Hallo
Heute kam ein Schreiben vom Vermieter ( Baugenossenschaft) dass die Miete zum 01.06.24 erneut erhöht wird!
Die letzte Mieterhöhung liegt schon über 15 Monate zurück und jetzt schon wieder.
Von 525 warm Miete auf 585 warm, wie sieht das denn aus, ich wohne alleine in 57 qm Wohnung seit 2012.
Was mache ich jetzt? Ich habe schon im Vorfeld versucht eine kleinere Wohnung
Zu finden aber es ist sehr schwierig
Was zu finden.
Wie wird das Jobcenter drauf reagieren??
Ich will ja nicht ne Wohnung in irgendnem asozialen viertel zugewiesen bekommen, es ist hier schon schlimm genug.
Gruss S.
Erstmal die Mieterhöhung dem JC mitteilen und deren Reaktion abwarten!
seanni68
Zitat von: seanni68 am 28. März 2024, 13:33:03Wie wird das Jobcenter drauf reagieren??
Ich will ja nicht ne Wohnung in irgendnem asozialen viertel zugewiesen bekommen, es ist hier schon schlimm genug.
Mach eine VÄM (http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk2/~edisp/l6019022dstbai381595.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI381598) mit dem Schreiben als Anhang und dann kannst du nur warten.
Und eine Whg. wird dir nicht zugewiesen denn das JC interessiert sich nicht dafür. Wohnungssuche ist genauso wie ein Kostensenkungsversuch deine Sache.
MfG FN
Zitat von: seanni68 am 28. März 2024, 13:33:03Wie wird das Jobcenter drauf reagieren??
Schreiben zum JC und sehen was kommt.
Steigt denn die Miete oder die BK, oder beides?
Nein nur die Miete steigt
Zitat von: seanni68 am 28. März 2024, 19:27:23Was heisst BK? Immer diese Abkürzungen ich kann damit nichts anfangen
Betriebskosten.
Nein nur die Miete
Zitat von: seanni68 am 28. März 2024, 13:33:03Von 525 warm Miete auf 585 warm, wie sieht das denn aus, ich wohne alleine in 57 qm Wohnung seit 2012
deine Wohnung ist zu groß, kann aber auch noch angemessen sein, was hat deine Stadt für ein Konzept?
Was heißt: was hat meine Stadt für ein Konzept?
Bei der letzten Mieterhöhung wurde mir seitens des Jobcenter gesagt dass ich den Rest selbst drauf legen muss was ich auch zähneknirschend getan habe.
Also wird es diesmal wieder so sein, denke ich mal.
Zitat von: seanni68 am 28. März 2024, 13:33:03Ich will ja nicht ne Wohnung in irgendnem asozialen viertel zugewiesen bekommen, es ist hier schon schlimm genug.
zugewiesen wird nur wer Asyl beantragt ich hatte da schon eine Wohnung mir mal angeschaut war alles Tiptop aber wie du schriebst aber teilweise sehr asozial das Viertel in der Eisenbahnstrasse.
Zitat von: seanni68 am 28. März 2024, 20:19:53Bei der letzten Mieterhöhung wurde mir seitens des Jobcenter gesagt dass ich den Rest selbst drauf legen muss was ich auch zähneknirschend getan habe.
Dann bist du ja über das Limit was die Stadt an KDU übernimmt schon längst drüber.
Da hilft dann tatsächlich nur ein Wohnungswechsel, was ja auch nicht einfach ist heutzutage überhaupt eine Wohnung zu finden und dann muss sie auch noch bezahlbar sein.
Zitat von: seanni68 am 28. März 2024, 13:33:03Ich will ja nicht ne Wohnung in irgendnem asozialen viertel zugewiesen bekommen, es ist hier schon schlimm genug.
In deiner Situation solltest du nehmen was du kriegen kannst, ansonsten wirst du die Mieterhöhungskosten wieder aus eigener Tasche zahlen müssen.
Zitat von: Rotti am 28. März 2024, 19:32:58deine Wohnung ist zu groß,
Irrelevant. Solange die Kosten innerhalb der Angemessenheit liegen ist es egal wie groß die Wohnung ist. Es würden nur die BK/HK anhand der angemessenen Größe berechnet (gekürzt) werden.
Zitat von: Harald53 am 29. März 2024, 02:03:55Dann bist du ja über das Limit was die Stadt an KDU übernimmt schon längst drüber.
Das behauptet erstmal das JC, was der TE ja hingenommen hat.
Zitat von: Harald53 am 29. März 2024, 02:03:55In deiner Situation solltest du nehmen was du kriegen kannst, ansonsten wirst du die Mieterhöhungskosten wieder aus eigener Tasche zahlen müssen.
Schonmal gar nicht.
Falls nicht schon geschehen würde ich die Angaben als erstes überprüfen. Dann käme es auch drauf an wie das JC die Kosten berechnet hat. Einzeln oder als Gesamtangemessenheit. Es könnte gut möglich sein, das einzelne Posten unangemessen sind die Gesamtmiete, aber angemessen.
Dazu sollte auch überprüft werden ob überhaupt ein schlüssiges Konzept seitens des JC vorliegt.
Ist die Wohnung nach Überprüfung tatsächlich zu teuer, wäre auch die Frage um wieviel. Dann käme nämlich noch die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit eines Umzugs.
Als letztes käme dann noch - falls man nachweisen kann (dokumentieren), dass kein Wohnraum anmietbar ist welches die Angemessenheitskriterien des JC entsprechen, muss das JC weiterhin die volle Miete übernehmen.
Also einfach so mal hinnehmen das meine Wohnung seitens des JC zu teuer ist würde ich nie.
Guten morgen,
Es kam vor kurzem ein abgeänderter Bewilligungs Bescheid indem drin steht dass die Mieterhöhung übernommen wird.
Zwischenzeitlich habe ich mich aber trotzdem immer wieder mal nach einer
Kleineren Wohnung umgeschaut aber hier ist nichts zu finden. Alles zu teuer!!
Gruss Seanni
seanni68
Zitat von: seanni68 am 16. April 2024, 10:47:57Es kam vor kurzem ein abgeänderter Bewilligungs Bescheid indem drin steht dass die Mieterhöhung übernommen wird.
Danke füpr die Rückmeldung.
Hat sich dadurch die Eigenleistung die du zur KdUH (Miete)
Zitat von: seanni68 am 28. März 2024, 20:19:53Bei der letzten Mieterhöhung wurde mir seitens des Jobcenter gesagt dass ich den Rest selbst drauf legen muss was ich auch zähneknirschend getan habe.
verändert ?
MfG FN
Nein
Zitat von: seanni68 am 16. April 2024, 19:24:52Nein
Wie? Du zahlst weiterhin noch was aus deinem Regelsatz zur Miete dazu (aus der 1. Erhöhung)
und die zweite Mieterhöhung aber übernimmt nun das Jobcenter?
:scratch: