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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Andre am 20. März 2024, 01:53:31

Titel: 30 Euro
Beitrag von: Andre am 20. März 2024, 01:53:31
Hallo wenn man 30 Euro im Monat vor dem Jahr 2023 zusätzlich verdient hätte zum Beisbiel durch die Vermietung Parkplatz Vor dem eigenen Haus hätte man das der Jobkomm melden müssenbzw ist das Strafbar wenn man das nicht gemeldet hätte?
Titel: Aw: 30 Euro
Beitrag von: OLD-MAN am 20. März 2024, 08:26:36
Zitat von: Andre am 20. März 2024, 01:53:31hätte man das der Jobkomm melden müssen

Ja!

Erstens sind dadurch die KDU geringer als genehmigt und .....
Zweitens sind die 30,- € Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und somit steuerpfichtige Einnahmen!