Guten Tag wieviel darf mann vom Bürgergeld sparen?
Grund mein Sohn 19 wohnt noch bei uns und spart jeden Monat ca 300 eu von seinem Geld.
Wieviel darf er sparen bis sie was sagen?
Danke
Klar kann er bis zum Freibetrag sparen.
Trotzdem sollte es plausibel sein, also nicht gerade 400€ jeden Monat auf dem Konto lassen.
Dann könnte es beim JC zu unangenehmen Fragen kommen.
Ansonsten wird das Sparen vom Bürgergeld ja sogar verlangt. (für ungeplante Anschaffungen z.B.)
Wie gesagt er geht nicht weg raucht nicht gibt höchstens 150 im monat für lebensmittel und so aus. Wollte nur wissen ab wann das Amt es anrechnet.
Wenn das Gesparte im Monat zu hoch ist, könnte das JC davon ausgehen, er bekommt von euch Unterstützung.
Darum, es muss schon plausibel sein, dann kann er natürlich was davon Ansparen.
Was heist Unterstützung. Lebt halt hier muß halt nur sein Essen bezahlen alles andere tv usw ist sowieso drauf mich halt.
wer nicht raucht und nur Wasser trinkt und nur Pressag isst, kann schon viel sparen und wenn er nicht ins Theater geht, keine Kleidung braucht und kein Auto fährt zu Fuß geht noch mehr.
Hecht28
Zitat von: Hecht28 am 29. März 2024, 17:21:43Wollte nur wissen ab wann das Amt es anrechnet.
Sobald der Schonvermögensbetrag überschritten ist.
Im ersten Jahr max. 40 000.- und im Folgejahr nur noch 15 000.-
Das gilt seid 2023. Wenn er also schon vor 2023 im Bezug war gilt für Ihn 15 000.-
Ratgeber Vermögen (http://hartz.info/index.php?topic=25.msg27#msg27)
MfG FN
Einfach Zuhause sparen im Sparstrumpf
Zitat von: Penny am 30. März 2024, 14:59:20Einfach Zuhause sparen im Sparstrumpf
ne 40.000€ gibt jetzt wieder viel Zinsen. 100 € sind Freibetrag auf den Zinsen im Jahr :smile:
Rotti
Zitat von: Rotti am 30. März 2024, 23:49:41100 € sind Freibetrag auf den Zinsen im Jahr :smile:
hast du mir da mal die Quelle zu deiner Ansage?
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 01. April 2024, 12:53:24hast du mir da mal die Quelle zu deiner Ansage?
Ich vermute hier mal Zinsen auf Erspartes wie z.B. Tages oder Festgeld.
Da hast du 100€ im Jahr frei, ohne Anrechnung.
Bei ca. 4% Zinsen bist du da schnell drüber.
Zitat von: Kopfbahnhof am 01. April 2024, 15:27:10Bei ca. 4% Zinsen bist du da schnell drüber.
hab keine 40.000 € da muss ich noch weiter sparen. Mit soviel Geld könnte ich mir eine Ich AG aufbauen im Garten und Landschaftsbau Maler geht ja nicht ohne Meisterbrief.
Zitat von: Fettnäpfchen am 01. April 2024, 12:53:24hast du mir da mal die Quelle zu deiner Ansage?
5.10.1 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach
§ 1 Absatz 1 Alg II-V
Nicht berücksichtigt werden:
• Einnahmen, wenn sie für jedes Mitglied der BG 10,00 EUR innerhalb eines Kalendermonats nicht übersteigen, wobei gleichartige
Einnahmen zu addieren sind. Es spielt keine Rolle, wenn neben der geringen Einnahme zusätzliche Einkünfte bezogen werden.
• Einnahmen aus Kapitalvermögen bis zu einem Betrag von insgesamt 100,00 EUR kalenderjährlich
Beispiel:
Zinseinkünfte im März 50,00 EUR, im Mai 40,00 EUR und im Juli 30,00
EUR (in der Summe 120,00 EUR im Kalenderjahr)
Im Juli oder August sind 20,00 EUR anrechenbar, falls die Versicherungspauschale bereits bei anderen Einkünften abgesetzt wurde.
