Hallo, eine Frage angenommen eine Person Alter 59 bezieht Grundsicherung, wer würde zuerst zum zahlen von Unterhalt verpflichtet.
Die Eltern oder die Kinder. :weisnich:
die Rangreihenfolge regelt §1606 BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/1606.html)
"(1) Die Abkömmlinge sind vor den Verwandten der aufsteigenden Linie unterhaltspflichtig."
Wer in solchen Fällen zahlen muss kann das locker.
Grundsätzlich geht es bei der Prüfung nicht so sehr um das Einkommen.
Was aber auch ermittelt wird.
Es geht auch darum zu prüfen ob sich der Bedürftige vorher arm geschenkt hat.
Wurden also erhebliche Werte verschoben gilt eine Frist von 10 Jahren.
Ist die nicht erreicht müssen die Werte zurück.