Hallo, habe gerade über das online Portal des Jobcenters eine Einladung zum Vermittlungsgespräch bekommen.
Verstehe das nicht, bin als Pflegeperson für meinen Vater eingetragen ( Pflegestufe 4 ).
Was hat das zu bedeuten. 🤔🤔😜😜
Zitat von: Terminator62 am 20. März 2024, 10:48:53Hallo, habe gerade über das online Portal des Jobcenters eine Einladung zum Vermittlungsgespräch bekommen.
Verstehe das nicht, bin als Pflegeperson für meinen Vater eingetragen ( Pflegestufe 4 ).
Was hat das zu bedeuten. 🤔🤔😜😜
Ich glaube die Jc haben von oben Anweisungen die Gelder zu Streichen und sollen alle einladen und dann wenn nicht zum Meldetermin kommen wird Sanktioniert.
Taktik der Jc ?
Denn ich pflege auch mit Pg 3 .
Scheint die nicht zu interessieren?
Weiß das Jc das du pflegst mit Pg 4 ?
Hast du eine DSGVO mal gestellt?
Zitat von: Bimimaus5421 am 20. März 2024, 11:07:59die Gelder zu Streichen und sollen alle einladen und dann wenn nicht zum Meldetermin kommen wird Sanktioniert. Taktik der Jc ? Denn ich pflege auch mit Pg 3 . Scheint die nicht zu interessieren? Weiß das Jc das du pflegst mit Pg 4 ? Hast du eine DSGVO mal gestellt?
Ja das Jobcenter weiß das . Bekomme auch von der Pflegekasse Rentenbeiträge gezahlt. Hatte ja alle Unterlagen eingereicht, und das läuft schon seit 2021. Was ist eine DSGVO. ???
Müsste da nicht ein Brief kommen mit RFB. ??? Hatte erstmal nur eine Mitteilung über Email bekommen das im Online Portal etwas hinterlegt ist. ,🤔😣
Ich muss noch dazu sagen das ich heute die E-Mail bekommen habe, und der Termin ist am 26.03.24. 9.00 Uhr
Müsste das nicht eine längere Vorlaufzeit haben.Mir erscheint das
zu kurzfristig. Ich frage mich aber immer noch was die von mir wollen .Bin 62, und da ist es auch mit der Pflegetätigkeit nicht mal so eben. :scratch: :weisnich:
Terminator62
Zitat von: Terminator62 am 20. März 2024, 12:16:41Müsste da nicht ein Brief kommen mit RFB. ???
Doch müsste
außer du hast dein Einverständnis erteilt mit dem JC über das JC Portal zu kommunizieren.
Wenn nicht ignorieren!
Am besten wäre ja wie immer die E-Mail hier einzustellen, anonymisiert natürlich.
MfG FN
Zitat von: Terminator62 am 20. März 2024, 11:12:50Was ist eine DSGVO. ???
Datenschutzgrundverordnung
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. März 2024, 17:45:27Doch müsste außer du hast dein Einverständnis erteilt mit dem JC über das JC Portal zu kommunizieren.
Doch habe die Online Bekanntgabe aktiviert, habe mein Bewilligungsbescheid auch nur online bekommen.
Warum ein Vermittlungsgespräch, wie schön geschrieben bin ich eingetragene Pflegeperson für meinen Vater PG4.
Was soll das bedeuten. Bin irritiert. :weisnich: :scratch:
Zitat von: Terminator62 am 22. März 2024, 17:54:46Was soll das bedeuten. Bin irritiert. :weisnich: :scratch:
Dann schreib doch über das Portal zurück und frage nach.
Zitat von: Sheherazade am 22. März 2024, 18:05:13Dann schreib doch über das Portal zurück und frage nach.
Ja OK. Kann ich machen, ich dachte nur es könnte mir jemand sagen was kommt. Oder jemand der das auch schon hatte.
Ist man nicht bei PG4 raus aus der Vermittlung. ??
