Ein Anspruch auf Wohngeld kann entfallen, wenn sich der Antragsteller weigert, eine zumutbare Arbeit anzunehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Eine Pflicht zur Arbeitsaufnahme besteht nicht nur beim Bürgergeld. Auch der Anspruch auf Wohngeld kann gestrichen werden, wenn der Antragsteller es "unterlässt, eine ihm zumutbare Arbeit aufzunehmen und damit sein Einkommen zu erhöhen", urteilte das Verwaltungsgericht Berlin (Az: VG 21 K 170/20).
https://www.gegen-hartz.de/urteile/kein-wohngeld-wenn-zumutbare-arbeit-ablehnt-wird-urteil
Eine Pflicht zur Arbeitsaufnahme besteht nicht nur beim Bürgergeld. Auch der Anspruch auf Wohngeld kann gestrichen werden,....und das hat den mal ebend fix das verwaltungsgericht einfach so beschlossen..??ich kenne keinen der irgendwelche arbeitsnachweise erbringen muste nur um wohngeld zu bekommen.. :schock:
ZitatDie vorgelegten Bewerbungen seien nichtssagende Scheinbewerbungen gewesen, kritisierte das Gericht.
Vielleicht hatte er auch ein anderes Ziel vor Augen mit seinen Scheinbewerbungen.
Die vermeintlichen KandidatInnen senden ihre Bewerbungsunterlagen ganz normal an das Unternehmen. Dabei haben sie eigentlich kein Interesse an der ausgeschriebenen Stelle: Denn sie wollen eine Absage bekommen.
Trotzdem verfolgt der Bewerber hierbei ein Ziel: Er hofft auf Entschädigung auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Deshalb nennt man Personen, die Scheinbewerbungen abschicken, auch AGG-Hopper.
So geben die Scheinbewerber an, dass das Unternehmen sie aufgrund bestimmter persönlicher Merkmale diskriminiert hätte. Sie behaupten, dass sie deswegen eine Absage bekommen hätten.