Ich wurde ab 1. April Rentner. Anfang März hatte ich noch Bürgergeld bis Ende März bekommen. Ich habe allerdings zu meiner Rente eine Aufstockung beantragt. Es wurde alles bewilligt. Soweit so gut.
Da jetzt aber die Rentenkasse erst Ende April die Rente bezahlt und ich bis Ende April keine Kohle habe, wurde mir ein Darlehen für die Zeit vom 1. April bis Ende des Monats vorgeschlagen. Das habe ich natürlich angenommen, was ich allerdings monatlich mit 28,15 € zurückzahlen muß.
Jetzt kommt aber mein aber. Muß ich als ehemaliger Bürgergeldbezieher ein Darlehen annehmen, wenn ich doch vorher Bürgergeld bezog ? Man hätte das Bürgergeld doch nur einen Monat weiter bezahlen müssen, somit wäre alles klar gewesen. Statt dessen hat man mir ein Darlehen nahegelegt.
Wie seht ihr das ?
Etwas Positives sollte ich allerdings nicht verschweigen. Ich habe ein Darlehen in Höhe von 605,05 bekommen, brauche allerdings nur 281,50 € zurück zahlen.
Übergangsgeld...
Ich bin seit kurzen Mitglieg beim SoVD,
das ginbt es auch rechtliche Auskunft, zur Not
klagen die auch gegen das Jobcenter
Hallo,
SoVD sagt mir jetzt gar nichts. Ist irgend ein sozialer Dienst, schätze ich mal. Was kostet denn die Mitgleidschaft ?
Wenn ich allerdings Mitglied werden sollte, dann werden die nicht gegen ein altes Vergehen vom Jobcenter klagen wollen, sondern nur gegen solche, die in der Zukunft passieren. Das ist eine Vorgehensweise, die jede Krankenversicherung oder Rechtschutzversicherung so macht.
Der Anspruch auf Leistungen des SGB II entfällt mit Erreichen der Altersgrenze bzw. Bezug der Altersrente, das JC darf dann nicht weiter zahlen.
2003 hat die damalige Rot-Grüne Bundesregierung aufgrund hoher Staatschulden und leerer Sozialkassen die Auszahlung der Rente vom Anfang auf das Ende des Monats verschoben.
Daraus das bei der Grundsicherung die erst am Monatsende zufließende Rente bereits am Monatsanfang als Einkommen berücksichtigt wird, ergibt sich im ersten Rentenmonat eine Bedarfsdeckungslücke in Höhe der Rente.
Kommt man aus einer aktiven Beschäftigung, fließt im ersten Rentenmonat die letzte Lohnzahlung zu, mit der man den Bedarf decken kann.
Alle Anderen benötigen entweder ausreichend Vermögen, oder müssen beim Grundsicherungsträger ein Darlehen zur Überbrückung der Bedarfsdeckungslücke beantragen.
Ohh, jemand mit spezifischen Kenntnissen. Arbeitest Du in dem Bereich ?
Als, wenn ich mir den Text so anschaue, dann habe ich ja keine Chancen dagegen anzugehen ?
Ergo muß ich wohl die Kröte schlucken. Ist allerdings nur eine viertel Kröte, da ich ja auch einen Vorteil davon habe, indem ich weniger zurückzahlen muß.
Zitat von: Maximus am 03. April 2024, 22:49:59Jetzt kommt aber mein aber. Muß ich als ehemaliger Bürgergeldbezieher ein Darlehen annehmen, wenn ich doch vorher Bürgergeld bezog ?
Mus man nicht, aber im Notfall die einzige Möglichkeit der Überbrückung.
Zitat von: Maximus am 04. April 2024, 10:36:35Als, wenn ich mir den Text so anschaue, dann habe ich ja keine Chancen dagegen anzugehen ?
Inwieweit bist du denn durch das Vorgehen beschwert bzw. haste Nachteile?
