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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: ndhfrank am 12. April 2024, 17:06:47

Titel: Nochmal eine Frage zur Grusi
Beitrag von: ndhfrank am 12. April 2024, 17:06:47
Vor drei Wochen reichte ich meinen Antrag auf Grusi beim zutändigem Sozialamt ein.
Heute nun erhielt ich ein schreiben das Unterlagen fehlen, das war zu erwarten.
Allerdings macht mich eine Nachforderung stutzig:
" Nachweis über die Antragsstellung von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz.
Wohngeld stellt gem. §2 SGB eine vorrangige Leistung dar.Nach derzeitiger Aktenlage erscheint Ihr Wohngeldanspruch höher als Ihr SGBXII - Leistungsanspruch und ist somit vorrangig zu beantragen "
Ist das denn rechtlich korrekt das ich jetzt noch einen Antrag auf Wohngeld stellen soll obwohl mein Antrag auf Grusi nicht beschieden wurde?
Bin ich verpflichtet diesen Antrag auf Wohngeld zu stellen oder kann ich darauf bestehen das erst mein Antrag auf Grusi beschieden wird?
 
Danke für Eure Bemühungen
ndhfrank


Titel: Aw: Nochmal eine Frage zur Grusi
Beitrag von: Kopfbahnhof am 12. April 2024, 17:26:46
Zitat von: ndhfrank am 12. April 2024, 17:06:47Ist das denn rechtlich korrekt das ich jetzt noch einen Antrag auf Wohngeld stellen soll
Ja, vor allem dann, wenn absehbar ist, mit Wohngeld kommst du über Grusi.

Vorab kann man das schon mal in einem Wohngeldrechner prüfen.
Wenn alles richtig eingegeben, liegen die ziemlich nah dran, was man an Wohngeld bekommen könnte.
Titel: Aw: Nochmal eine Frage zur Grusi
Beitrag von: TripleH am 12. April 2024, 18:21:38
Jein. Das BSG hat entschieden, dass nur aufgrund der Möglichkeit einer vorrangigen Leistung Grundsicherung nicht abgelehnt werden darf:
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/2021_03_23_B_08_SO_02_20_R.html

Allerdings wird dann das Sozialamt den Antrag auf Wohngeld stellen, was im Endeffekt dasselbe ergibt.