Guten Morgen!
Im Gespräch meinte der Arbeitsvermittler das Gesundheitscoaching sei freiwillig, er gab mir einen Flyer des Trägers. Ich war verdutzt und forderte Bedenkzeit ein.Er wollte mir noch im Termin schon mal den freiwilligen AVGS Gutschein (mit Gültigablaufzeit)ausstellen. Noch nicht sofort - Ich gebe ihm zeitnah Bescheid, ob das was für mich ist. Im Koopplan steht sinngemäß eventuell Gesundheitscoaching und Recherche nach Trägern. Mich irritiert das. Obwohl das alles freiwillig sein würde, hätte man es doch nicht im Plan schreiben müssen?
https://www.landsiedel-seminare.de/coaching-welt/wissen/coaching-themen/gesundheitscoaching.html
Also wenn das sowas ist wie im Link beschrieben, kann es auf alle Fälle nicht schaden. Ziel des Verfahrens ist es, das körperliche und geistige Wohlbefinden zu steigern oder erhalten, welches durch eine Erkrankung, gesundheitliche Belastungen, Energie- und Antriebslosigkeit eingeschränkt sein kann.
Zitat von: fräulein am 27. März 2024, 07:36:47Obwohl das alles freiwillig sein würde, hätte man es doch nicht im Plan schreiben müssen?
Müssen nicht, aber können. Das sind Angebote, die dir das Jobcenter erbringen kann, nicht deine Pflichten, die du wahrnehmen musst.
Der KooP ist ein Pflichtenplan für Leistungsempfänger, d.h. an das, was da drin steht, muss sich der Leistungsbezieher halten. Tut er das nicht, erfolgt die Aufforderung zur Pflichterfüllung als Verwaltungsakt.
Lt. § 15 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 SGB II gehören dazu auch Maßnahmen im Hinblick auf mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, die einer Integration in den Arbeitsmarkt entgegenstehen (vergleichbar § 63 SGB I).
D.h. das JC kann bspw. einen Leistungsbezieher unter Sanktionsandrohung verpflichten, an einer Ernährungsberatung teilzunehmen,
Dazu muss das JC sachlich und medizinisch begründen, welche konkreten gesundheitliche Beeinträchtigungen einer Integration in den Arbeitsmarkt aus welchen Gründen entgegenstehen, und wie mit der Ernährungsberatung diese veringert oder beseitig werden können.
Abgesehen von der rechtlichen Seite macht es immer einen guten Eindruck und man kann Pluspunkte sammeln, wenn man solchen Angeboten nicht gleich von vornherein ablehnend gegenüber steht. Das zeigt einfach das man gewillt ist sich helfen zu lassen seine Situation zu verändern bzw. zu verbessern. Schaden kann es nicht und kosten tuts auch nix.
Der Vermittler meinte, ich könnte frei entscheiden, der avgs Gutschein ist immer freiwillig einzulösen und wird er nicht nach Ablaufzeit eingelöst, entstehen keine Sanktionen. Und ich hatte keinen Zeugen dabei. Er meinte, selbst wenn ich dem Gutschein einlösen, kann ich jederzeit das Coaching beenden.
Sofern nicht im KooP ausdrücklich drin steht, dass die Teilnahme an einer solchen Maßnahme freiwillig ist, würde ich darauf bestehen, den KooP zuvor entsprechend zu ergänzen, oder diese Aussage zusammen mit dem Gutschein schriftlich zu erhalten.
Weigert sich des SB, darfst du erheblich an dessen Aufrichtigkeit zweifeln.
Dieser Paragraph 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. Paragraph 45 SGB III wurde im K-Plan angegeben.
Zitat von: Milla am 27. März 2024, 10:13:31Das zeigt einfach das man gewillt ist sich helfen zu lassen seine Situation zu verändern bzw. zu verbessern.
Wenn ich tatsächlich so eine Hilfe benötigen würde, ganz sicher NICHT vom JC !!!
Zitat von: Milla am 27. März 2024, 10:13:31Abgesehen von der rechtlichen Seite macht es immer einen guten Eindruck und man kann Pluspunkte sammeln
Ganz Ehrlich , es ist mir so was von *PIEP* egal, was das JC einen Eindruck von mir hat, und ich bin auch nicht da um irgendwelche Plus Punkte zu sammeln ... Für was auch !
Zitat von: Milla am 27. März 2024, 08:33:41Also wenn das sowas ist wie im Link beschrieben, kann es auf alle Fälle nicht schaden. Ziel des Verfahrens ist es, das körperliche und geistige Wohlbefinden zu steigern oder erhalten, welches durch eine Erkrankung, gesundheitliche Belastungen, Energie- und Antriebslosigkeit eingeschränkt sein kann.
