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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Zatoo am 10. April 2024, 14:16:49

Titel: Pacht als Kosten der Unterkunft
Beitrag von: Zatoo am 10. April 2024, 14:16:49
Hallo:
Kann man eine Unterkunft, also es gibt ja so kleine Gärten oder kleine Grundstücke mit kleinen Häusern, pachten?
Würden die Kosten übernommen? Wie hoch sind die Kosten für Pacht? Man zahlt am Anfang eine große Summe, richtig? Dann monatlich aber sehr kleine Beträge? Richtig?
Würde das vom Jobcenter als Kosten der Unterkunft übernommen, wenn man dort dauerhaft wohnen kann und das auch noch anmelden kann?
Danke


Titel: Aw: Pacht als Kosten der Unterkunft
Beitrag von: Ottokar am 10. April 2024, 14:58:32
§ 22 SGB II regelt die Anerkennung der Kosten für Unterkunft und Heizung.
Auch die Stellplatzmiete eines Wohnwagens auf dem Campingplatz muss anerkannt werden.
Ich sehe keine Hinderungsgründe, die der Anerkennung einer Pacht für ein Gartengrundstück mit Wohnmöglichkeit entgegenstehen. Jedenfalls für den Teil, der auf die Wohnmöglichkeit entfällt.
Sofern sich dieser Anteil nicht aus dem Pachtvertrag ergibt, muss man ihn im Vergleich mit anderen Pachtgärten ohne Wohnmöglichkeit ermitteln. Die Betriebskosten sind in jedem Fall anzuerkennen.
Titel: Aw: Pacht als Kosten der Unterkunft
Beitrag von: Zatoo am 10. April 2024, 16:40:04
Danke.
Es gibt Gärten mit kleinen Bungalows oder kleine Häuschen, darum ginge es und auch nicht darum, dass man Pacht - Immobilien Gewinneinbringend einsetzen kann, darum geht es überhaupt nicht, sondern es geht nur und allein um das Wohnen, es geht um das Wohnen, weil diese Grundstücke mit den kleinen Häusern sehr ruhig sind.
Titel: Aw: Pacht als Kosten der Unterkunft
Beitrag von: Fettnäpfchen am 10. April 2024, 16:48:07
Zatoo

Zitat von: Zatoo am 10. April 2024, 16:40:04sondern es geht nur und allein um das Wohnen, es geht um das Wohnen, weil diese Grundstücke mit den kleinen Häusern sehr ruhig sind.
Wenn es sich um Schrebergärten o.ä. handelt muss man sich vorher schlau machen ob man das auch als Wohnung beziehen kann.
Kommt also auch auf die Satzung des Vereins an.

Ob da staatliche Institutionen auch noch ein Wörtchen mitreden könn(t)en weiß ich nicht kann es mir aber vorstellen. Abwasser/Müll oder was weiß ich was noch alles möglich wäre.

MfG FN
Titel: Aw: Pacht als Kosten der Unterkunft
Beitrag von: Zatoo am 10. April 2024, 16:49:48
Es gibt auch Privatpersonen mit solchen kleinen Gärten und Häuschen, die meine ich, und keine Vereine.
Wenn sich ein Verein bereit erklärt, mir eine solche Wohnung anzubieten, dann könnte man darüber nachdenken.