Hallo, ein Bekannter hatte mich gebeten doch hier einmal für ihn Hilfe zu suchen.
Es geht um folgendes!
Ende Februar hat er noch komplett Bürgergeld für den Monat März bekommen.
Am 15.03. hat er in seinem neuen Job angefangen, und Ende März sein Gehalt für den halben Monat bekommen. Von dem Gehalt lebt man normalerweise im Folgemonat, also April.
Jetzt hat er vom JC Bescheid bekommen, das er die zuviel gezahlten Gelder vom JC zurückzahlen muss, da er ja im März sein Gehalt bekommen hat. Darlehen wird nicht gewährt.
Wie läuft das? Das Gehalt, was Ende März ausgezahlt wurde, und auch nur für den halben Monat Tätigkeit, muss aber den ganzen April halten, was schon unmöglich ist. Er hat von seinem Gehalt jetzt Miete + NK und Versicherungen usw. bezahlt, und verfügt noch über einen Rest von 60€ für den noch langen April.
Das kann ich mir alles nicht so vorstellen, das alles so richtig läuft! Wären dankbar für hilfreiche Antworten?
Sein Einkommen im März wird auf die bereits erhaltene Leistung für März unter Berücksichtigung der Freibeträge angerechnet, er wird auf keinen Fall alles zurückzahlen müssen.
Zitat von: Sharky am 08. April 2024, 17:47:06Darlehen wird nicht gewährt.
Er hat ja eigentlich schon ein Darlehen bekommen, nämlich das Bürgergeld für März. Das muss er ja nicht auf einen Schlag zurückzahlen, sondern nur einen Teil - und das geht in Raten.
Liegt die schriftliche Rückforderung schon vor, oder ist es bisher nur eine Befürchtung? Denn mit Bescheid wird es gar nicht mehr so arg aussehen.
Ist das Einkommen denn so hoch, dass er keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld hat?
Die Anrechnung des Ende März zugeflossenen Einkommens auf die Leistung für März ist gesetzlich geregelt.
Für die sich daraus ergebende Rückforderung kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.
Wenn man, wie hier, mit einem halben Monatslohn nicht den Bedarf für einen ganzen Monat finanzieren kann und da vom JC die Leitung hier offenbar bereits eingestellt wurde, gibt es die Möglichkeit, beim Sozialamt Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69 SGB XII) oder Hilfe in sonstigen Lebenslagen (§ 73 SGB XII) beantragen. Diese i.d.R. als Beihilfe gewährt.
Sharky
Diese Frage
Zitat von: Ottokar am 09. April 2024, 12:00:04Ist das Einkommen denn so hoch, dass er keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld hat?
zu beantworten ist deswegen wichtig weil es durchaus möglich ist dass er deswegen
Zitat von: Sharky am 08. April 2024, 17:47:06Er hat von seinem Gehalt jetzt Miete + NK und Versicherungen usw. bezahlt, und verfügt noch über einen Rest von 60€ für den noch langen April.
noch Anspruch auf aufstockendes Bürgergeld hat.
Da scheint der Verdienst nicht sooo hoch zu sein. Ausnahme das usw ist kostenaufwendig gewesen das nur 60.- Euronen übrig geblieben sind.
MfG FN
Für April wird er möglicherweise deshalb keinen Anspruch haben, weil das für April gezahlte Ende April zufließende Einkommen im April als Einkommen den Bedarf mindert. Das Ende März zugeflossene Einkommen spielt im SGB II für April keine Rolle.
Meine Frage zielt vielmehr auf die Zuständigkeit ab: besteht noch Anspruch auf ergänzendes Bürgergeld, muss das JC die Rückforderung gemäß § 43 SGB II aufrechnen und wäre auch für ein Überbrückungsdarlehen im April zuständig.
Zitat von: Fettnäpfchen am 09. April 2024, 12:40:54Da scheint der Verdienst nicht sooo hoch zu sein.
Hoch genug, wenn man mit dem halben Gehalt die meisten Kosten des Folgemonats wie Miete, Nebenkosten und Versicherungen decken kann und noch ein bißchen übrig ist.
Zitat von: Sheherazade am 09. April 2024, 12:58:06Zitat von: Fettnäpfchen am 09. April 2024, 12:40:54Da scheint der Verdienst nicht sooo hoch zu sein.
Hoch genug, wenn man mit dem halben Gehalt die meisten Kosten des Folgemonats wie Miete, Nebenkosten und Versicherungen decken kann und noch ein bißchen übrig ist.
Bei 1800€ (geschätzt) netto im Monat wäre der halbe Lohn ja trotzdem bei ca. 1010€ (mit Lohnrechner schnell berechnet). Sozialabgaben und Steuer sind ja auch geringer. Halte ich für durchaus möglich dass der Lohn für den halben Monat das Bürgergeld übersteigen kann, bei (unter-)durchschnittlichen Verdienst. Natürlich kommen dann Fahrt und Verpflegungskosten hinzu die man mit Bürgergeld nicht hätte.
Vielleicht wartet ihr einfach mal die Antwort des TE ab, statt wild zu spekulieren?