Zitat von: Terminator62 am 22. März 2024, 18:15:45Ist man nicht bei PG4 raus aus der Vermittlung. ??
Ja, eigentlich schon. Vielleicht hat da jemand was übersehen. Kann passieren und das kann man schnell klären mit der entsprechenden Rückfrage.
Zitat von: Sheherazade am 22. März 2024, 19:12:54Ja, eigentlich schon. Vielleicht hat da jemand was übersehen. Kann passieren und das kann man schnell klären mit der entsprechenden Rückfrage.
Danke für die Antwort, hatte jetzt mal nachgefragt, wird aber wohl vor dem Termin keine Antwort kommen. :nea:
Gerade eine Briefankündigung bekommen. Brief vom Jobcenter. Wenn das die Einladung zum Vermittlungsgespräch ist für den 26.03 glaube ich das nicht.
Das ist doch viel zu kurzfristig, den Brief habe ich ja vielleicht Montag erst in den Händen. Wenn.!!
Was geht bei denen vor. Ich fasse es nicht . :wand:
Terminator62
Zitat von: Terminator62 am 22. März 2024, 17:54:46Doch habe die Online Bekanntgabe aktiviert, habe mein Bewilligungsbescheid auch nur online bekommen.
So etwas hat halt nicht nur Vorteile. Wobei es für mich keinen einzigen Vorteil gibt was diese Art der Übermittlung angeht.
Ich würde es wieder abmelden! und auf die "altmodische" Art machen.
Ansonsten
Zitat von: Terminator62 am 22. März 2024, 17:54:46Was soll das bedeuten. Bin irritiert. :weisnich: :scratch:
:weisnich:
Fachkräftemangel :mocking:
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. März 2024, 15:30:51So etwas hat halt nicht nur Vorteile. Wobei es für mich keinen einzigen Vorteil gibt was diese Art der Übermittlung angeht. Ich würde es wieder abmelden! und auf die "altmodische" Art machen.
OK. Danke für den Hinweis. Habe den Brief noch nicht im Briefkasten, habe ja gelesen der kann am Montag kommen und Dienstag ist der Termin.
Na ja ich gehe hin und sehe was passiert. Ich nehme die Bescheinigung für mich als Pflegeperson mit. Sollten sie eigentlich haben. Habe auch noch ne aktuelle bei der Pflegekasse angefordert. :yes:
So war am Briefkasten, Brief war drin.
Möchte über die aktuelle berufliche Situation sprechen. :scratch: .
Soll Bewerbungsunterlagen und Lebenslauf mitbringen.
Habe seit ich meinen Vater pflege 06/21 keine mehr geschrieben.
Was soll man da mitnehmen. Oder sind das wieder diese Standard Formulierungen.
Hoffe der Herr ist einigermaßen umgänglich.
Terminator62
Zitat von: Terminator62 am 23. März 2024, 17:03:46Möchte über die aktuelle berufliche Situation sprechen. :scratch: . Soll Bewerbungsunterlagen und Lebenslauf mitbringen.
Mit oder ohne die §§ 309 + 59
Die Unterlagen nicht mitnehmen, die einfach vergessen!
MfG FN
Zitat von: Terminator62 am 23. März 2024, 17:03:46Soll Bewerbungsunterlagen und Lebenslauf mitbringen.
das ist eher keine
Zitat von: Terminator62 am 23. März 2024, 17:03:46Standard Formulierung
Kann mal wieder nur aus meiner eigenen Erfahrung schreiben
wenn der Jobcentermensch Bewerbungsunterlagen und Lebenslauf einsehen möchte
ist das ein beliebter Weg, Kunden in ein Bewerbungstraining zu drängeln. Ob nötig oder nicht.