• Nicht steuerpflichtige Einnahmen einer Pflegeperson für Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung:
o Pflegegeld anstatt Pflegesachleistungen zur häuslichen
Pflegehilfe (§ 36 Absatz 1 SGB XI), wenn damit die häusliche Pflege sicherstellt wird,
o Pflegegeld aus privater Pflegeversicherung (§§ 23 Absatz 1, 110 Absatz 1 Nr. 1 SGB XI),
o Pauschalbeihilfe nach den Beihilfevorschriften bei häuslicher Pflege, jedoch nicht Geldleistungen nach § 37 Absatz 4 SGB V.
Privilegiert werden diese Leistungen bei Pflege von Angehörigen. Angehörige sind Ehepartner, Verlobte, Geschwister, Verwandte und
Verschwägerte sowie Geschwister des Ehepartners und Ehepartner
BA Zentrale
Stand: 18.08.2016
Zitat von: Rotti am 02. April 2024, 16:44:10hab keine 40.000 €
Bei 100€ frei wären das eh zu viele Euros, außer du möchtest das JC an deinem Ertrag großzügig Teilhaben lassen :grins:
Je nach Festgeld bist du mit 3000€ schon drüber.
Zitat von: Kopfbahnhof am 01. April 2024, 15:27:10Zinsen auf Erspartes
Dann darf ich als Bürgergeldempfänger ein Sparbuch haben?
Zitat von: ijctsh am 02. April 2024, 17:00:09Zitat von: Kopfbahnhof am 01. April 2024, 15:27:10Zinsen auf Erspartes
Dann darf ich als Bürgergeldempfänger ein Sparbuch haben?
Sparbuch? lieber einen Urlaub machen Bulgarien wäre da noch machbar.
Zitat von: ijctsh am 02. April 2024, 17:00:09Dann darf ich als Bürgergeldempfänger ein Sparbuch haben?
Du kannst alles haben, Sparbuch, Festgeld, Aktien, Kopfkissen usw.
Rotti
Zitat von: Rotti am 02. April 2024, 16:44:10hab keine 40.000 € da muss ich noch weiter sparen. Mit soviel Geld könnte ich mir eine Ich AG aufbauen im Garten und Landschaftsbau Maler geht ja nicht ohne Meisterbrief.
Natürlich geht Maler ohne Meisterbrief. Da darfst du halt keine Lehrlinge ausbilden.
Guck mal in die Handwerksrolle und da war es § 8 oder § 9 das weiß ich nicht mehr genau, ist ja auch schon wieder gute 15 Jahre her.
Die Voraussetzungen darin musst du natürlich erfüllen sollte aber machbar sein. Wie viel Jahre du als Maler gearbeitet hast wäre das eine und noch irgendeine Kleinigkeit.
Nachweisen musst du dann lediglich noch das du die "Bürosachen" also Rechnungsstellung und Führung kannst das allerdings mit "Zertifikat" aber das geht sogar über Abendschule dauert etwa ein halbes o. ein ganzes Jahr und kann sogar falls der Betrieb schon läuft nachgereicht werden.
Hätte es sogar selber gemacht aber "nie wieder selbstständig in D" habe ich mir damals geschworen und dann habe ich es meinem Kollegen empfohlen. Seit ca. 2013 hat er die Firma vom AG übernommen und arbeitet jetzt noch selbstständig.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. April 2024, 16:08:05Natürlich geht Maler ohne Meisterbrief. Da darfst du halt keine Lehrlinge ausbilden
hat sich aber geändert
warum man aber als Fliesenleger das darf ist mir echt ein Rätsel Nachdem durch die Handwerksnovelle im Jahr 2004 53 Handwerksberufe von der Meisterpflicht freigestellt worden waren, wurde 2020 die Meisterpflicht für 14 Gewerke wieder eingeführt: darunter auch Fliesen-, Platten- und Mosaikleger. https://www.gruenderkueche.de/fachartikel/selbststaendig-machen-als/fliesenleger-selbststaendig/
Selbstständig als Maler ohne Meisterbrief - Geht das? Grundsätzlich ist die Selbstständigkeit als Maler ohne Meister leider nicht möglich. Da das Malen und Lackieren ein zulassungspflichtiges Handwerk ist, ist der Meisterbrief für die Existenzgründung als Maler in der Regel ein Muss.
https://debitoor.de/blog/selbststaendig-als-maler
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. April 2024, 16:08:05Seit ca. 2013 hat er die Firma vom AG übernommen und arbeitet jetzt noch selbstständig.
eine Sondergenehmigung von der Handwerkskammer gab es ja schon immer wenn ein Geselle die Berufserfahrungen hat und lange im Beruf.