ZitatInwieweit bist du denn durch das Vorgehen beschwert bzw. haste Nachteile?
In dem mir jeden Monat 28,15 € abgezogen werden.
Hätte man mir einen Monat weiteres Bürgergeld bezahlt, wäre eine Darlehensaufnahme gar nicht notwendig gewesen.
Zitat von: Maximus am 04. April 2024, 22:47:25In dem mir jeden Monat 28,15 € abgezogen werden.
Hätte man mir einen Monat weiteres Bürgergeld bezahlt, wäre eine Darlehensaufnahme gar nicht notwendig gewesen.
Also dann hättest du aber das Bürgergeld zurück zahlen müssen.
Das bleibt gehupft wie gesprungen.
Beschwert wärst du immer.
Aber wieso ? Ich habe doch vorher auch Bürgergeld bekommen. Einen Monat länger, daß wärs doch schon gewesen oder eben die Rente am Anfang des Monats auszahlen und nicht am Ende. So wird halt ein Mittelloser zu einem Darlehen genötigt, die er monatlich abstottern muß.
Die Rente ist für April, da sie rückwirkend gezahlt wird. Bürgergeld wird im Voraus gezahlt. D. h. du hättest im April Rente plus volles Bürgergeld. Dir steht aber nur eine Aufstockung zu und nicht das komplette Bürgergeld. Von daher ist das mit dem Darlehen korrekt.
Noch eine Person, die sich wünscht, ALG2/Bürgergeld würde erst am Ende des Monats ausgezahlt werden...
Zitat von: Birgit63 am 08. April 2024, 06:51:21Die Rente ist für April, da sie rückwirkend gezahlt wird. Bürgergeld wird im Voraus gezahlt. D. h. du hättest im April Rente plus volles Bürgergeld. Dir steht aber nur eine Aufstockung zu und nicht das komplette Bürgergeld. Von daher ist das mit dem Darlehen korrekt.
Es muß doch aber möglich sein, nahtlos diese Gelder auszuzahlen, damit man einen Mittellosen nicht zu einem Darlehen nötigen muß. Das Problem liegt alleine bei der Rente, da sie erst am Monatsende ausgezahlt wird.
Wir fliegen zum Mond und wieder zurück und unsere Behörden sind noch nicht mal in der Lage passgenau Gelder auszuzahlen, ohne daß man einen armen Bürger zu einem Darlehen überreden muß.
Zitat von: Maximus am 08. April 2024, 09:39:27damit man einen Mittellosen nicht zu einem Darlehen nötigen muß.
Wir bzw. meine Frau hatte nun im März das selbe Problem. Allerdings bekommt meine Frau eine Arbeitsmarktrente , und ist daher "noch" beim JC.
Das JC hatte die letzte Zahlung für meine Frau eben im Februar getätigt. Auch wir mussten ein Darlehn über 300€ aufnehmen. Das JC wie auch dem Rententräger ist es schlich egal wie man den "Monat" überbrückt.
O-Ton JC "man hätte sich ja immer ein wenig zurück legen können".
Das Darlehn ist aber immer noch besser als zu Hungern !
ZitatDas Darlehn ist aber immer noch besser als zu Hungern !
Damit hast du natürlich recht. Und die Rückzahlung ist ja auch geringer als das eigentliche Darlehen. Trotz alledem finde ich es von unserer Sozialregierung unsozial, daß man Bürger zu einem Darlehen nötigt.
Wo wurdest du denn zu einem Darlehen genötigt?
Wenn Ausgaben plötzlich auftreten (irgendwas defekt) ok, aber die Rente zum 01.04 kam wohl kaum überraschend. Da hätte man tatsächlich vorher was bei Seite legen können.
Es wird immer wieder vergessen, daß, wenn man aus dem Job oder Alg1 zum Bürgergeld kommt, am Monatsende und direkt wieder am Monatsanfang Geld bekommen hat. Darüber beschwert sich allerdings keiner :smile:
Sei froh, daß du über das Jobcenter so problemlos an ein Darlehen kommst. Mit Nötigung hat das überhaupt nichts zu tun.
