Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Angel472 am 19. März 2024, 14:25:44

Titel: Unterhaltsvermutung bei Angehörigen
Beitrag von: Angel472 am 19. März 2024, 14:25:44
Hallo zusammen .. ich bin neu hier und habe zu meinem Anliegen zwar was gefunden, konnte aber damit nicht wirklich etwas anfangen.

Ich bin seit letztem Jahr getrennt lebend und wohne mit meinen beiden erwachsenen und berufstätigen Jungs (noch 23 und 20 Jahre alt) gemeinsam in der Wohnung, die wir seit 2010 angemietet haben.
Die Kosten laufen über mich und gehen von meinem Konto ab.

Durch die Trennung musste ich Bürgergeld beantragen, da mein Minijob nicht ausreicht. Mit beiden Jungs wurde mündlich eine Summe vereinbart, die ihren Teil der Miete, NK, Gas, Strom und Internet abdecken. Dieser Betrag wurde von uns auf 500,00 € aufgerundet, um Grundnahrungsmittel, Reinigungs- und Sanitärartikel von mir für allgemein zu kaufen.
Für alles weitere kommen beide Jungs selbst auf. Jeder hat sein eigenes Konto, über das ich auch nicht verfügen kann oder Zugriff habe.

Nun hab ich seit Beginn des BG-Antrages noch eine Bekannte mit bei mir wohnen gehabt, deshalb wurde für die KDU von mir ein viertel gerechnet (verständlich). Diese Bekannte wurde im Bescheid nicht aufgeführt. Meine beiden Jungs, trotz U25 und eigenem Einkommen, wurde mit aufgeführt.
Alles gut und schön.
Bewilligungsbescheid bis einschließlich Februar 2024 bei dem mir ein errechneter Bedarf zusteht .. beide Jungs trotz Berechnung nichts bekommen (verständlich).

Im Februar 2024 Weiterbewilligungsantrag gestellt und wurde bis einschließlich August 2024 bewilligt.
Bekannte wohnt nun rückwirkend ab Anfang März 2024 nicht mehr bei mir, fällt somit raus. JC bekommt Änderungsmitteilung, wobei noch die Abmeldung der Bekannten eingereicht werden muss, deshalb wird im neuen Bescheid auch mit 4 Personen gerechnet.

Nun bekamen meine beiden Jungs jeder ein Schreiben vom JC wegen Prüfung der Unterhaltsvermutung gemäß § 9 Abs. 5 SGB II gegenüber ihrer Mutter (also mir).

Meine beiden Jungs zahlen mir nur jeweils diese 500,00 € zur Deckung der dafür gedachten Kosten. Vom dem älteren wird der Betrag monatlich auf mein Konto mit Verwendungszweck überwiesen und bei dem jüngeren, geht sein Lohn schon seit Ausbildung bei mir aufs Konto, was aber nach Abzug von Fahrkarte, Verein und diese 500,00 € als Restgeld von mir auf sein eigenes Konto überwiesen wird.

Das Jobcenter weiß das seit Erstantragsstellung und hat das allgemein schriftlich festgehalten.

Die Jungs haben nun bis 31.03.2024 zeit zum reagieren und wir wissen nicht wirklich was wir tun sollen.
Über eine andere I-net-Seite habe ich mal Anonym angefragt, aber daraus werde ich nicht so wirklich schlau. Ich habe auch mal zwei Widerspruchschreiben formuliert, aber bin nicht sicher das die etwas bewirken würden.

Das aktueller Bescheid und Schreiben an Söhne anhängend.. ich hoffe man kann sie lesen.

Danke und LG an alle

Titel: Aw: Unterhaltsvermutung bei Angehörigen
Beitrag von: Sheherazade am 19. März 2024, 16:03:02
Ich sehe keinen Anhang,

Verstehe ich das richtig, deine Söhne zahlen mit jeweils 500€ mehr als ihr reiner KdU-Anteil wäre? Das ist ungünstig und legt eine Unterhaltsvermutung nahe. Bekommst du für den Jüngeren noch Kindergeld?
Titel: Aw: Unterhaltsvermutung bei Angehörigen
Beitrag von: Angel472 am 19. März 2024, 17:24:26
Anhang wurde wohl gelöscht. Mir gerade nicht bewusst wo ich was offen ließ, was nicht sein darf ???