Die berichten und bewerten dann ja dem JC wie fit du bist und man unterschreibt dafür beim Träger. Ob das dir Vorteile für eine gute Vermittlung verschafft, musst du dier selber stellen.
ZitatGanz Ehrlich , es ist mir so was von *PIEP* egal, was das JC einen Eindruck von mir hat, und ich bin auch nicht da um irgendwelche Plus Punkte zu sammeln ... Für was auch !
Naja wenn ich von mit ausgehe habe ich Ruhe von Belästigungen seitens JC. 2x Im Jahr Guten Tag, wie gehts, auf Wiedersehen. Bewerbungen muss ich seit Jahren keine schreiben. Bekomme im Jahr vielleicht 2-3 Vermittlungsvorschläge, keine Leihbuden oder sowas, auf die ich mich dann natürlich fleißig bewerbe.
Und durch den BfD den ich mir in Eigenbemühung gesucht habe, macht das natürlich nochmal einen besseren Eindruck. :cool:
Zitat von: Milla am 27. März 2024, 12:08:57Naja wenn ich von mit ausgehe habe ich Ruhe von Belästigungen seitens
Habe ich auch ! Bewerbungen, was ist das ? Vermittlungsvorschläge ..Häää ? Alle 6 Monate ein ca. 3 Minuten Telefonat , und das war es !
Dafür muss ich dem JC aber nicht in den Hintern kriechen....
Zitat von: Milla am 27. März 2024, 12:08:57macht das natürlich nochmal einen besseren Eindruck
wen zum Teufel soll das beeindrucken !? das JC ? :lol:
Komischer Wettbewerb hier, wer am wenigsten für das Bürgergeld tun muss. :scratch:
Zitat von: Sheherazade am 27. März 2024, 12:31:51Komischer Wettbewerb hier, wer am wenigsten für das Bürgergeld tun muss.
darum geht es nicht, sondern dass ich für das Bügergeld dem JC nicht in den Allerwertesten kriechen muss um "Plus Punkte" zu sammeln !!!
Ich verstehe diese Diskussion nicht ganz...
Kernproblem:
-Ich hoffe nur, der SB hält sich an seine mündlichen Erklärungen und Vereinbarungen. Und generell sind AGVS doch freiwillig einsetzbar? Demnach hatte er mich eher nicht angelogen, oder?
fräulein
Zitat von: fräulein am 27. März 2024, 15:45:38-Ich hoffe nur, der SB hält sich an seine mündlichen Erklärungen und Vereinbarungen. Und generell sind AGVS doch freiwillig einsetzbar? Demnach hatte er mich eher nicht angelogen, oder?
Mach dir nicht zu viel Sorgen.
Der AGVS kann nicht zu deinem Nachteil verwendet werden.
Was die Glaubwürdigkeit angeht...
naja ich glaube niemandem vom JC aus Eigenerfahrung muss ich dazu schreiben
und ansonsten:
Zitat von: Ottokar am 27. März 2024, 10:37:23Sofern nicht im KooP ausdrücklich drin steht, dass die Teilnahme an einer solchen Maßnahme freiwillig ist, würde ich darauf bestehen, den KooP zuvor entsprechend zu ergänzen, oder diese Aussage zusammen mit dem Gutschein schriftlich zu erhalten. Weigert sich des SB, darfst du erheblich an dessen Aufrichtigkeit zweifeln.
MfG FN
Gestern teilte ich dem SB mittels Email meine Entscheidung zum Gutschein mit und dass er keinen zusenden muss, da dies Angebot freiwillig ist. Er meinte im Termin, es sei völlig freiwillig und ich sollte ihm nur Bescheid geben, ob ich diesen überhaupt will. Er hätte ihn dann per Post an mich gesendet.
Zitat von: Sheherazade am 27. März 2024, 12:31:51Komischer Wettbewerb hier, wer am wenigsten für das Bürgergeld tun muss. :scratch:
wenn man einen Faulen SB hat wird das so sein.
Ich schrieb meinen SB an, er soll doch bitte die Punkte "Gesundheitscoaching" wieder aus dem Plan herausnehmen. Ich hoffe das macht er auch dann. Er sollte bei seinen mündlichen Aussagen bleiben und keine Kertwende machen, das traue ich ihm eigentlich nicht zu. Bleibt abzuwarten...
Zitat von: fräulein am 27. März 2024, 16:28:41Gestern teilte ich dem SB mittels Email meine Entscheidung zum Gutschein mit und dass er keinen zusenden muss, da dies Angebot freiwillig i
ja ist es ich hab früher mir auch einen Gutschein geben lassen für einen privaten Arbeitsvermittler, den er dann einlösen kann, sollte er mir eine Stelle verschaffen.
