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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Leeres Portemonnaie am 14. April 2024, 10:16:02

Titel: BaföG-Erstantrag
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 14. April 2024, 10:16:02
Ich war länger nicht hier, persönliche Umstände (nix wegen Ämtern), meine Nerven liegen blank.
Und dann noch der Mist wegen BaföG-Antrag meines Kindes.

Mal die Eckdaten:
Antrag im ersten Monat des ersten Semester (Oktober).
Dem KV geschrieben, er ja, Nachweis mache ich. Er verdient nicht so viel, dass wir als "Eltern" die Grenze erreichen würden, er muss also nicht um sein Geld fürchten. Ich selbst bin Aufstocker.
Außerdem wohnt er mit seinem anderen, volljähr.  Kind, gemeinsam in einem Haushalt. Ist sicher auch ein Plus für ihn betreffs Abzüge.
Es war schon immer so, er hat's erst versprochen und dann nicht gemacht. Unterhalt, als Kind noch minderjährig war, Ausbildung, Zwischenzeiten ... Nie kam was, auf Aufforderung einmal ein Blatt, da war Kind 17, nur eine Zahl von ihm reingekritzelt, aber das Amt war happy. Das war's. UHV-Schulden hat er noch für beide seiner Kinder offen beim Staat.
Diesmal waren wir aber guter Hoffnung. Auch wegen dem Hinweis auf die elterliche Grenze.
Weit gefehlt.
Es kam also nichts, danach Aufforderung an mein Kind, den KV schriftlich aufzufordern mit Nachweis. Danach ein Zwischenbescheid, dem Grunde nach bekäme er BaföG, aber erst, wenn alle Unterlagen zusammen sind. Dann forderte das Amt KV auf, vermutlich mit Androhung Zwangsgeld. Doch der KV stellt auf Durchzug. Erst mit Erhalt vom Bescheid, dass das Kind als Antragsteller nicht alle Unterlagen beigebracht hätte, durfte er Formular 8 (Vorausleistung) ausfüllen. Inzwischen war Februar, die Fristen immer gerade so ausgeschöpft.  :sad:

Mein Kind war vorher einige Monate arbeiten, nachdem er seine Ausbildung abgeschlossen hat. Nach Beendigung der Zeit, die er noch von der Firma übernommen wurde (befristet), stand er vor der Entscheidung. Und entschied, aufbauend auf die Ausbildung ein Studium aufzunehmen. Abi usw ist alles vorhanden.
Er hat recht gut verdient und sich in Voraussicht, als er über ein Studium nachdachte, verhältnissmäßig ordentlich Geld zur Überbrückung usw zurückgelegt. Ich selbst habe ihm auch zugeraten, solange er noch keine Familie zu ernähren hat, ruhig in seine berufliche Bildung zu investieren.
Ich war, ehrlich gesagt, nebenbei so blauäugig, zu glauben, nach Abschluß der Ausbildung würde der KV nicht mehr gefragt ... Aber weit gefehlt, es gibt beim BaföG tausend Fallstricke, mehr noch als beim Bürgergeld, würde ich mit Stand heute behaupten.
Kind hat seit 4 Jahren eine eigene Wohnung bei uns in einem ganz gewöhnlichen Mehrfamilienhaus. Konnte er sich bereits mit dem Ausbildungsgeld (ohne große Sprünge natürlich) leisten. Da wir gemeinsam kochen können aufgrund der Situation, sparen wir durchaus auch ein paar Cent am Einkauf.

Seine Arbeits- und Ausbildungszeit inkl. Überbrückungsjob reichen leider nicht aus, um elternunabhängig BaföG aufgrund der Verdienstmonate bekommen zu können.
Desweiteren gab es mal eine fiktive Anrechnung von Elternteilen, wenn diese nicht kooperativ waren, da hat man wenigstens erstmal das kleine BaföG bekommen oder so, gibt es das nicht mehr? Oder dürfen die BL da selbst entscheiden?