Kindergeld gibt es für keinen der beiden mehr.

Bevor mein Noch-Ehemann sich letztes Jahr entschied einfach nicht mehr nach der Arbeit nachhause zu kommen,  bekamen wir keine Leistungen vom Jobcenter,  da es genug Einkommen gab. Da die Jungs ihr eigenes Einkommen hatten,  aber noch mit in der Wohnung wohnen,  machten wir unter uns Familie mündlich einen Betrag aus, den Sie für Miete, Nebenkosten, Gas, Strom und Internet zahlten.
Wir dachten niemals das wir damit eventuell Probleme beim Jobcenter bekämen, wobei auch keiner dachte das es von einem Tag auf den anderen eine Trennung gäbe und ich zumindest zum Jobcenter müsste.

Die Jungs zahlen die Kosten anteilig plus aufgerundet eben noch für z.b. Wasch-und Putzmittel, Toilettenpapier, Grundnahrungsmittel und solche Sachen .. natürlich nichts teures .. oft Angebote .. Sind in etwa 142,00 €.


Nach 6 Monaten schon bewilligten Leistungen für mich, kommt jetzt plötzlich diese Aufforderung an meine Jungs.

Wir wurden laut erstem Bescheid als BG gerechnet und nun sollen wir plötzlich eine Hausgemeinschaft sein ?

Was können die Jungs und/oder ich tun ?



Titel: Aw: Unterhaltsvermutung bei Angehörigen
Beitrag von: TripleH am 19. März 2024, 17:52:19
Zitat von: Angel472 am 19. März 2024, 17:24:26Mir gerade nicht bewusst wo ich was offen ließ, was nicht sein darf ???

Ich habe den Beitrag gemeldet, weil du die Kundennummern nicht geschwärzt hast und damit Forenuser, die Zugriff auf die Programme der Agentur für Arbeit haben, eure Identität ermitteln können.

Zitat von: Angel472 am 19. März 2024, 17:24:26Wir wurden laut erstem Bescheid als BG gerechnet und nun sollen wir plötzlich eine Hausgemeinschaft sein ?

Ihr seid keine Bedarfsgemeinschaft, wenn die Kinder nicht hilfebedürftig sind.

Da in dem Bescheid mit dem Einkommen der Kinder gerechnet wurde, liegen doch fast alle Unterlagen zur Prüfung der Unterhaltsvermutung vor. Deine Kinder sollten halt erstmal zurück schreiben, dass sie dir nur die Kosten, die sie auch verursachen, unterstützen und ansonsten ihr selbst verdientes Geld für eigene Interessen (Urlaub, Auto, Führerschein etc.) ausgeben möchten. Und dann erstmal abwarten.

Es ist halt rechtlich nicht so einfach, wie du z. B. in folgender Entscheidung nachlesen kannst:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/LSG/Presse/Sozialrecht_im_Alltag/Unterstuetzungszahlungen_des_Kindes/Der_Fall_Unterstuetzungszahlungen_des_Kindes.html







 
Titel: Aw: Unterhaltsvermutung bei Angehörigen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 19. März 2024, 17:58:04
Angel472

