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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Catweazle66 am 07. April 2024, 22:05:38

Titel: Fragen zum Projekt "Ich lebe und arbeite in ..."
Beitrag von: Catweazle66 am 07. April 2024, 22:05:38
Hallo,
hat hier schon mal jemand an dem Projekt " Ich lebe und arbeite in ..." teilgenommen und kann mir etwas zu den Inhalten und dem Ablauf sagen?
Ist die Teilnahme verpflichtend?
Titel: Aw: Fragen zum Projekt "Ich lebe und arbeite in ..."
Beitrag von: Fettnäpfchen am 08. April 2024, 15:38:56
Catweazle66

Zitat von: Catweazle66 am 07. April 2024, 22:05:38Ich lebe und arbeite in ..."
Zitat von: Catweazle66 am 07. April 2024, 22:05:38Ist die Teilnahme verpflichtend?
Stell doch mal das Aufforderungsschreiben oder die Maßnahmezuweisung vom JC ein.

Ohne die Infos daraus wird es wohl schwierig eine Antwort zu bekommen sonst wäre die schon da.

MfG FN
Titel: Aw: Fragen zum Projekt "Ich lebe und arbeite in ..."
Beitrag von: Catweazle66 am 08. April 2024, 18:33:42
Es kam bisher nur ein Flyer mit der Einladung.
Titel: Aw: Fragen zum Projekt "Ich lebe und arbeite in ..."
Beitrag von: Ronald BW am 08. April 2024, 19:27:32
Es wäre nicht verkehrt zu wissen um welche Gemeinde es sich handelt.
Vom Prinzip her sind diese Veranstaltungen alle gleich gestrickt,
es geht um kennenlernen und ausloten was spricht dagegen?
Titel: Aw: Fragen zum Projekt "Ich lebe und arbeite in ..."
Beitrag von: turbulent am 09. April 2024, 07:26:00
Leg doch beim nächsten Mal einen Stift oder etwas anderes festes über Daten, die nicht alle Welt lesen soll. Ist fairer.
Titel: Aw: Fragen zum Projekt "Ich lebe und arbeite in ..."
Beitrag von: 180 am 09. April 2024, 08:37:11
Das ist eine unverbindliche Einladung - sofern es keinen Anhang mit RFB gibt.
Wenn du freiwillig die Maßnahme machen möchtest, einfach hingegen.
Ansonsten Lochen, abheften und abwarten. Anrufversuche ignorieren oder sofort auflegen. Erst reagieren wenn Post mit RFB vom JC kommt.
Titel: Aw: Fragen zum Projekt "Ich lebe und arbeite in ..."
Beitrag von: Ottokar am 09. April 2024, 10:24:32
Ein Anhang mit RFB reicht da nicht, dass muss schon eine ordentliche Maßnahmezuweisung sein.
Und Einladen nach § 59 SGB II kann das JC nur zu sich selbst, nicht zu Dritten, wie hier offenbar geschehen.
Auch bei einer Optionskommune erweitert sich der Geltungsbereich des § 59 SGB II nicht auf andere kommunale Dienste oder Träger.
Ohne RFB ist eine Sanktion bei Fernbleiben jedenfalls ausgeschlossen.
Auch wenn die Teilnahme an dieser Veranstaltung im KooP vereinbart worden sein sollte, kann die Nichtteilnahme nicht sanktioniert werden. Dazu müsste der Betroffene zuvor mittels schriftlichem Verwaltungsakt einschl. RFB zur Teilnahme verpflichtet worden sein.
Titel: Aw: Fragen zum Projekt "Ich lebe und arbeite in ..."
Beitrag von: Sheherazade am 09. April 2024, 10:32:42
Zitat von: Catweazle66 am 08. April 2024, 18:33:42Es kam bisher nur ein Flyer mit der Einladung.

Dann ist es nur Werbung für das Projekt ohne rechtliche Verpflichtung zur Teilnahme für dich.
Titel: Aw: Fragen zum Projekt "Ich lebe und arbeite in ..."
Beitrag von: Fettnäpfchen am 09. April 2024, 12:13:09
Catweazle66

Zitat von: Catweazle66 am 08. April 2024, 18:33:42Es kam bisher nur ein Flyer mit der Einladung.
Purer Dummenfang um eine Maßnahme voll zu bekommen.
Nur wenn DU der Meinung bist mit deinem Leben und den Anforderungen nicht klar zu kommen kannst du dir überlegen ob es für dich hilfreich wäre. Ansonsten siehe die Antworten davor.

Und kommt es einmal als Zuweisung muss es auf dich zurecht geschnitten sein (also nicht bloß so ein Flyer sondern zielgerichtet und mit dir besprochen bzw aus der Potentialanalyse erkennbar sein) und dafür dienen dich aus deiner momentanen Situation in eine bessere, sprich für den Arbeitsmarkt, zu bringen.
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?  (http://hartz.info/index.php?topic=108247.msg1170203#msg1170203)

MfG FN