Benötige mal wieder eure Hilfe.
Ich habe am 23.5.2023 online was gekauft, das ist jetzt defekt, habe das dann Reklamiert und
bekomme jetzt den kaufpreis von 99,00 EUR zurückerstattet, muss ich diese Rückzahlung
beim nächsten weiterbewilligungsantrag für Bürgergeld mit angeben??
über hilfe wäre ich dankbar
Nein, es sollte aber auf den Kontoauszügen ersichtlich sein, dass es sich um eine Kaufpreiserstattung handelt.
Es handelt sich nicht um Einkommen, sondern um eine Vermögensumwandlung (Geld > Ware > Geld).
Eine Vermögensumwandlung muss nicht mitgeteilt werden, solange dabei der Vermögensfreibetrag nicht überschritten wird.