Kontostand mit Ersparnis wurde korrekt angegeben, jetzt nach der langen Zeit denken (unterstellen?!) sie wohl, er bekäme noch von woanders Geld. Wir haben Darlehen von einem Geschwisterkind bekommen und ich habe auch mal die Krankenkasse ausgelegt. Von meinem Konto, geht ja nur über Konto, und ich befürchte, es wird mir negativ ausgelegt, weil ich "mir das leisten konnte".
... Wie war meine Frage ...  :scratch:
 :schaem:
Also: Inzwischen Februar, Frist für Formular 8 an der Reihe, ausgefüllt, wer es kennt, die Regel sagt, lt Gesetz, die 2 Monate bis zum Ablauf Fristsetzung erneut für KV müssen abgewartet werden bei erstmaligem Bescheid bzw Antrag.
Nun ein neuer Punkt: Kind soll meinen (!) Mietvertrag einreichen, weil ja im gleichen Haus ... (Na Gott sei Dank wohnt er nicht mit KV im gleichen Haus  :nea:  ) und ist das überhaupt so, wohnen wir nicht doch zusammen ...? Ich finde das eine Frechheit. Aber gut, wenn die das dürfen, dann ist das eben so.
Und lückenlose Kontoauszüge ab Antragstellung.
Unsere Kapazitäten sind finanziell nun auch erschöpft. Geschwisterkind hat selbst Verpflichtungen, und ich, wie gesagt, bin Aufstocker.
Ich bekomme langsam echt Angst.  :sad:

Ist denn das, gerade mit den nun neu geforderten Unterlagen, rechtens?   
 
Titel: Aw: BaföG-Erstantrag
Beitrag von: Sheherazade am 14. April 2024, 11:54:04
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 14. April 2024, 10:16:02Nun ein neuer Punkt: Kind soll meinen (!) Mietvertrag einreichen, weil ja im gleichen Haus ... (Na Gott sei Dank wohnt er nicht mit KV im gleichen Haus  :nea:  ) und ist das überhaupt so, wohnen wir nicht doch zusammen ...? Ich finde das eine Frechheit. Aber gut, wenn die das dürfen, dann ist das eben so.

Ist denen denn absolut klar, dass ihr in 2 verschiedenen Wohnungen unter der gleichen Meldeadresse wohnt? Ggf. mal  Meldebescheinigungen für dich und für ihn besorgen, auf denen die Wohnungen benannt sind.
Titel: Aw: BaföG-Erstantrag
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 14. April 2024, 18:58:10
Zitat von: Sheherazade am 14. April 2024, 11:54:04Ist denen denn absolut klar, dass ihr in 2 verschiedenen Wohnungen unter der gleichen Meldeadresse wohnt? Ggf. mal  Meldebescheinigungen für dich und für ihn besorgen, auf denen die Wohnungen benannt sind.

Im Oktober hat er seinen Mietvertrag mit eingereicht und ich meine Daten wegen Einkommen. Mit Anschrift. Er hat natürlich angegeben, dass er in dieser Wohnung alleine wohnt.
Ich weiß nicht, was denen klar ist oder nicht, aber wir haben Mitte April, da fällt das denen endlich ein?
Was kommt da noch? Alles, nur kein Geld.

Natürlich reicht er alles nach, aber wie geht es weiter ... Es glaubt doch nicht wirklich noch jemand daran, dass das dann endlich alles sein wird.  :sad:
Titel: Aw: BaföG-Erstantrag
Beitrag von: Sheherazade am 15. April 2024, 09:12:54
Solche "Spezialitäten" wie z. B. das Wohnen unter der gleichen Meldeadresse, aber in getrennten Wohnungen, verzögern die Bearbeitungszeit öfter mal, wenn man die Sachlage nicht  gleich zu Anfang unmissverständlich darlegt.

Lies mal hier. (https://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?1,2574328)
Titel: Aw: BaföG-Erstantrag
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 16. April 2024, 20:51:58
Zitat von: Sheherazade am 15. April 2024, 09:12:54Solche "Spezialitäten" wie z. B. das Wohnen unter der gleichen Meldeadresse, aber in getrennten Wohnungen, verzögern die Bearbeitungszeit öfter mal, wenn man die Sachlage nicht  gleich zu Anfang unmissverständlich darlegt.


Er hat seinen Mietvertrag doch eingereicht. Eine "Verzögerung" von 6 Monaten?
Die Verzögerung ist ja auch aus anderen Gründen.
Erst jetzt fällt denen das auf? Und was fällt denen als nächstes auf?
Titel: Aw: BaföG-Erstantrag
Beitrag von: Sheherazade am 17. April 2024, 09:25:45
Ich konnte nicht wissen, dass du dich hier nur aufregen willst, meine Antworten erfolgen in der Regel auf sachlicher Ebene, nicht auf emotionaler.

Was hast du denn erwartet? Der Antrag wurde erst zu Beginn des Studiums gestellt, der KV hat daraufhin noch monatelang die Bearbeitung blockiert. Jetzt kommt eben noch die identische Meldeadresse als Stolperstein dazu.
Titel: Aw: BaföG-Erstantrag
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 17. April 2024, 10:10:53
Zitat von: Sheherazade am 17. April 2024, 09:25:45Ich konnte nicht wissen, dass du dich hier nur aufregen willst,

Oha, ich merke, ich war zwar lange nicht hier, aber der Ton ist nicht besser geworden.
Verwechsle mich bitte nicht mit bestimmten Usern.
Und ja, ein gewisses Maß an Aufregung ist dabei. Wie bei allen, die alles gegeben haben und nun die Ersparnisse aufgebraucht sind, aber immer noch kein Land in Sicht.


