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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: PaulHilft am 25. März 2024, 20:23:39

Titel: Uneingeschränkte Akteneinsicht durch die neue E-Akte? (Amtsgericht)
Beitrag von: PaulHilft am 25. März 2024, 20:23:39
Hi,

es gibt ja seit 01.01.2020 dieses neue EGovG-Gesetzt. Wie kann ich in einem abgeschlossenen Verfahren die vollständige eAkte einsehen geht das bereits flächendeckend? Habt ihr das schon irgendwie hinbekommen?

Quell:
https://www.advocado.de/ratgeber/strafrecht/akteneinsicht/akteneinsicht-strafverfahren.html

Diese Firma wirbt auch damit:
https://www.procilon.de/themen/e-government-gesetz
Titel: Aw: Uneingeschränkte Akteneinsicht durch die neue E-Akte? (Amtsgericht)
Beitrag von: Bimimaus5421 am 25. März 2024, 21:20:39
@ PaulHilft, ich habe noch keine Erfahrung damit .
Ich würde aber mit dem Hinweis diese Gesetze danke dafür Akteneinsicht auf die E Akte beantragen beim Amtsgericht und eindeutig auf das neue Gesetz hinweisen