Hallo, ich habe mir vor ein paar Wochen online etwas bei Amazon gekauft, was ich jetzt aber zurückschicken möchte, da die Sache schon dreistellig gekostet hat ist eben jetzt die Frage ob das jobcenter mir das dann am Ende als Einkommen anrechnen kann oder nicht ??
Bin für hilfe dankbar und hoffe das sich hier jemand mit dem Thema auskennt ^^
Schönen Rest Sonntag und eine schöne Woche ;)
Nein, Kaufpreiserstattungen werden nicht als Einkommen angerechnet.
Vielen Dank! :ok:
Wenn es geht, immer als Guthaben geben lassen, mache ich auch immer bei Amazon, da kommen keine blöden Fragen. Hab letztens auch was zurück geschickt, konnte dann auswählen auf die normale Zahlweise zurückbuchen oder als Gutghaben geben lassen.