Zitat von: Angel472 am 19. März 2024, 14:25:44Nun bekamen meine beiden Jungs jeder ein Schreiben vom JC wegen Prüfung der Unterhaltsvermutung gemäß § 9 Abs. 5 SGB II gegenüber ihrer Mutter (also mir).
lies dir dazu mal den Kommentar von Ottokar dazu durch:
ZitatVon Ottokar :
Zitat
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG in B 14 AS 6/08 R) ist hinreichend geklärt, dass § 9 Abs. 5 SGB II eben keinen Vermutungstatbestand beim bloßen Zusammenleben mit erwachsenen Verwandten/Verschwägerten manifestiert (anders in § 39 S. 1 SGB XII).
Lt. Begründung des Gesetzentwurfs des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 05.09.2003 (BT-Dr. 15/1516, S. 53) besteht im SGB II erst dann eine Haushaltsgemeinschaft nach § 9 Abs. 5 SGB II, wenn Verwandte oder Verschwägerte mit dem im selben Haushalt lebenden Hilfebedürftigen tatsächlich gemeinsam "aus einem Topf" wirtschaften.
Das gemeinsame Wirtschaften muss der Leistungsträger über § 20 SGB X beweisen. Dabei trifft jedoch weder den Antragsteller noch die mit ihm zusammenlebenden erwachsenen Verwandten/Verschwägerten eine Auskunfts- oder Mitwirkungspflicht (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 02.09.2004, Az. 1 BvR 1962/04 zur Auskunftspflicht von Mitbewohnern), denn dies würde im Ergebnis auch zu einer unzulässigen Beweislastumkehr zu Lasten des Antragstellers führen.
Auch begründet § 60 SGB II keine Zulässigkeit einer Datenerhebung bei Mitbewohnern, denn dort wird vorausgesetzt, dass entweder eine Leistung tatsächlich erbracht wird (Abs. 1), oder eine Rechtspflicht zur Leistungserbringung besteht (Abs. 2). Beides ist bei Mitbewohnern, auch wenn diese mit dem über 25jährigen Antragsteller verwandt oder verschwägert sind, zu verneinen.

Wenn, wie hier, der Leistungsträger keine Beweise für das Vorliegen einer Wirtschaftsgemeinschaft hat, kann er weder vom Antragsteller noch dessen Mitbewohnern fordern, eine solche zu widerlegen. Dies würde die vom Gesetzgeber in § 9 Abs. 5 SGB II vorgenommene Regelung ad absurdum führen, da der Leistungsträger mit dieser Forderung das Bestehen einer Wirtschaftsgemeinschaft unterstellen würde, ohne die lt. Gesetz dafür erforderlichen Beweise zu haben.
§ 9 Abs. 5 SGB II ist eben nunmal kein Vermutungstatbestand.
Damit haben wir schon mal eine gute Teilformulierung
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXDer in Wohngemeinschaften häufig anzutreffende gemeinsame Einkauf von Grundnahrungsmitteln und Sanitärartikeln aus einer Gemeinschaftskasse begründet noch keine Wirtschaftsgemeinschaft (BSG-Urteil vom 27.01.2009, Az. B 14 AS 6/08 R).

MfG FN
Titel: Aw: Unterhaltsvermutung bei Angehörigen
Beitrag von: Angel472 am 19. März 2024, 18:07:28
Zitat von: TripleH am 19. März 2024, 17:52:19Ich habe den Beitrag gemeldet, weil du die Kundennummern nicht geschwärzt hast und damit Forenuser, die Zugriff auf die Programme der Agentur für Arbeit haben, eure Identität ermitteln können.
Habe ich mir im Nachhinein jetzt auch gedacht .. war mir nicht wirklich bewusst, das ich die auch unkenntlich machen sollte .. sorry
Habe nur als Bild auf meinem Desktop gespeichert und weiß jetzt gerade nicht wie ich die hier noch anhängen kann.
Titel: Aw: Unterhaltsvermutung bei Angehörigen
Beitrag von: Rotti am 19. März 2024, 18:16:21
Zitat von: Angel472 am 19. März 2024, 17:24:26Wir wurden laut erstem Bescheid als BG gerechnet und nun sollen wir plötzlich eine Hausgemeinschaft sein ?
Zitat von: Angel472 am 19. März 2024, 17:24:26Die Jungs zahlen die Kosten anteilig plus aufgerundet eben noch für z.b. Wasch-und Putzmittel, Toilettenpapier, Grundnahrungsmittel und solche Sachen .. natürlich nichts teures .. oft Angebote .. Sind in etwa 142,00 €
deshalb vermutlich.