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. März 2024, 17:12:46Mit oder ohne die §§ 309 + 59
Es ist keine RFB oder sonst was dabei das was du sagst kenne ich gar nicht, nur ein Blatt wo man schreiben kann warum man nicht kommt. :weisnich:
Terminator62
Zitat von: Terminator62 am 23. März 2024, 17:38:39Es ist keine RFB oder sonst was dabei das was du sagst kenne ich gar nicht, nur ein Blatt wo man schreiben kann warum man nicht kommt. :weisnich:
Du hattest noch nie eine Einladung die nach https://dejure.org/gesetze/SGB_II/59.html in Verb. mit https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/309.html rechtlich korrekt ist. Dann lies mal die zwei § durch dann weißt du was das JC verlangen darf. Aber bei Pflege mit Stufe 4 ist das eh hinfällig!
Ohne diese §§ und ohne RfB ist die Einladung nicht bindend/verpflichtend.
Du kannst natürlich auch über das Beiblatt antworten warum du nicht zu dem Termin kommst,
oder lässt es,
oder gehst zum Termin.
Sinnfrei dürfte meiner pers. Meinung nach alles drei sein denn die werden so oder so keine Ruhe geben da sie offensichtlich keine Ahnung von ihrem Job haben.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. März 2024, 12:46:42Du hattest noch nie eine Einladung die nach https://dejure.org/gesetze/SGB_II/59.html in Verb. mit https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/309.html rechtlich korrekt ist. Dann lies mal die zwei § durch dann weißt du was das JC verlangen darf. Aber bei Pflege mit Stufe 4 ist das eh hinfällig! Ohne diese §§ und ohne RfB ist die Einladung nicht bindend/verpflichtend.
Nein hatte noch keine Einladung. Ist die erste. Das Problem könnte sein, das meine Mutter (82)seit 2019 im MDK eingetragen ist mit 35 Stunden die Woche. Nach 2Jahren konnte sie das nicht mehr schaffen ,dann hatte ich mich bei der Pflegekasse als Pflegeperson eintragen lassen, mit 28 Stunden die Woche.Bescheinigung durch Pflegekasse. Steht aber nicht im MDK. Also ich 28 Std. Und sie noch 7 Std.
Habe auch eine Aufstellung wer was macht.
Habe die Einladung Mal unten eingefügt.
Adobe Scan 24.03.2024_copy.pdf
Terminator62
Zitat von: Terminator62 am 24. März 2024, 13:06:24Nein hatte noch keine Einladung. Ist die erste.
Ja die ist eindeutig nicht verpflichtend.
Die nächste wird dann mit den entsprechenden § bestückt sein aber nur für den Fall dass die es immer noch nicht wissen das du deinen Vater pflegst.
Und Aktenstudium und entsprechende SB passen nicht zusammen da müsste man ja richtig arbeiten. (Betonung liegt auf richtig)
MfG FN
@Fettnäpfchen. Erstmal Danke. Worauf sollte man achten beim Termin bin ja "Greenhorn". :zwinker:
Terminator62
Zitat von: Terminator62 am 24. März 2024, 14:46:33@Fettnäpfchen. Erstmal Danke. Worauf sollte man achten beim Termin bin ja "Greenhorn". :zwinker:
Zuerst verlangst du dass das Formular Fahrtkostenerstattung ausgefüllt wird.
Dürftest du nicht bekommen da es nur über die Einladung mit den §§ geht. Weigert sich die SB dies zu tun> verabschiedest du dich wieder mit einem Kommentar wie :
keine Erstattung also kein Anspruch von Ihnen auf irgendwas.
Dabei hast du die Bescheinigung über die Pflege.Da sie in der Akte ist erwähnst du aber erst mal nichts sondern hörst dir in aller Ruhe an was die von dir wollen.
Je nach dem wie lange du dann das SBspielchen mitspielen willst wartest du mit der Vorlage der Bescheinigung.
Dann sagst du dass das alles nicht machbar ist da du deinen Vater pflegst.
