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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: tomte1946 am 26. März 2024, 08:18:24

Titel: Rückzahlung Online Kauf
Beitrag von: tomte1946 am 26. März 2024, 08:18:24
Benötige mal wieder eure Hilfe.

Ich habe am 23.5.2023 online was gekauft, das ist jetzt defekt, habe das dann Reklamiert und
bekomme jetzt den kaufpreis von 99,00 EUR zurückerstattet, muss ich diese Rückzahlung
beim nächsten weiterbewilligungsantrag für Bürgergeld mit angeben??

über hilfe wäre ich dankbar
Titel: Aw: Rückzahlung Online Kauf
Beitrag von: Sheherazade am 26. März 2024, 08:24:29
Nein, es sollte aber auf den Kontoauszügen ersichtlich sein, dass es sich um eine Kaufpreiserstattung handelt.
Titel: Aw: Rückzahlung Online Kauf
Beitrag von: Ottokar am 26. März 2024, 10:34:25
Es handelt sich nicht um Einkommen, sondern um eine Vermögensumwandlung (Geld > Ware > Geld).
Eine Vermögensumwandlung muss nicht mitgeteilt werden, solange dabei der Vermögensfreibetrag nicht überschritten wird.