Keine Bürgergeld-Kürzung in Wohngemeinschaft

Leben Sie in einer Wohngemeinschaft, verfügen Sie immer über ein eigenes Schlafzimmer und übernehmen ausschließlich die anteiligen Kosten für Miete und Nebenkosten. Sie tragen keine Verantwortung für Ihre Mitbewohner und unterstützen diese nicht finanziell. Genauso wenig teilen Sie sich die Kosten für das tägliche Leben.
Titel: Aw: Unterhaltsvermutung bei Angehörigen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 19. März 2024, 18:23:08
Angel472

Zitat von: Angel472 am 19. März 2024, 18:07:28Habe nur als Bild auf meinem Desktop gespeichert und weiß jetzt gerade nicht wie ich die hier noch anhängen kann.
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 04/2013) (http://hartz.info/index.php?topic=108.0)
Kleiner Leitfaden: Dateianhänge für das Forum anonymisieren.  (http://hartz.info/index.php?topic=84286.0)

MfG FN
Titel: Aw: Unterhaltsvermutung bei Angehörigen
Beitrag von: Angel472 am 19. März 2024, 18:50:06
Erneuter Versuch zwecks Anhang .. hoffe es ist nun richtig so und kann gut gelesen werden.

JC Bescheid von März - August 2024

https://www.directupload.net/file/d/8498/pv8qhfsc_jpg.htm

Schreiben Unterhaltsvermutung

https://www.directupload.net/file/d/8498/ellrwmoo_jpg.htm
Titel: Aw: Unterhaltsvermutung bei Angehörigen
Beitrag von: Rotti am 19. März 2024, 18:54:51
vorschau
Titel: Aw: Unterhaltsvermutung bei Angehörigen
Beitrag von: Angel472 am 19. März 2024, 19:05:00


Zitat von: Rotti am 19. März 2024, 18:54:51vorschau

Was meinst du bitte mit Vorschau ?
Wenn ich nun auf die Links klicke, bekomme ich beides richtig zu sehen .. hoffe ihr auch


Zitat von: Rotti am 19. März 2024, 18:16:21
Zitat von: Angel472 am 19. März 2024, 17:24:26Wir wurden laut erstem Bescheid als BG gerechnet und nun sollen wir plötzlich eine Hausgemeinschaft sein ?
Zitat von: Angel472 am 19. März 2024, 17:24:26Die Jungs zahlen die Kosten anteilig plus aufgerundet eben noch für z.b. Wasch-und Putzmittel, Toilettenpapier, Grundnahrungsmittel und solche Sachen .. natürlich nichts teures .. oft Angebote .. Sind in etwa 142,00 €
deshalb vermutlich.

Keine Bürgergeld-Kürzung in Wohngemeinschaft

Leben Sie in einer Wohngemeinschaft, verfügen Sie immer über ein eigenes Schlafzimmer und übernehmen ausschließlich die anteiligen Kosten für Miete und Nebenkosten. Sie tragen keine Verantwortung für Ihre Mitbewohner und unterstützen diese nicht finanziell. Genauso wenig teilen Sie sich die Kosten für das tägliche Leben.

Soll ich dem Jobcenter jetzt erzählen, das meine beiden Jungs und ich eine Wohngemeinschaft sind ?
Titel: Aw: Unterhaltsvermutung bei Angehörigen
Beitrag von: Rotti am 19. März 2024, 19:08:47
Zitat von: Angel472 am 19. März 2024, 19:05:00Was meinst du bitte mit Vorschau ? Wenn ich nun auf die Links klicke, bekomme ich beides richtig zu sehen .. hoffe ihr auch
alles gut jetzt alles sichtbar.

Zitat von: Rotti am 19. März 2024, 19:08:47Soll ich dem Jobcenter jetzt erzählen, das meine beiden Jungs und ich eine Wohngemeinschaft sind ?
bei einer Wg muss ein Untermietvertrag gemacht werden wo der Vermieter auch zustimmen muss und ausserdem will das Jc auch die Wohnung daraufhin inspizieren ob das so zutrifft.
Titel: Aw: Unterhaltsvermutung bei Angehörigen
Beitrag von: Sheherazade am 19. März 2024, 19:19:54
Zitat von: Rotti am 19. März 2024, 19:08:47bei einer Wg muss ein Untermietvertrag gemacht werden wo der Vermieter auch zustimmen muss und ausserdem will das Jc auch die Wohnung daraufhin inspizieren ob das so zutrifft.