Kommen Nachfragen kannst du sie fragen warum sie es nicht weiß es steht schließlich in deiner Akte und sie ist ja VORAB zum Aktenstudium verpflichtet.
Je nach dem wie du behandelt wirst kannst du es auch halten denn die Einladung ist rechtswidrig und überflüssig und SB auf jeden Fall im Nachteil.
Sind die freundlich und verlangen nichts von dir dann bleibst du freundlich weißt sie darauf hin das du aus der Vermittlung laut Gesetz raus bist da du ja deinen Vater mit Pflegestufe vier pflegst.
Sind sie unfreundlich kannst du es ebenso halten und es entsprechend kommentieren was du von so Leuten hältst die keine Ahnung von ihrem Job haben und selber nicht in der Lage sind ihren Job richtig zu machen und .......ich könnte endlos weiterschreiben :mocking: da das Thema selber noch nicht mal erwähnt wurde.
Wenn du noch einen Beistand mit nimmst bekommt das alles wahrscheinlich einen harmloseren Touch,
wenn nicht kannst du noch entsprechend reagieren wie den Chef dazu zu verlangen
oder eine Beschwerde nach schieben.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. März 2024, 15:17:27Terminator62
Zitat von: Terminator62 am 24. März 2024, 14:46:33@Fettnäpfchen. Erstmal Danke. Worauf sollte man achten beim Termin bin ja "Greenhorn". :zwinker:
Zuerst verlangst du dass das Formular Fahrtkostenerstattung ausgefüllt wird.
Dürftest du nicht bekommen da es nur über die Einladung mit den §§ geht.
Weigert sich die SB dies zu tun> verabschiedest du dich wieder mit einem Kommentar wie :
keine Erstattung also kein Anspruch von Ihnen auf irgendwas.
Dabei hast du die Bescheinigung über die Pflege.
Da sie in der Akte ist erwähnst du aber erst mal nichts sondern hörst dir in aller Ruhe an was die von dir wollen.
Je nach dem wie lange du dann das SBspielchen mitspielen willst wartest du mit der Vorlage der Bescheinigung.
Dann sagst du dass das alles nicht machbar ist da du deinen Vater pflegst.
Kommen Nachfragen kannst du sie fragen warum sie es nicht weiß es steht schließlich in deiner Akte und sie ist ja VORAB zum Aktenstudium verpflichtet.
Je nach dem wie du behandelt wirst kannst du es auch halten denn die Einladung ist rechtswidrig und überflüssig und SB auf jeden Fall im Nachteil.
Sind die freundlich und verlangen nichts von dir dann bleibst du freundlich weißt sie darauf hin das du aus der Vermittlung laut Gesetz raus bist da du ja deinen Vater mit Pflegestufe vier pflegst.
Sind sie unfreundlich kannst du es ebenso halten und es entsprechend kommentieren was du von so Leuten hältst die keine Ahnung von ihrem Job haben und selber nicht in der Lage sind ihren Job richtig zu machen und .......ich könnte endlos weiterschreiben :mocking: da das Thema selber noch nicht mal erwähnt wurde.
Wenn du noch einen Beistand mit nimmst bekommt das alles wahrscheinlich einen harmloseren Touch,
wenn nicht kannst du noch entsprechend reagieren wie den Chef dazu zu verlangen
oder eine Beschwerde nach schieben.
MfG FN
Super. Vielen Dank. Hoffe nur das der nicht darauf rumreitet es würden ja zwei Personen pflegen. Meine 28 Std. sind ja bescheinigt.
Meinst du ich müsste was vom MDK Gutachten mitnehmen, wollte ich eigentlich nicht. 🤔
Terminator62
Zitat von: Terminator62 am 24. März 2024, 15:51:08Meinst du ich müsste was vom MDK Gutachten mitnehmen, wollte ich eigentlich nicht. 🤔
Nein du hast ja eine Bescheinigung und so ein Gutachten geht einen SB gar nichts an!
Zitat von: Terminator62 am 24. März 2024, 15:51:08Hoffe nur das der nicht darauf rumreitet es würden ja zwei Personen pflegen.
Abgesehen davon das du das leicht klären kannst wäre das übergriffig denn der SB hat da nichts zu "meinen" der hat sich an Gesetze zu halten. Je nach Laune kannst du das dann ja klarstellen.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. März 2024, 16:16:04Terminator62
Zitat von: Terminator62 am 24. März 2024, 15:51:08Meinst du ich müsste was vom MDK Gutachten mitnehmen, wollte ich eigentlich nicht. 🤔
Nein du hast ja eine Bescheinigung und so ein Gutachten geht einen SB gar nichts an!
Zitat von: Terminator62 am 24. März 2024, 15:51:08Hoffe nur das der nicht darauf rumreitet es würden ja zwei Personen pflegen.
Abgesehen davon das du das leicht klären kannst wäre das übergriffig denn der SB hat da nichts zu "meinen" der hat sich an Gesetze zu halten. Je nach Laune kannst du das dann ja klarstellen.
MfG FN
Nochmal Danke für deine Erklärungen, haben mir sehr geholfen. :sehrgut:
Wollte noch sagen hatte die ja über das online Portal angeschrieben wegen dem Termin der Text lautete:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin etwas irritiert über den Termin zum Vermittlungsgespräch.
Ich bin seit 2021 als Pflegeperson für meinen Vater ( Pflegegrad 4) eingetragen. !!
Ich pflege 28 Stunden in der Woche, an 7 Tagen zu unterschiedlichen Tageszeiten, und auf Abruf. Die Bestätigung der Pflegekasse hatte ich eingereicht.
Laut fachlicher Weisung §10 SGB II
ist eine Beschäftigung der
erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person bei Pflegetätigkeit (Pflegegrad 4)
nicht zumutbar.
Bitte teilen Sie mir den Grund für diesen Termin mit.
MfG
Michael Kunz
Bin Mal gespannt ob noch vor dem Termin eine Antwort kommt.?? :nea:
Wobei nicht der PG wichtig ist, sondern was du machst.
Kann sich die zu pflegende Person "nur" nicht mehr den Po abputzen, ist das quasi 24/7 - eben immer wenn nötig. Kann aber auch dann nur PG 1 sein.
Da es aber unzumutbar ist, dass es fremde Leute machen, wenns wer anders freiwillig macht ... ;)
Besser sind natürlich viiiiiele Pflegestunden, denn je mehr gibts in die Rentenkasse! Wobei ich nicht weiß, wie es dann "nur" fürn Po ist, weil theoretisch muss man ja 24/7 verfügbar sein. Der PG richtet sich aber vor allem nach mehr,
Xellos
Zitat von: Xellos am 24. März 2024, 22:31:33Wobei nicht der PG wichtig ist, sondern was du machst.
das ist falsch.
Bis stufe 3 ist man noch vermittelbar bis zu sechs Stunden weil zumutbar. Ab Stufe 4 ist es nicht mehr zumutbar.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/FW-SGB-II-10_ba015846.pdf
MfG FN
Hallo, hatte heute den Termin. Alles gut gelaufen. :sehrgut:
Nur gefragt ob alles noch aktuell wäre mit der Pflege bisschen Smalltalk, habe meine Bescheinigung abgegeben und gesagt die aktuelle würde ich nachreichen. Nach 20 Minuten war ich fertig. Es war ein junger SB schätze so etwas über 30. Hat gepasst. :ok:
Sowas hätte man auch schriftlich klären können ohne da anzutanzen :wand:
Terminator62
:danke: für die Rückmeldung!
MfG FN
Zitat von: Penny am 26. März 2024, 14:59:11Sowas hätte man auch schriftlich klären können ohne da anzutanzen :wand:
Ja gut das stimmt. Aber was soll's ist gut gelaufen da ist's mir am Ende egal. :yes: