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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Sese am 26. März 2024, 16:40:42

Titel: Wohngeld oder Kinderzuschlag ?
Beitrag von: Sese am 26. März 2024, 16:40:42
Hallo liebes Forum,

welche Leistung ist eigentlich vorrangig zu beantragen bei Geringverdienern ?

Wenn das Gehalt plus Kindergeld plus UVG ausreicht, um ca. 200 Euro mehr in der Tasche zu haben als beim Bürgergeld, kann man dann trotzdem noch Kinderzuschlag und/oder Wohngeld beantragen ?

Schließt der Bezug von Wohngeld den Bezug von Kinderzuschlag aus ?

Schließt der Bezug von Kinderzuschlag den Bezug von Wohngeld aus ?

Titel: Aw: Wohngeld oder Kinderzuschlag ?
Beitrag von: Sheherazade am 26. März 2024, 16:54:56
Zitat von: Sese am 26. März 2024, 16:40:42Wenn das Gehalt plus Kindergeld plus UVG ausreicht, um ca. 200 Euro mehr in der Tasche zu haben als beim Bürgergeld, kann man dann trotzdem noch Kinderzuschlag und/oder Wohngeld beantragen ?

Ja.

ZitatSchließt der Bezug von Wohngeld den Bezug von Kinderzuschlag aus ?

Nein.

ZitatSchließt der Bezug von Kinderzuschlag den Bezug von Wohngeld aus ?

Nein.
Titel: Aw: Wohngeld oder Kinderzuschlag ?
Beitrag von: Tini911 am 26. März 2024, 17:07:02
Ich erhalte seit 2005 beide Leistung durchgehend, falls du fragen hast, gerne melden
Titel: Aw: Wohngeld oder Kinderzuschlag ?
Beitrag von: Sese am 26. März 2024, 17:12:38
Kann man Kinderzuschlag erst beantragen, nachdem man die Bewilligung für das Kindergeld erhalten hat ?

Titel: Aw: Wohngeld oder Kinderzuschlag ?
Beitrag von: Sheherazade am 26. März 2024, 17:13:23
Ja, vermutlich. Die Kindergeldberechtigung muss feststehen.
Titel: Aw: Wohngeld oder Kinderzuschlag ?
Beitrag von: Sese am 26. März 2024, 17:19:39
Ok.
Vielen Dank für die Infos.
Titel: Aw: Wohngeld oder Kinderzuschlag ?
Beitrag von: Tini911 am 27. März 2024, 07:53:56
Zitat von: Sese am 26. März 2024, 17:12:38Kann man Kinderzuschlag erst beantragen, nachdem man die Bewilligung für das Kindergeld erhalten hat ?



Wenn es sich um ein Neugeborenes Kind handelt, kannst du den Antrag auf kinderzuschlag gleich mit
Stellen.