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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: sunshine1 am 08. April 2024, 20:48:58

Titel: Nebenkostenguthaben
Beitrag von: sunshine1 am 08. April 2024, 20:48:58
Hallo,

beziehe seit 01.04.2024 aufstockendens Bürgergeld
heute bekam ist die Mitteilung des Guthabens wie sol ich jetzt weiterverfahren
und wird das angerechnet  erhalte 206euro Aufstockung

cioa und Danke
Titel: Aw: Nebenkostenguthaben
Beitrag von: Rotti am 08. April 2024, 22:36:48
Zitat von: sunshine1 am 08. April 2024, 20:48:58beziehe seit 01.04.2024 aufstockendens Bürgergeld heute bekam ist die Mitteilung des Guthabens wie sol ich jetzt weiterverfahren und wird das angerechnet erhalte 206euro Aufstockung

Du musst immer vom Gesamtbedarf ausgehen der steht in dem Bescheid vom JC, bist du mit den Nebenkosten darüber wird es voll angerechnet, was du nicht aus dem Regelsatz zugezahlt hast bei Arbeitseinkommen gibt es Freibeträge.
Titel: Aw: Nebenkostenguthaben
Beitrag von: Ottokar am 09. April 2024, 11:43:04
Nebenkostenguthaben mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Gutschrift (§ 22 Abs. 3 SGB II).
Teile dem JC das Guthaben unter Übersendung einer Kopie der Nebenkostenabrechnung mit.
Titel: Aw: Nebenkostenguthaben
Beitrag von: sunshine1 am 09. April 2024, 19:13:28
bereits online übermittelt

danke euch beiden