.steuernetz.de/lexikon/die-abgeltungsteuer
Zitat von: TripleH am 18. März 2024, 17:36:14Und darum geht es dem TE anscheinend, was denn ist, wenn sein Vermögen über 15.000 Euro ansteigt:
Das verwertbare Vermögen.
Verwertbar ist es frühestens nach Abschluss der Erbauseinandersetzung und wenn innerhalb des Bewilligungszeitraumes eine Verwertung warscheinlich ist (BSG).
Das JC muss den Lebensunterhalt sicherstellen, bis das Vermögen zur Lebenssicherung verfügbar ist. D.h. hier: bis das Haus verkauft und der Verkaufserlös ausgezahlt wurde.
Erst dann ist überhaupt feststellbar, ob das Gesamtvermögen den Gesamtvermögensfreibetrag übersteigt und um welchen Betrag.
Erst ab dann kann das Vermögen zur Lebenssicherung eingesetzt werden, wobei der Leistungsanspruch so lange entfällt, wie ungeschütztes Vermögen vorhanden ist.
In diesem Zeitraum sind auch Vermögensdispositionen zulässig, d.h. man darf Schulden abbezahlen, Hausrat anschaffen Auto kaufen, Urlaub machen. Geld in eine geschützte Atersvorsorge einzahlen.
Man muss auch nicht auf Sozialhilfeniveau leben, zulässig sind neben Miete und Krankenversicherung monatliche Ausgaben i.H. des 2fachen des Eckregelsatzes.Falsches Thema.
Zitat von: baracus am 16. März 2024, 13:51:07-wenn man zb 400 euro über limit ist (15.000 euro war es meine ich) fällt man dann aus dem bedarf oder bekommt man die 400euro abgezogen ?
aber nur am Jahresende, wenn du die Vermögensübersicht deiner Bank erhältst und darüber liegst. Spätestes, dann musst du reagieren.
Zitat von: Ottokar am 18. März 2024, 18:56:08Erbauseinandersetzung
?? Der TE fragt doch nur nach der Handlungsweise, wenn sein Vermögen 15.000 Euro übersteigt. Wie kommst du auf Erbauseinandersetzung?
Zitat von: Rotti am 18. März 2024, 19:48:51aber nur am Jahresende, wenn du die Vermögensübersicht deiner Bank erhältst und darüber liegst.
Wie kommst du darauf? 400 Euro drüber bedeutet, dass der Freibetrag überschritten ist.
Zitat von: TripleH am 18. März 2024, 20:48:12Zitat von: Rotti am 18. März 2024, 19:48:51aber nur am Jahresende, wenn du die Vermögensübersicht deiner Bank erhältst und darüber liegst.
Wie kommst du darauf? 400 Euro drüber bedeutet, dass der Freibetrag überschritten ist.
das kann ja beim Verkauf wieder darunter liegen niemand kann erwarten das er die Aktienkurse stündlich überwacht
Wenn bei einem WBA festgestellt wird, dass das Gesamtvermögen den Gesamtvermögensfreibetrag übersteigt, muss zunächst das ungeschützte verwertbare Vermögen verbraucht werden, solange bzw. in dieser Höhe besteht kein Leistungsanspruch.
Wenn absehbar ist, dass das Gesamtvermögen den Gesamtvermögensfreibetrag übersteigein wird, kann man aber auch Vermögensdispositionen treffen, z.B. Schulden abbezahlen, Hausrat anschaffen Auto kaufen, Urlaub machen. Geld in eine geschützte Atersvorsorge einzahlen.
Ottoker da würde mich mal interssieren was eine geschützte Altersvorsorge ist? Denn den Verwertungsauschluss gibt es ja nicht mehr!
=> https://hartz.info/index.php/topic,132573.0.html
Zitat von: Rotti am 18. März 2024, 22:00:47niemand kann erwarten das er die Aktienkurse stündlich überwacht
Dann kann ja das hier
Zitat von: baracus am 16. März 2024, 13:51:07was passiert wenn der kurs hoch bzw übers limit geht
nicht passieren.
Der TE geht aber offenbar davon aus, dass ihm veränderte Werte bekannt werden.
Und da gilt dann nunmal das, was das BSG bestimmt hat:
Zitat von: TripleH am 18. März 2024, 17:36:14Eine wesentliche Änderung von Vermögen im Laufe eines Kalendermonats ist zu berücksichtigen.
ja entscheidend ist doch immer der Verkauf über dem Einstiegspreis es kann nicht sein ein vorübergehendes Überschießen des Schonvermögens einen Verkauf einzuleiten, wenn da jemand vielleicht als Altersvorsorge geplant hat, aber gut es ist eine Auslegungssache der Behörde, die dann einen Höchstkurs zugrunde legt, wo nie ein Verkauf zustande kam.
also bezüglich ein mögliches überschreiten wie auch schwankende aktienkurse habe ich jetzt folgendes rausgelesen, berichtigt mich falls dem nicht so ist :
die bewertung ob man nun innerhalb dieser 15k ist findet 1x jährlich beim antrag statt, dh innerhalb des jahres kann der kurs steigen + fallen wie er lustig ist. er kann sich ja auch vervielfachen und ist sofort drüber....
und insgesamt gilt nun : falls man nun bei weiterantrag stellung 15001 euro also 1 euro drüber ist fällt man aus dem "bezug" und zwar komplett !?
Zitat von: baracus am 24. Juni 2024, 16:31:21und insgesamt gilt nun : falls man nun bei weiterantrag stellung 15001 euro also 1 euro drüber ist fällt man aus dem "bezug" und zwar komplett !?
Zitat von: baracus am 24. Juni 2024, 16:31:21und insgesamt gilt nun : falls man nun bei weiterantrag stellung 15001 euro also 1 euro drüber ist fällt man aus dem "bezug" und zwar komplett !?
ein Teil-Verkauf sollte man immer bei Gewinn erwägen, wenn aus dem Bezug sonst vielleicht nur ein paar Aktien wo kein Verlust entsteht Freibetrag 30€
Zitat von: Rotti am 24. Juni 2024, 16:56:37Zitat von: baracus am 24. Juni 2024, 16:31:21und insgesamt gilt nun : falls man nun bei weiterantrag stellung 15001 euro also 1 euro drüber ist fällt man aus dem "bezug" und zwar komplett !?
Zitat von: baracus am 24. Juni 2024, 16:31:21und insgesamt gilt nun : falls man nun bei weiterantrag stellung 15001 euro also 1 euro drüber ist fällt man aus dem "bezug" und zwar komplett !?
ein Teil-Verkauf sollte man immer bei Gewinn erwägen, wenn aus dem Bezug sonst vielleicht nur ein paar Aktien wo kein Verlust entsteht Freibetrag 30€
glaube das war eher fraglich bzw nicht komplett geklärt ob es einen unterschied macht ob ich das geld nun in form der aktie halte oder flüssig habe (zählt doch meine ich beides für nutzbares vermögen)
wusste gar nicht dass man überhaupt in etfs usw investieren darf.. weil man bezieht ja leistung..
Zitat von: börgie am 30. Juni 2024, 00:41:33wusste gar nicht dass man überhaupt in etfs usw investieren darf.. weil man bezieht ja leistung..
man darf mit seinen Vermögen alles, aber Verluste sind deine, Gewinne sind des Jobcenters.