Was mache ich, wenn der SB nicht den Kooperationsplan ändert oder mich einfach ignoriert?
fräulein
Zitat von: fräulein am 31. März 2024, 07:45:51Was mache ich, wenn der SB nicht den Kooperationsplan ändert oder mich einfach ignoriert?
Da du nichts machen kannst und der SB nicht verpflichtet ist machst du erst etwas wenn ein Problem daraus entsteht.
MfG FN
Ich fühle mich total ignoriert! Das kann es nicht sein vom SB. :weisnich:
fräulein
Zitat von: fräulein am 03. Mai 2024, 15:52:48Ich fühle mich total ignoriert! Das kann es nicht sein vom SB. :weisnich:
Willkommen im Club!
Hast du den Gutschein bekommen? Wenn nicht dann hat er ja die Hälfte gemacht und vllt. gibt es sogar noch einen geänderten KOOP.
MfG FN
Zitat von: fräulein am 31. März 2024, 07:45:51Was mache ich, wenn der SB nicht den Kooperationsplan ändert oder mich einfach ignoriert?
Dann hätte er Rede und Antwort zu geben. Denn die Ziegruppenbeschreibung der Maßnahme " Gesundheitscoaching" bei nichtkommunalen Jobcenter schon krass. Sinngemäß:
Teilnehmende sollen insbesondere sein:
•Bürgergeldbezieher die ein aktuelles amtsärztliches Gutachten über gesundheitliche
Einschränkungen vorliegen haben und demnach nur drei bis unter sechs Stunden / täglich leistungs-
fähig sind
•Bürgergeldbezieher, die ein aktuelles amtsärztliches Gutachten über gesundheitliche
Einschränkungen vorliegen haben und laut Gutachten ,,theoretisch" vollschichtig leistungsfähig sind. In
der Praxis ist vollschichtige Leistungsfähigkeit aufgrund der oftmals umfangreichen Einschränkungen
nur selten umzusetzen
• mit gesundheitlichen Einschränkungen, ohne vorliegendes amts-
ärztliches Gutachten, die auf Grund großer Marktferne und komplexen Profillagen durch die klassi-
schen Instrumente der Arbeitsförderung nicht (mehr) erreicht werden.
Es gibt in der Regel Vermittlungshemmnisse im gesundheitlichen Bereich vor, oftmals in Verbindung
mit persönlichen, sozialen oder beruflichen Hemmnissen.
Beispielhaft
• eine verfestigte inadäquate Tagesstruktur
• Vereinsamung, fehlende soziale Kontakte
• fehlendes Selbstbewusstsein / Selbstvertrauen,
• erlernte Hilflosigkeit, fehlende Lösungsstrategien zu bestehenden Problemlagen
• fehlende oder nicht (mehr) marktgerechte berufliche Qualifikation, unzureichende praktische Berufs-
fertigkeiten,
• mangelnde Arbeitsbereitschaft, unangemessene Erwartungen an erreichbares Einkommen,
Oder eine unzuträgliche Selbstdarstellung inkl.Bewerbungsstrategien.
Das alles hättest Du mit Deiner Zustimmung als Hemmnis selbst attestiert und deswegen einen Bedarf nach der gesamten Maßnahme inkl. Ganzheitlicher Anteile.
Darum geht oder ging des dem SB. Denn so bekommt er alle Berichte zum Ergebnis der Ausforschung Deiner Privatheit.
Er könnte die Maßnahme zuweisen. Aber dann hättest Du trotzdem das Recht auf den Widerruf der ganzheitlichen Anteile.
Den niemand darf Dirohne Deine Zustimmung ganzheitliche Passagen der Maßnahme aufoktroyieren.
Gesundheitscoaching ist keine Eingliederungsleistung des SGB II oder III, diese Gesetze kennen so etwas nicht.
Die Maßnahme ansich erfüllt damit nicht die Zulassungskriterien für Eingliederungsmaßnahmen, d.h. sowohl die Maßnahme selbst (sofern es sich um eine Eingliederungsmaßnahme handelt), als auch eine Zuweisung dazu, sind imho rechtswidrig.
Sollte das JC dich per Verwaltungsakt nach § 15 SGB II dazu auffordern, am Gesundheitscoaching teilzunehmen, oder eine Zuweisung zu einer solchen Maßnahme erlassen, solltest du Widerspruch dagegen einlegen und beim Sozialgericht die Aussetzung der Vollziehung des Verwaltungsaktes sowie die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches beantragen.