Es wäre ganz toll, wenn du aufhören würdest, die hilfesuchenden User mit Unwahrheiten zu verwirren.

Nichts von dem, was du schreibst, trifft in diesem Fall zu.
Titel: Aw: Unterhaltsvermutung bei Angehörigen
Beitrag von: TripleH am 19. März 2024, 19:29:26
Zitat von: Rotti am 19. März 2024, 18:16:21Keine Bürgergeld-Kürzung in Wohngemeinschaft Leben Sie in einer Wohngemeinschaft, verfügen Sie immer über ein eigenes Schlafzimmer und übernehmen ausschließlich die anteiligen Kosten für Miete und Nebenkosten. Sie tragen keine Verantwortung für Ihre Mitbewohner und unterstützen diese nicht finanziell. Genauso wenig teilen Sie sich die Kosten für das tägliche Leben.

Kann das sein, dass du dauernd irgendwelche Zitate ohne Quellenangabe hier postest?!
Titel: Aw: Unterhaltsvermutung bei Angehörigen
Beitrag von: Rotti am 19. März 2024, 19:47:11
Zitat von: TripleH am 19. März 2024, 19:29:26Kann das sein, dass du dauernd irgendwelche Zitate ohne Quellenangabe hier postest?!
Bitteschön

https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/wohnen/wohngemeinschaft/#bedarfsgemeinschaft_haushaltsgemeinschaft_wohngemeinschaft_-_die_unterschiede
Zitat von: Sheherazade am 19. März 2024, 19:19:54Nichts von dem, was du schreibst, trifft in diesem Fall zu.
Begründung
Titel: Aw: Unterhaltsvermutung bei Angehörigen
Beitrag von: Sensoriker am 19. März 2024, 20:35:09
Zitat von: Rotti am 19. März 2024, 19:08:47bei einer Wg muss ein Untermietvertrag gemacht werden wo der Vermieter auch zustimmen muss und ausserdem will das Jc auch die Wohnung daraufhin inspizieren ob das so zutrifft.

Man schreibst du teilweise ein Müll.
Untermietvertrag nicht nötig. Genehmigung vom Vermieter für die eigenen Kinder schon mal gar nicht. JC will das inspizieren  :lachen:

Ich hatte das gleiche mit meinem Sohn. Der hat einen Zweizeiler aufgesetzt wo er erklärt, dass er mich in keinsterweise unterstützt. Thema erledigt.
Wie ihr das mit dem Einkauf etc regelt geht das JC auch nichts an. (Ich würde nur empfehlen die Ausgaben für den Einkauf Bar abzuwickeln. Erspart Diskussionen)
Titel: Aw: Unterhaltsvermutung bei Angehörigen
Beitrag von: Rotti am 19. März 2024, 20:53:35
Zitat von: Sensoriker am 19. März 2024, 20:35:09Untermietvertrag nicht nötig. Genehmigung vom Vermieter für die eigenen Kinder schon mal gar nicht. JC will das inspizieren :lachen:
so läuft es aber beim JC ziemlich oft ich hab nur aufgeführt was die Fordern ob berechtigt oder nicht.
Titel: Aw: Unterhaltsvermutung bei Angehörigen
Beitrag von: turbulent am 19. März 2024, 21:18:19
Zitat von: Angel472 am 19. März 2024, 14:25:44bei dem jüngeren, geht sein Lohn schon seit Ausbildung bei mir aufs Konto
andere Baustelle und beinahe OT:
Du hast Dich bei der Eröffnung Deines Kontos dazu verpflichtet, es nur für Dich selbst ("eigene Rechnung") zu nutzen. Sei Dir einfach nur dessen bewusst, wenn Du Einkommen Dritter darüber laufen lässt.
Titel: Aw: Unterhaltsvermutung bei Angehörigen
Beitrag von: Chefkoch am 19. März 2024, 23:40:54
In einer WG ist man kein Untermieter. Man ist einer von mehreren Mietern. So kenne ich das
Titel: Aw: Unterhaltsvermutung bei Angehörigen
Beitrag von: Angel472 am 20. März 2024, 05:57:11
Zitat von: turbulent am 19. März 2024, 21:18:19
Zitat von: Angel472 am 19. März 2024, 14:25:44bei dem jüngeren, geht sein Lohn schon seit Ausbildung bei mir aufs Konto
andere Baustelle und beinahe OT:
Du hast Dich bei der Eröffnung Deines Kontos dazu verpflichtet, es nur für Dich selbst ("eigene Rechnung") zu nutzen. Sei Dir einfach nur dessen bewusst, wenn Du Einkommen Dritter darüber laufen lässt.
OT = ???
Solange die Bank weiß welches Geld von wem auf mein Konto geht, sollte das egal sein .. hatte ich mit meinem Mann ja auch so und ich denke das gilt auch für Kinder die noch nicht volljährig sind .. und dann auch später .. es hat sich daran ja eigentlich nichts geändert.
Aber das mit dem Lohn und was eigentlich seine Zahlungen sind werden wir demnächst noch ändern .. hatten wir auch vor.
Titel: Aw: Unterhaltsvermutung bei Angehörigen
Beitrag von: Angel472 am 20. März 2024, 08:36:01


