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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: PaulHilft am 22. März 2024, 16:48:26

Titel: PKH im Zivilprozess wegen Streitwert 4.000 € Vermieter?
Beitrag von: PaulHilft am 22. März 2024, 16:48:26
Hallo,

eine Person bezog Leistungen aus dem SGB2 (Bürgergeld, ALG2) und nun SGB12 (Grundsicherung beim Sozialamt). Es gab ein Umzug. Der alte Vermieter will die Kaution einbehalten als auch weitere Summen erstattet bekommen. Dies ist völlig an den Haaren herbeigezogen und lässt sich beweisen. (Video bei Einzug)

Kann derjenige im SGB12 PKH bekommen?

Im Strafrecht hat er aufgrund seiner Behinderung und eine möglichen höhen Strafe von 90 Tagessätzen a 10€ = 900 € bereits einen Verteidiger an seine Seite bekommen.

Jetzt wo es um 4.000 € Streitwert vor dem Zivielgericht geht, bekommt er nichts?
Kann man PKH nicht als Darlehn erhalten? Also falls man verliert oder zu Teilen verliert, dann den Betrag zurückzahlen?

Wie macht man das gut? Was denkt ihr?
Titel: Aw: PKH im Zivilprozess wegen Streitwert 4.000 € Vermieter?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 22. März 2024, 17:13:10
Zitat von: PaulHilft am 22. März 2024, 16:48:26Kann derjenige im SGB12 PKH bekommen?
Warum sollte er nicht?

Wenn die Forderungen vom VM Nachweisbar nicht rechtens sind, muss man auch was dagegen tun.

Man kann dafür einen Beratungsschein beantragen, entweder beim Gericht oder so manch Anwalt macht es gleich mit.