Hallo liebe Community,
ich habe ein kleines Anliegen.
Ich und meine Ex waren vorher fast 6 Jahre zusammen und haben in einer BG gelebt, haben auch ein gemeinsames Kind.
Aktuell sind wir fast ein halbes Jahr getrennt, sie lebt alleine in ihrer Wohnung und ich alleine in meiner Wohnung. Nun wollen wir es nochmal versuchen aber wollen erstmal (wohnlich) getrennt bleiben um zu schauen ob es auch funktioniert.
Wie wird das beim Amt geregelt? Wird das wieder als BG angesehen oder bekommt jeder getrennt Geld?
Danke im voraus
PS: Sollte das Thema schon irgendwo offen sein, bitte ich um Verzeihung. :flag:
Mit freundlichen Grüßen
Daniel
Solange ihr noch getrennt wohnt, hat es das JC nicht zu interessieren. Das wird erst relevant wenn ihr wieder zusammenziehen solltet.
Du teilst dem JC ja auch nicht mit wenn du eine neue Freundin hast (solange ihr getrennt lebt)
Zitat von: Daniel90 am 21. März 2024, 09:11:07Nun wollen wir es nochmal versuchen aber wollen erstmal (wohnlich) getrennt bleiben um zu schauen ob es auch funktioniert.
Wie wird das beim Amt geregelt?
Gegen den Versuch ist nichts einzuwenden, aber ihr habt ja hoffentlich nicht vor, das dem Jobcenter (oder der Unterhaltsvorschusskasse) so mitzuteilen?