Wer Arbeitslosengeld beantragt, muss unter Umständen eine Sperre von drei Monaten oder sogar sechs Monaten in Kauf nehmen. In dieser Zeit wird das Arbeitslosengeld nicht ausgezahlt. Wann aber wird eine Sperre von sechs langen Monaten ausgesprochen? Und was können Betroffene tun? Dies und mehr erfahren Sie in diesem Artikel.
https://www.gegen-hartz.de/news/sogar-6-monate-sperre-beim-arbeitslosengeld
das ist auch wieder son ding..es ist doch meine sache wann warum und weshalb ich kündige..diese bevormundung wan und wann man nicht kündigen darf ist abartig.. :wand:
Das mit dieser Sperrfrist zum Arbeitslosengeld ist nichts neues mehr !
Das gibt es bereits seit Einführung von diesem Hartz4 (2005 glaub ich).
Das mit den 6 Monaten bei ab 58zig jährigen wusste ich so noch nicht.
Aber ja - wenn das mit dem ¼ da so in dem Gesetz steht, wird auch das schon seit 2005 so gegolten haben.
Tja - genau - ein paar Monate Sperrfrist zum Arbeitslosengeld.
Auch DAS ist schon lange ein Aufreger in der - ich sach mal - Anti-Hartz-Szene !
Wer kein oder nur sehr wenig Erspartes hat, ist bei dieser Gesetzeslage da nicht nur "abhängig Beschäftigter" in einer Firma, sondern eigentlich letztendlich quasi in gewisser Weise potentiell auch Sklave seines Arbeitgebers - quasi ! :teuflisch: