Hi,
wir erhalten demnächst eine Gas-Rückzahlung.
die Gas Beiträge hat immer das Jobcenter übernommen.
Mittlerweile sind wir nicht mehr beim Jobcenter und werden (stand der Rückzahlung) die letzten 2 Beiträge selbst bezahlt haben.
Bekommt dann das Jobcenter 10/12 von der Rückzahlung wieder?
Müssen wir uns bei denen melden oder wissen die das da noch was kommt?
Lg
Wenn ihr keine Leistungen vom JC mehr bekommt, könnt ihr die Rückzahlung behalten und müsst auch nichts dem JC melden.
Im Falle, dass Euch Nachforderungen entstehen , müsstet ihr diese Nachzahlung selbst tragen.
Zitat von: Schnuffel01 am 13. April 2024, 21:26:08Wenn ihr keine Leistungen vom JC mehr bekommt, könnt ihr die Rückzahlung behalten und müsst auch nichts dem JC melden.
Im Falle, dass Euch Nachforderungen entstehen , müsstet ihr diese Nachzahlung selbst tragen.
Alles klar, das klingt gut.
Danke!
Zitat von: Schnuffel01 am 13. April 2024, 21:26:08Im Falle, dass Euch Nachforderungen entstehen , müsstet ihr diese Nachzahlung selbst tragen.
Außer durch die Nachforderung würde im Monat der Fälligkeit Bedürftigkeit nach SGB II eintreten, dann könnte für diesen Monat Bürgergeld beantragt werden.