Zitat von: Sensoriker am 19. März 2024, 20:35:09Ich hatte das gleiche mit meinem Sohn. Der hat einen Zweizeiler aufgesetzt wo er erklärt, dass er mich in keinsterweise unterstützt. Thema erledigt. Wie ihr das mit dem Einkauf etc regelt geht das JC auch nichts an. (Ich würde nur empfehlen die Ausgaben für den Einkauf Bar abzuwickeln. Erspart Diskussionen)

Du meinst also, das wir nichts an Einnahmen/Ausgaben, sprich die geforderten Unterlagen, einreichen sollen? Nur schreiben das ich in keinsterweise unterstützt werde.

.. evt. das ich die Miete, NK ect. überwiesen bekomme um den Betrag komplett an den Vermieter/die Verbrauchsstelle zu zahlen?
Und wenn die doch keine Ruhe geben und z.B. von meinem ältesten, der ja die 500,00 € bisher so überwiesen hat, wissen wollen wie sich die Summe zusammensetzt ?

Sorry für die Fragerei .. aber mir macht das echt zu schaffen und ich bin sowieso durch die Trennung fast komplett am Ende  :sad:
Titel: Aw: Unterhaltsvermutung bei Angehörigen
Beitrag von: Sensoriker am 20. März 2024, 11:28:33
Wie ihr den Einkauf regelt geht das JC nicht im Geringsten was an.
Es wäre besser wenn jedes Kind ein eigenes Konto hat und dir nur die Fixkosten auf dein Konto überweist.
Es sollte normalerweise kein Problem darstellen wenn das Geld für den Einkauf auch auf dein Konto geht, aber um weitere Diskussionen aus dem Weg zu gehen, ist es besser das in Bar zu regeln.

Ich würde jeweils 1 Schreiben aufsetzen.
Hiermit erkläre ich (Name), dass ich die anteiligen Kosten für (Fixkosten auflisten Miete etc) an meine Mutter (Name) überweise.
Eine weitere Unterstützung jeglicher Art meinerseits besteht nicht.


Ich würde, aber vorsichtshalber noch warten, ob noch was von anderen Lesern dazu kommt.

Ich habe noch gesehen, dass das JC wissen will ob deine Söhne für dich aufkommen könnten oder nicht.
Ob sie das könnten ist völlig irrelevant. Entscheidend ist nur ob sie das auch tatsächlich tun. Kinder sind ihren Eltern gegenüber nicht unterhaltspflichtig.
Titel: Aw: Unterhaltsvermutung bei Angehörigen
Beitrag von: Angel472 am 20. März 2024, 13:07:56
Zitat von: Sensoriker am 20. März 2024, 11:28:33Es wäre besser wenn jedes Kind ein eigenes Konto hat und dir nur die Fixkosten auf dein Konto überweist.
Hat jedes alleine .. eigentlich schon seit der Ausbildung .. und trotzdem haben wir auch den Lohn auf mein Konto gehen lassen und beide bekamen nach Abzug den Rest von mir auf ihr Konto.
Der ältere war zwischen Ausbildung und Arbeisstelle kurzfristig Arbeitslos und da hat er dann ändern lassen, das sein Geld auch auf sein Konto geht und er überweist mir jeden Monat den abgemachten Betrag für die Fixkosten.
Deshalb versteh ich nicht, warum das JC jetzt so anfängt .. sie sehen das doch an den Kontoauszügen von mir und Sohn.
Der jüngere wartet jetzt noch auf seinen festen Arbeitsvertrag und dann wollten wir das auch ändern .. auch Fahrkarte und Verein über sein Konto .. so das ich von beiden nur die z.zt. 500,00 € bekomme.

