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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: SosoSoße am 24. März 2024, 19:19:30

Titel: Online gekauftes zurückgeben -> Einkommen ?
Beitrag von: SosoSoße am 24. März 2024, 19:19:30
Hallo, ich habe mir vor ein paar Wochen online etwas bei Amazon gekauft, was ich jetzt aber zurückschicken möchte, da die Sache schon dreistellig gekostet hat ist eben jetzt die Frage ob das jobcenter mir das dann am Ende als Einkommen anrechnen kann oder nicht ??


Bin für hilfe dankbar und hoffe das sich hier jemand mit dem Thema auskennt ^^


Schönen Rest Sonntag und eine schöne Woche ;)
Titel: Aw: Online gekauftes zurückgeben -> Einkommen ?
Beitrag von: Sheherazade am 24. März 2024, 19:51:09
Nein, Kaufpreiserstattungen werden nicht als Einkommen angerechnet.
Titel: Aw: Online gekauftes zurückgeben -> Einkommen ?
Beitrag von: SosoSoße am 24. März 2024, 20:40:34
Vielen Dank! :ok:
Titel: Aw: Online gekauftes zurückgeben -> Einkommen ?
Beitrag von: Penny am 25. März 2024, 11:46:36
Wenn es geht, immer als Guthaben geben lassen, mache ich auch immer bei Amazon, da kommen keine blöden Fragen. Hab letztens auch was zurück geschickt, konnte dann auswählen auf die normale Zahlweise zurückbuchen oder als Gutghaben geben lassen.