Zitat von: Kopfbahnhof am 02. April 2024, 17:18:53Du kannst alles haben, Sparbuch
Die Jobcenterfrau hat mir damals gesagt, die Zinsen würden (sollte ich denn ein Sparbuch haben) als Einkommen angerechnet werden.
Rotti
Zitat von: Rotti am 03. April 2024, 16:29:06eine Sondergenehmigung von der Handwerkskammer gab es ja schon immer wenn ein Geselle die Berufserfahrungen hat und lange im Beruf.
ändert nichts an der Möglichkeit auch
Zitat von: Rotti am 02. April 2024, 16:44:10Maler geht ja nicht ohne Meisterbrief.
ohne Meisterbrief.
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. April 2024, 16:08:05Die Voraussetzungen darin musst du natürlich erfüllen sollte aber machbar sein. Wie viel Jahre du als Maler gearbeitet hast wäre das eine und noch irgendeine Kleinigkeit.
aber anscheinend erfüllst du die Voraussetzungen nicht.
Wer weiß am Schluss hast du das ja nicht mal gelernt oder lange genug im Beruf gearbeitet oder.......
Ich kenne einige die es nicht gelernt haben und das merkt man dann an den Gesprächen oder wenn man eine gemachte Arbeit fachmännisch anschaut.
ijctsh
Zitat von: ijctsh am 04. April 2024, 17:28:33Die Jobcenterfrau hat mir damals gesagt, die Zinsen würden (sollte ich denn ein Sparbuch haben) als Einkommen angerechnet werden.
Das hat sich geändert und wer weiß ob es damals schon gestimmt hat weil erzählen tun die einem gerne irgendwas.
MfG FN
Hier https://www.gruenderkueche.de/fachartikel/selbststaendig-machen-als/gruenden-im-handwerk-teil-1-selbstaendig-machen-als-maler/
wegen der Selbstständigkeit
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. April 2024, 17:36:25weil erzählen tun die einem gerne irgendwas.
Ich habe da auch schon schlechte Erfahrungen gemacht. Damals, als ich das Jobcenter noch für seriös gehalten habe.
Zitat von: ijctsh am 04. April 2024, 17:28:33Die Jobcenterfrau hat mir damals gesagt
Bla Bla Bla vom JC.
Zitat von: ijctsh am 04. April 2024, 17:28:33Zinsen würden (sollte ich denn ein Sparbuch haben) als Einkommen angerechnet werden
100 € im Jahr sind an Zinsen frei, erst darüber werden sie zu Einkommen.
Zitat von: Kopfbahnhof am 05. April 2024, 20:48:31100 € im Jahr sind an Zinsen frei, erst darüber werden sie zu Einkommen.
Ja danke, gut zu wissen. Soviel bekomme ich sowieso nicht zusammen.
Zitat von: Rotti am 03. April 2024, 16:29:06hat sich aber geändert warum man aber als Fliesenleger das darf ist mir echt ein Rätsel Nachdem durch die Handwerksnovelle im Jahr 2004 53 Handwerksberufe von der Meisterpflicht freigestellt worden waren, wurde 2020 die Meisterpflicht für 14 Gewerke wieder eingeführt: darunter auch Fliesen-, Platten- und Mosaikleger.
Das mit der Meisterpflicht ist ohnehin oft nicht nachvollziehbar. Klar bei einigen Tätigkeiten kann man schon nachvollziehen, warum man spezielle Fähigkeiten braucht, aber ob jemand der seinen Meister vor 30 Jahren mal gemacht hat wirklich im Vergleich zu einem vor wenigen Jahren ausgebildeten Facharbeiter wirklich aktuelleres wissen hat ist zumindest fraglich.
Wie war das, einen Rolladen darf man ohne weiteres einbauen, um die Schnur zum auf und zu machen anzubringen muss man aber Meister sein? Das verstehe wer will 🙈
Zitat von: ijctsh am 07. April 2024, 16:36:04Soviel bekomme ich sowieso nicht zusammen.
Dann ist es erst recht nur hohles Bla Bla von der.
Bleibst du darunter wird nichts Angerechnet, nur im WBA muss man die Zinsen mit angeben.