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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: DrGranatapfel am 05. April 2024, 13:23:17

Titel: Wie wird die Berrugsstraftat auf das Bürgergeld angerechnet
Beitrag von: DrGranatapfel am 05. April 2024, 13:23:17
Hi, vorab es geht nicht in mich sondern eher aus einen Menschen im nähren Umkreis

Wie wird ein verurteilter Betrüger auf das Bürgergeld angerechnet ?

Es wurden Sachen bestellt und nicht bezahlt ( Handy Ps5...usw.) dies führte zu einer Verteilung wegen Betruges

ich habe neulich aber mal gelesen das Geldler aus Straftaten aufs Bürgergeld angerechnet werden

 Allerdings sind keine Geldleistungen geflossen sondern es wurden ja Geräte betrogen 

Ich bedanke mich vorab für eure Antworten

Titel: Aw: Wie wird die Berrugsstraftat auf das Bürgergeld angerechnet
Beitrag von: Sheherazade am 05. April 2024, 14:19:20
Wenn man ihm den Verkauf der Geräte bzw. die Einnahmen aus dem Verkauf nicht nachweisen kann, kann auch nichts angerechnet werden.
Titel: Aw: Wie wird die Berrugsstraftat auf das Bürgergeld angerechnet
Beitrag von: Ottokar am 05. April 2024, 15:00:37
Lies dazu mal hier: https://hartz.info/index.php/topic,133567.0.html
Titel: Aw: Wie wird die Berrugsstraftat auf das Bürgergeld angerechnet
Beitrag von: DrGranatapfel am 05. April 2024, 16:04:42
Hi

Aber bei diesen Beitrag geht es doch un Geldleistungen?

In denn von mir geschilderten Fall gehts ja und Elektrogeräte


Die Geräte wurden nicht verkauft also die sind immer noch beim betrüger





 
Titel: Aw: Wie wird die Berrugsstraftat auf das Bürgergeld angerechnet
Beitrag von: Ottokar am 05. April 2024, 20:49:46
Zitat von: DrGranatapfel am 05. April 2024, 16:04:42Die Geräte wurden nicht verkauft also die sind immer noch beim betrüger
Das ist dann für Bürgergeld unrelevant.
Titel: Aw: Wie wird die Berrugsstraftat auf das Bürgergeld angerechnet
Beitrag von: DrGranatapfel am 08. April 2024, 20:36:48
Hi,

Tut mir leid für die später Antwort



Wie kann er das dann am besten beweisen das er damit kein Einkommen erzielt hat?
Titel: Aw: Wie wird die Berrugsstraftat auf das Bürgergeld angerechnet
Beitrag von: 180 am 08. April 2024, 22:06:49
Zitat von: DrGranatapfel am 08. April 2024, 20:36:48Wie kann er das dann am besten beweisen das er damit kein Einkommen erzielt hat?
Derjenige der beschuldigt, muss es auch beweisen - in diesem Fall das JC.