Das ist ein ganz normaler Vorgang wenn man von Hartz 4 / Bürgergeld in Rente geht. War bei mir auch so als ich von Hartz in die EM-Rente bin. Hatte aber genug gespart um kein Darlehen zu brauchen.
Einfach so ein Monat länger Bürgergeld beziehen geht nicht, du hast ja keinen Anspruch mehr darauf. Wenn die einen Monat länger bezahlt hätten, würden sie das Geld dann trotzdem zurückfordern, weil du im selben Monat ja Rente bekommst. Das ist klar geregelt und dagegen kannst du auch nichts machen.
Die gute Nachricht ist das du jetzt Anspruch auf Wohngeld hast, damit hast du dann sicher mehr Geld als mit Bürgergeld, außer deine Rente ist extrem hoch, oder du wohnst im Eigentum und kannst keine Mietkosten geltend machen. (Aber auch bei Eigentum kannst du deine monatlichen Kosten geltend machen, einfach mal grob durchrechnen ob es sich lohnt)
Schau mal hier: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html
Zitat von: Sensoriker am 08. April 2024, 14:39:51Wo wurdest du denn zu einem Darlehen genötigt?
Wenn Ausgaben plötzlich auftreten (irgendwas defekt) ok, aber die Rente zum 01.04 kam wohl kaum überraschend. Da hätte man tatsächlich vorher was bei Seite legen können.
Wie will man denn als Bürgergeldempfänger etwas zur Seite legen ? Gibts da jemand, der das kann ?
Ich wußte es nicht, daß die Rente erst zum Ende des Monats ausgezahlt wird. Habe ich erst erfahren, als ich den Rentenbescheid mit der tatsächlichen Summe vor mir liegen hatte.
Aber ist ok. Es ist nun mal so und damit hat es sich erledigt und ich muß damit leben.
Im Internet kann man nachlesen, wann die Rente ausgezahlt wird. Mein Mann ist auch Rentner. Wir sind überhaupt nicht auf die Idee gekommen, dass die Rente im Voraus gezahlt wird. Da Gehalt ja auch immer (außer bei Beamten) immer im Nachhinein gezahlt wird, sind wir tatsächlich davon ausgegangen, dass auch die Rente am Monatsende gezahlt wird.
Zitat von: hotwert am 09. April 2024, 07:04:01Das ist ein ganz normaler Vorgang wenn man von Hartz 4 / Bürgergeld in Rente geht. War bei mir auch so als ich von Hartz in die EM-Rente bin. Hatte aber genug gespart um kein Darlehen zu brauchen.
Einfach so ein Monat länger Bürgergeld beziehen geht nicht, du hast ja keinen Anspruch mehr darauf. Wenn die einen Monat länger bezahlt hätten, würden sie das Geld dann trotzdem zurückfordern, weil du im selben Monat ja Rente bekommst. Das ist klar geregelt und dagegen kannst du auch nichts machen.
Die gute Nachricht ist das du jetzt Anspruch auf Wohngeld hast, damit hast du dann sicher mehr Geld als mit Bürgergeld, außer deine Rente ist extrem hoch, oder du wohnst im Eigentum und kannst keine Mietkosten geltend machen. (Aber auch bei Eigentum kannst du deine monatlichen Kosten geltend machen, einfach mal grob durchrechnen ob es sich lohnt)
Schau mal hier: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html
Danke für den Link.
Ich habe es mal kurz eingegeben. Demnach müßte ich noch 267 € Wohngeld bekommen. Wird das denn auch gemacht, wenn man sich die Rente auf Bürgergeldniveau anpassen ließ ? Ich habe ca. 600 € Rente und die Aufstockung von 390 € = Bürgergeldniveau. Ich habe nie für die Rente eingezahlt, nur die ersten Jahrzehnte. Später war ich selbständig und habe nicht eingesehen, daß ich hohe Beträge einzahlen soll, obwohl ich nicht die Garantie habe, daß Rentenalter jemals zu erreichen.
