Hallo liebes Forum,
welche Leistung ist eigentlich vorrangig zu beantragen bei Geringverdienern ?
Wenn das Gehalt plus Kindergeld plus UVG ausreicht, um ca. 200 Euro mehr in der Tasche zu haben als beim Bürgergeld, kann man dann trotzdem noch Kinderzuschlag und/oder Wohngeld beantragen ?
Schließt der Bezug von Wohngeld den Bezug von Kinderzuschlag aus ?
Schließt der Bezug von Kinderzuschlag den Bezug von Wohngeld aus ?
Zitat von: Sese am 26. März 2024, 16:40:42Wenn das Gehalt plus Kindergeld plus UVG ausreicht, um ca. 200 Euro mehr in der Tasche zu haben als beim Bürgergeld, kann man dann trotzdem noch Kinderzuschlag und/oder Wohngeld beantragen ?
Ja.
ZitatSchließt der Bezug von Wohngeld den Bezug von Kinderzuschlag aus ?
Nein.
ZitatSchließt der Bezug von Kinderzuschlag den Bezug von Wohngeld aus ?
Nein.
Ich erhalte seit 2005 beide Leistung durchgehend, falls du fragen hast, gerne melden
Kann man Kinderzuschlag erst beantragen, nachdem man die Bewilligung für das Kindergeld erhalten hat ?
Ja, vermutlich. Die Kindergeldberechtigung muss feststehen.
Ok.
Vielen Dank für die Infos.
Zitat von: Sese am 26. März 2024, 17:12:38Kann man Kinderzuschlag erst beantragen, nachdem man die Bewilligung für das Kindergeld erhalten hat ?
Wenn es sich um ein Neugeborenes Kind handelt, kannst du den Antrag auf kinderzuschlag gleich mit
Stellen.