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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Zeaphon am 21. März 2024, 16:40:19

Titel: Rücknahme vom Weiterbewilligungsantrag (der schon gestellt wurde)
Beitrag von: Zeaphon am 21. März 2024, 16:40:19
Hallo liebes Forum,

Nachdem ich nach meinem vorangegangenen Leistungszeitraum einen Weiterbewilligungsantrag verschickt habe, benötige ich die Leistungen des Jobcenters nun doch nicht mehr.

Allerdings ist heute die Aufforderung der Kontoauszüge der letzten drei Monate angekommen.

Wie gehe ich nun vor? Händige ich die Kontoauszüge erstmal aus oder kann ich das Jobcenter bezüglich meines Verzichts kontaktieren? Leider bin ich etwas ratlos wie die Reihenfolge sein soll und ob ich die Kontoauszüge überhaupt übergeben muss wenn ich die Leistungen gar nicht mehr brauche.

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen!
Titel: Aw: Rücknahme vom Weiterbewilligungsantrag (der schon gestellt wurde)
Beitrag von: Sheherazade am 21. März 2024, 17:09:25
Wann würde denn der neue Bewilligungszeitraum beginnen?
Titel: Aw: Rücknahme vom Weiterbewilligungsantrag (der schon gestellt wurde)
Beitrag von: Ottokar am 22. März 2024, 12:40:31
Solange das JC noch keinen Bewilligungsbescheid erlassen hat, kannst du den Antrag durch schriftliche Erklärung zurücknehmen. Mitwirkungsaufforderungen musst du dann nicht (mehr) nachkommen.
Wurde ein Bewilligungsbescheid erlassen, kannst du durch schriftliche Erklärung mit Wirkung ab nächsten 1. auf Bürgergeld verzichten (§ 46 Abs. 1 SGB I). Bis dahin musst du Mitwirkungsaufforderungen nachkommen.