Wie lange kann das Jobcenter Abrechnungen von
Betriebskosten oder Heizkosten rückwirkend fordern ? Unter der Vorstellung das z.b Betriebskostenabrechnung jahrelang nie gefordert wurden.
Das Schreiben dazu wäre die Aufforderung zur Mitwirkung nach §§60 SGB I
Betriebskostenabrechnung die ein Guthaben ausweisen unterliegen aufgrund § 22 Abs. 3 SGB II der Mitteilungspflicht des § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB I.
Entsprechend der in § 45 Abs. 3 S. 3 SGB X geregelten Verjährungsfrist kann das JC für die letzten 10 Jahre die Vorlage von Betriebskostenabrechnungen fordern.
Ich gehe soweit mit sofern "Untermieter" davon Kenntnis gelangt. Wenn es keine Vereinbarungen zwischen Untermieter und Hauptmieter gibt und das Guthaben nur den Hauptmieter zufließt (der nicht im Leistungsbezugsteht) ist das eine andere Nummer.
Ich habe deine Frage anhand der Angaben beantwortet, die du im Startbeitrag dazu gemacht hast.
Wenn du es genauer wissen willst, musst du schon mehr Informationen mitteilen.
Zitat von: NRWMaster am 22. März 2024, 12:53:43Wenn es keine Vereinbarungen zwischen Untermieter und Hauptmieter gibt
Die grundlegende Vereinbarung ist in dem Fall der Untermietvertrag.