https://www.gegen-hartz.de/news/sachgeschenke-sind-moeglichkeit-um-buergergeld-bezieher-zu-unterstuetzen
ZitatDa diese Sachgeschenke schon per Definition kein Einkommen sind, ist ihre Höhe komplett irrelevant (z.B. Immobilie) – hier sind aber ggf. Vermögensgrenzen zu beachten.
Wie ist das gemeint? Trifft das nur auf Immobilien zu oder zählt dazu auch ein Auto? Bei einem neuen Auto als Geschenk ist man schnell bei 30 000€ und mehr.
Milla
Echt jetzt??
Kennst du nicht mal die
Zitat von: Milla am 28. März 2024, 15:09:54Vermögensgrenzen
MfG FN
Ja ok Asche auf mein Haupt. Also zählt das Auto dann auch dazu.
Den Porsche kann man dauerhaft verleihen und sogar die Spritkosten, Versicherung, usw. übernehmen.
Und in der Villa kann man ein 40m2 Zimmer vermieten. Ob der Pool und der Golfplatz mitbenutzt werden darf, ist nicht relevant.
Zitat von: Milla am 28. März 2024, 15:09:54Wie ist das gemeint?
Alles was das JC nicht weiß, macht es nicht Heiß :grins:
Lohnt es sich, gegen die Ungleichbehandlung SGB2 (Bürgergeld) und SGB12 (Grundsicherung) gerichtlich vorzugehen? Was ist der Grund dafür? Ist doch unfair für die Betroffenen?
Das Beispiel mit dem Gold finde ich arg daneben, denn es gibt auch Goldwährung.
Zudem hat lt. Steuerrecht Gold ausdrücklich eine Zahlungsmittelfunktion, davon ausgenommen sind nur Anlagegold und Sammlermünzen. Wenn also jemand Gold geschenkt bekommt mit dem Ziel, dieses in Bargeld zu wandeln, dürfte auch ein Gericht zu dem Ergebnis kommen, dass es sich um zu berücksichtigendes Einkommen handelt.
Auch die Aussage "Sachgeschenke sind DIE Möglichkeit, Menschen im Bürgergeld-Bezug finanziell zu unterstützen." finde ich höchst unpassend, denn damit wird unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass mit diesen Sachgeschenken am JC vorbei zusätzliches Einkommen generiert werden soll, analog zu Schwarzarbeit.
Das ist Wasser auf die Mühlen derjenigen, die Leistungsempfängern pauschal Betrug unterstellen.
Etwas Derartiges hatte der Gesetzgeber auch sicher nicht im Sinn, als er die Berücksichtigung von veräußerbaren Sachwerten als Einkommen ab 01.08.2016 aus § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II entfernte.
Zitat von: PaulHilft am 28. März 2024, 22:11:57SGB12 (Grundsicherung) gerichtlich vorzugehen? Was ist der Grund dafür? Ist doch unfair für die Betroffenen?
Alte und Kranke in der Grundsicherung haben wohl nicht so viele Bedürfnisse mehr wie jemand wo noch erwerbsfähig ist.
ZitatAlte und Kranke
Vor allem brauchen die jetzt unbedingt kein Auto mehr. Ein Taxi für Arztbesuche und das wöchentliche einkaufen käme für die Betroffenen wesentlich günstiger.
Zitat von: Milla am 29. März 2024, 15:14:45Vor allem brauchen die jetzt unbedingt kein Auto mehr. Ein Taxi für Arztbesuche und das wöchentliche einkaufen käme für die Betroffenen wesentlich günstiger.
Meines Wissens nach braucht es für ein Kfz eine gute Begründung und am besten noch ein Attest damit man es im SGB 12 Bezug (be)halten darf.
Und bei ca. 120.- Taschengeld kann man ja so viel Taxi fahren und einkaufen dann vom Rest der nach der Fahrerei übrig bleibt.
MfG FN
Zitat von: Ottokar am 29. März 2024, 09:44:20Das Beispiel mit dem Gold finde ich arg daneben
Ich sehe das auch klar als Einkommen.
Allerdings kann man es ja gut Verscherbeln :cool:
Man muss halt die Freigrenze Beachten.
Wer z.B. die 20€ Goldmünzen hat, wird damit eher nicht für 20€ Einkaufen.
Gold von vor 5 Jahren ist Aktuell deutlich mehr Wert als damals.
Was sich auch nicht so richtig Kapiere, warum muss man da keine MwSt. darauf zahlen?
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. März 2024, 15:58:44Meines Wissens nach braucht es für ein Kfz eine gute Begründung und am besten noch ein Attest damit man es im SGB 12 Bezug (be)halten darf.
Nee, das hatte sich geändert zum Positiven. :yes:
Änderung ab 1.1.2023 in der Grundsicherung
ZitatEin angemessenes KFZ ist nun auch anerkannt
https://solidarische-hilfe.de/aktuelles/aenderung-ab-1-1-2023-in-der-grundsicherung-sgb-xii.html
Schnuffel01
Zitat von: Schnuffel01 am 29. März 2024, 18:56:04Nee, das hatte sich geändert zum Positiven. :yes:
:danke: Dir
Damit bin ich wieder auf dem laufenden und schön zu wissen!
MfG FN
das Zauberwort heißt leihen und nicht schenken. Alles was dir nicht gehört und du "geliehen" bekommst kannst du auch frei nutzen. Guck dir die Clans halt an, die mit Mercedes herumfahren oder in der Villa wohnen und ALG beziehen, die haben das auch alles von ihren Cousengs und Großschwagereltern "geliehen" bekommen ^^