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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Iwan am 13. April 2024, 19:18:29

Titel: Gas Rückzahlung - sind aber nicht mehr beim Jobcenter?
Beitrag von: Iwan am 13. April 2024, 19:18:29
Hi,

wir erhalten demnächst eine Gas-Rückzahlung.
die Gas Beiträge hat immer das Jobcenter übernommen.
Mittlerweile sind wir nicht mehr beim Jobcenter und werden (stand der Rückzahlung) die letzten 2 Beiträge selbst bezahlt haben.

Bekommt dann das Jobcenter 10/12 von der Rückzahlung wieder?
Müssen wir uns bei denen melden oder wissen die das da noch was kommt?

Lg
Titel: Aw: Gas Rückzahlung - sind aber nicht mehr beim Jobcenter?
Beitrag von: Schnuffel01 am 13. April 2024, 21:26:08
Wenn ihr keine Leistungen vom JC mehr bekommt, könnt ihr die Rückzahlung behalten und müsst auch nichts dem JC melden.

Im Falle, dass Euch Nachforderungen entstehen , müsstet ihr diese Nachzahlung selbst tragen.
Titel: Aw: Gas Rückzahlung - sind aber nicht mehr beim Jobcenter?
Beitrag von: Iwan am 14. April 2024, 09:59:30
Zitat von: Schnuffel01 am 13. April 2024, 21:26:08Wenn ihr keine Leistungen vom JC mehr bekommt, könnt ihr die Rückzahlung behalten und müsst auch nichts dem JC melden.

Im Falle, dass Euch Nachforderungen entstehen , müsstet ihr diese Nachzahlung selbst tragen.
Alles klar, das klingt gut.
Danke!
Titel: Aw: Gas Rückzahlung - sind aber nicht mehr beim Jobcenter?
Beitrag von: Ottokar am 14. April 2024, 11:51:49
Zitat von: Schnuffel01 am 13. April 2024, 21:26:08Im Falle, dass Euch Nachforderungen entstehen , müsstet ihr diese Nachzahlung selbst tragen.
Außer durch die Nachforderung würde im Monat der Fälligkeit Bedürftigkeit nach SGB II eintreten, dann könnte für diesen Monat Bürgergeld beantragt werden.