Zitat von: Sensoriker am 20. März 2024, 11:28:33Es sollte normalerweise kein Problem darstellen wenn das Geld für den Einkauf auch auf dein Konto geht, aber um weitere Diskussionen aus dem Weg zu gehen, ist es besser das in Bar zu regeln.
Habe schon was vorgeschrieben für das JC und weil ich so ehrlich bin, wollte ich eben genau dazu schreiben woraus sich die 500,00 € zusammensetzen (auch mit einer Summe für Einkauf von Grundnahrungsmittel, Putz- und Waschmittel, Toilettenpapier...) .. und das wir das schon vorher so geregelt hatten, als die Mutternoch keine Leistungen vom JC bekam.
Also meine Söhne müssen das ja schreiben  :schaem:

Ich warte trotzdem noch ob noch weitere "brauchbares" von anderen Lesern kommt.

Vielen Dank an alle bis jetzt.
Titel: Aw: Unterhaltsvermutung bei Angehörigen
Beitrag von: Sheherazade am 20. März 2024, 14:56:54
Zitat von: Angel472 am 19. März 2024, 14:25:44Mit beiden Jungs wurde mündlich eine Summe vereinbart, die ihren Teil der Miete, NK, Gas, Strom und Internet abdecken. Dieser Betrag wurde von uns auf 500,00 € aufgerundet, um Grundnahrungsmittel, Reinigungs- und Sanitärartikel von mir für allgemein zu kaufen.

Macht es einfach transparenter, dann kommen auch keine Missverständnisse auf. Idealerweise teilt ihr die KdU genau durch 3, jeder deiner Söhne überweist dir seinen Anteil mit Verwendungszweck "Mietanteil", nichts aufrunden. Den Anteil für Grundnahrungsmittel, Reinigungs- und Sanitärartikel können dir beide in einer separaten Zahlung mit entsprechendem Verwendungszweck "Auslagenerstattung Einkauf" überweisen.
Titel: Aw: Unterhaltsvermutung bei Angehörigen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 22. März 2024, 16:16:36
Angel472

Zitat von: Angel472 am 20. März 2024, 13:07:56Ich warte trotzdem noch ob noch weitere "brauchbares" von anderen Lesern kommt.
Ich empfehle es so zu machen wie von
Zitat von: Sheherazade am 20. März 2024, 14:56:54Macht es einfach transparenter, dann kommen auch keine Missverständnisse auf. Idealerweise teilt ihr die KdU genau durch 3, jeder deiner Söhne überweist dir seinen Anteil mit Verwendungszweck "Mietanteil", nichts aufrunden. Den Anteil für Grundnahrungsmittel, Reinigungs- und Sanitärartikel können dir beide in einer separaten Zahlung mit entsprechendem Verwendungszweck "Auslagenerstattung Einkauf" überweisen.
sehr gut beschrieben und das kannst du dem JC dann in Form auch der veränderten anteiligen Mietkosten zukommen lassen.

Zitat von: Angel472 am 20. März 2024, 13:07:56Also meine Söhne müssen das ja schreiben :schaem:
In keiner Art und Weise müssen deine Söhne das machen. Wenn du den Beitrag von Ottokar, also den ich ins Zitat gesetzt habe wüsstest du das auch und auch warum.

Erst recht nicht wenn es vom JC verlangt wird.
A ist es nur eine "Bitte" und
B wäre es nur von Nachteil für euch alle.

Schon die gelieferten Nachweise die übermittelt wurden gehen das JC nichts an.

Ein schönes WE
FN