Zitat von: Maximus am 10. April 2024, 07:44:51Wird das denn auch gemacht, wenn man sich die Rente auf Bürgergeldniveau anpassen ließ ?
Ist das deine Umschreibung für den Bezug von ergänzender Grundsicherung im Alter? Dann ist der gleichzeitige Bezug von Wohngeld ausgeschlossen. Entweder Grundsicherung oder Wohngeld, beides geht nicht.
@Birgit63: Bis 2004 wurde die Rente noch im voraus gezahlt. ;-)
ZitatDann ist der gleichzeitige Bezug von Wohngeld ausgeschlossen. Entweder Grundsicherung oder Wohngeld, beides geht nicht.
Das habe ich mir schon fast gedacht.
Zitat von: Sheherazade am 10. April 2024, 07:55:36@Birgit63: Bis 2004 wurde die Rente noch im voraus gezahlt. ;-)
Bei Rentenbeginn vor 2004 erfolgt die Auszahlung weiterhin im Voraus, d.h. am letzten Werktag im Monat für den Folgemonat.
Ja sorry, war schluddrig ausgedrückt. Liegt wohl daran, dass es nur noch wenige Rentner gibt, deren Rentenbezug vor 2004 begonnen hat.
:weisnich: Das war keine Kritik, nur eine Ergänzung.
Zitat von: Maximus am 10. April 2024, 07:44:51Zitat von: hotwert am 09. April 2024, 07:04:01Das ist ein ganz normaler Vorgang wenn man von Hartz 4 / Bürgergeld in Rente geht. War bei mir auch so als ich von Hartz in die EM-Rente bin. Hatte aber genug gespart um kein Darlehen zu brauchen.
Einfach so ein Monat länger Bürgergeld beziehen geht nicht, du hast ja keinen Anspruch mehr darauf. Wenn die einen Monat länger bezahlt hätten, würden sie das Geld dann trotzdem zurückfordern, weil du im selben Monat ja Rente bekommst. Das ist klar geregelt und dagegen kannst du auch nichts machen.
Die gute Nachricht ist das du jetzt Anspruch auf Wohngeld hast, damit hast du dann sicher mehr Geld als mit Bürgergeld, außer deine Rente ist extrem hoch, oder du wohnst im Eigentum und kannst keine Mietkosten geltend machen. (Aber auch bei Eigentum kannst du deine monatlichen Kosten geltend machen, einfach mal grob durchrechnen ob es sich lohnt)
Schau mal hier: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html
Danke für den Link.
Ich habe es mal kurz eingegeben. Demnach müßte ich noch 267 € Wohngeld bekommen. Wird das denn auch gemacht, wenn man sich die Rente auf Bürgergeldniveau anpassen ließ ? Ich habe ca. 600 € Rente und die Aufstockung von 390 € = Bürgergeldniveau. Ich habe nie für die Rente eingezahlt, nur die ersten Jahrzehnte. Später war ich selbständig und habe nicht eingesehen, daß ich hohe Beträge einzahlen soll, obwohl ich nicht die Garantie habe, daß Rentenalter jemals zu erreichen.
Wenn du schon mit Grundsicherung aufstockst dann kannst du nicht zusätzlich Wohngeld bekommen.
Ab und zu ist das Wohngeld höher wie die Aufstockung mit Grundsicherung, da lohnt es sich eher Wohngeld zu beantragen. (Wobei Wohngeld nur ein Zuschuss zur Wohnung ist und keine Existenzsicherung, deshalb können die sich da beinahe ewig Zeit mit dem Antrag lassen)
Scheint aber bei dir nicht der Fall zu sein.
