Hallo:
Ich habe eine Vorladung oder man nennt es auch Einladung bekommen, aber ohne Rechtsfolgenbelehrung / Rechtsbehelfsbelehrung.
Dann kann ja keine Sanktion erfolgen oder?
Eigentlich müsste es Vorladung heißen, das mit Einladung ist falsch, ist ja ein Zwang.
Hast du mal den genauen Text der Einladung für uns?
Die Sachbearbeiterinnen hatten mir E-Mails geschrieben und zwar an die alte E-Mail Adresse, daher konnte ich wochenlang nicht darauf antworten, daher bekam ich heute die Einladung.
Trotzdem hier die Frage zur Sicherheit.
Achso, ich habe heute per E-Mail geantwortet.
Warum geht man da nicht einfach hin?
Egal ob mit oder ohne RfB, dann kommt die nächste Einladung eben mit.
Wozu soll man sich unnötig Stress machen?
Es gibt Leute, die nicht zu Behörden gehen, aus vielen Gründen.
Wenn du lieber per E-Mail kommunizierst, warum stellst du dann nicht sicher, dass dich das JC per E-Mail erreichen kann, indem du dem JC deine neue E-Mail Adresse mitteilst?
Die Einladung hat keine RFB, d.h. bei Nichtmeldung können keine Rechtsfolgen eintreten.
Vielleicht solltest du die E-Mails beantworten, der Termin könnte sich damit erledigt haben.
Zitat von: Ottokar am 19. März 2024, 12:13:41Wenn du lieber per E-Mail kommunizierst, warum stellst du dann nicht sicher, dass dich das JC per E-Mail erreichen kann, indem du dem JC deine neue E-Mail Adresse mitteilst?
Die Einladung hat keine RFB, d.h. bei Nichtmeldung können keine Rechtsfolgen eintreten.
Vielleicht solltest du die E-Mails beantworten, der Termin könnte sich damit erledigt haben.
Danke:
Die E-Mail Adresse war nicht aktuell, ich habe die aktuelle an Jobcenter geschickt, wir haben E-Mails geschrieben, es hat sich alles erledigt, es wird ein Gesundheitsbogen an mich geschickt.
Die Frauen konnten mich nicht erreichen.
Aber du hast auch die eigentliche Frage nämlich die Art der Vorladung beantwortet, die Abteilung für Vermittlung hatte nie vor gegen mich Sanktionen zu erwäge, aus vielen Gründen.