Bei mir ist alles eingetütet und genehmigt. April ist der 1. Monat, wo bereits die Ausstockung + Darlehen gezahlt wurde und noch am Monatsende die Rente gezahlt wird.
Mit Wohngeld habe ich mir fast schon gedacht, daß die keine Aufstockung und noch Wohngeld bezahlen werden.
Ich bin etwas unruhig. Ich sollte jetzt am Monatsende das erste mal die Rente bekommen. Die Aufstockung haben sie schon überwiesen. Aber die Rente ist noch nicht da. Die richtige Konto-Nr. habe ich angegeben. Das habe ich schwarz auf weiß. Wenn die Rente nicht kommt, dann habe ich Probleme mit den Leuten, wie mein Vermieter, der ebenfalls kein Geld bekommt.
Daher jetzt die Frage an alle Rentenbezieher.
Wann kommt die Rente ? Kommt sie tatsächlich am allerletzten Tag, oder ist sie bei vielen schon heute ausgezahlt worden ?
Wäre nett, wenn ihr mir die Unruhe nehmen könntet.
Zitat von: Maximus am 29. April 2024, 18:22:49Wann kommt die Rente ? Kommt sie tatsächlich am allerletzten Tag
Ja.
Zitat von: Maximus am 29. April 2024, 18:22:49Wann kommt die Rente ? Kommt sie tatsächlich am allerletzten Tag,
Wir hatten letzten Monat die selben Sorgen, da ist die erste Rente meiner Frau gekommen. Und ja, die kommt tatsächlich erst am Monatsletzten :yes:
War aber bei uns schon sehr früh gebucht....
PS: gerade mal nachgesehen, die Rente meiner Frau ist schon gebucht :zwinker: :yes: :sehrgut:
ZitatPS: gerade mal nachgesehen, die Rente meiner Frau ist schon gebucht
Macht ihr Internet Banking ?
Habe gerade um 7.46 geschaut. Nee, bei mir auf dem Konto ist noch nichts drauf. Die Banken machen aber auch erst um 09.00 auf. Dann kann ich selbst mit Internet Banking erst neue Zahlen erwarten.
Zitat von: Maximus am 30. April 2024, 07:49:20Macht ihr Internet Banking ?
Ja, machen wir. Das die Rente schon zeitlich so früh gebucht wurde , hat uns letzten Monat auch überrascht, aber komischerweise wird auch das Bügergeld immer früher gebucht.
Das war nur wenig später als die Rente auf dem Konto
Um 9:12 war immer noch nichts drauf. Ein Scheiß gefühl habe ich jetzt.
Der Tag ist noch lang.
Bis 11:00 war immer noch nichts drauf. Danach war ich außer Haus. Jetzt um 14:40 ist es drauf. Och, ist das schön !
:clever: :sehrgut:
Zitat von: Maximus am 10. April 2024, 07:44:51Ich habe ca. 600 € Rente und die Aufstockung von 390 € = Bürgergeldniveau. Ich habe nie für die Rente eingezahlt, nur die ersten Jahrzehnte. Später war ich selbständig und habe nicht eingesehen, daß ich hohe Beträge einzahlen soll, obwohl ich nicht die Garantie habe, daß Rentenalter jemals zu erreichen.
Diese Garantie hat niemand.
Und so viele erste Jahrzehnte dürften es bei selbst bei 45 Arbeitsjahre ja nicht gewesen sein.
Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 83 Jahren ist das Erreichen des 65. Lebensjahres jetzt nicht so unwahrscheinlich.
Zitat von: Maximus am 09. April 2024, 23:32:04Wie will man denn als Bürgergeldempfänger etwas zur Seite legen ? Gibts da jemand, der das kann ?
Aber ist ok. Es ist nun mal so und damit hat es sich erledigt und ich muß damit leben.
So ist es leider im Leben. Man muss mit den Konsequenzen eigener Entscheidungen leben. Immerhin wird der größte Teil durch die Allgemeinheit aufgefangen.