Zitat von: SheherazadeWas hast du denn erwartet? Der Antrag wurde erst zu Beginn des Studiums gestellt,

Man kann den Antrag nicht eher stellen zu Studienbeginn. Bei Folgeanträgen sieht's anders aus.

Was mich ärgert sind diese Häppchen. Erst geht es um eine fehlende Unterlage, meist ist das normal, irgendwas fehlt immer,  dann, nach Ablauf der max Bearbeitungsfrist geht es um eine neue Sache, die fehlt. Wiederum nach Ablauf der max Bearbeitungsfrist fällt wieder etwas auf. Und jetzt habe ich den Eindruck, da fällt denen auf: "Wie konnte er sich bis jetzt über Wasser halten? Da kann ja was nicht stimmen." Also komplette Kontoauszüge ab Datum Antragstellung. Usw usf .

Aber mit Deiner Antwort wird mir eher bestätigt, dass es den Bearbeitern völlig Wurst ist, wie sich ein Mensch da durchschlägt. 
Nur hinterher aufregen über verschuldete junge Menschen oder resignierte, gar faule, weil sie ja praktisch sehen, wie es läuft beim arbeiten an manchen Stellen.
Damit meine ich nicht Dich persönlich, sondern die Gesellschaft. Man liest ja nur noch von der Generation, die wenig arbeiten will. Derzeit ganz "in".

Ich selbst kann mir nicht vorstellen, so ranzugehen. Fällt mir etwas auf, lese ich erst den Rest, bevor ich einen Kunden z.B. auffordere, dies oder das zu tun. Ich vergewissere mich, ob ich dann auch alles erfasst habe, und lege nicht nach jeder Zeile eine "Pause" ein. Ist es nicht im Endeffekt mehrfache Arbeit, immer wieder neu loszulegen?
Ich meine: Ja.
Titel: Aw: BaföG-Erstantrag
Beitrag von: Sheherazade am 17. April 2024, 11:35:20
Mal davon abgesehen, dass du hier sehr viel in die Bearbeitungsweise des/der Sachbearbeiter hinein fabulierst, die Bearbeitungsverzögerung von Oktober bis Februar ist ausschließlich dem Verhalten des KV zuzuschreiben. Genau jetzt nach den 2 Monaten Wartezeit (von dir schon erwähnt im Eingangsbeitrag) als es endlich weiter gehen kann mit der Bearbeitung  kommt die erste Nachfrage bezüglich Unklarheiten, die deinen Sohn direkt betreffen. Mir scheint, die leitest deinen (verständlichen) Ärger über diese lange Bearbeitungszeit der Einfachheit halber mal vom KV auf den Sachbearbeiter der Bafögstelle.

Ich habe selbst 4 Kinder auf dem Weg in das Berufsleben begleitet und weiß, dass den jungen Leuten oftmals eine Menge Stolpersteine in den Weg gelegt werden, aber hier in deinem Fall ist es leider sogar ein Elternteil, das nicht so handelt wie es dem jungen Menschen gebührt.
Titel: Aw: BaföG-Erstantrag
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 17. April 2024, 12:34:53
Das stimmt so nicht ganz.
Der KV schweigt weiterhin. Von daher ... 
Und zwischendurch kamen durchaus andere Nachfragen, auch vor Februar, da mein Kind durch jobben, Ausbildung, Arbeit, Wartezeit usw einige Unterlagen noch nachreichen musste bzw Fragen beantworten. Ich kann und möchte das bloß nicht endlos ausführen hier. 

Mir bzw uns sitzt jetzt schlicht die Angst im Nacken.
Und mir war nicht klar, dass, wenn ein ET sich weigert, gar nichts bearbeitet wird bzw entschieden. Es gab mal eine fiktive Anrechnung, als kein UH floss, sowas kenne ich, aber das GAR NICHTS geht, war mir neu. 
Der KV hat noch nie mitgearbeitet, da hätte ja auch noch nie irgend etwas bearbeitet werden können.

Eigentlich hätte ich es mir denken können.
Danke für Deine Meinung dazu. 
Titel: Aw: BaföG-Erstantrag
Beitrag von: Sheherazade am 17. April 2024, 12:42:21
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 17. April 2024, 12:34:53Mir bzw uns sitzt jetzt schlicht die Angst im Nacken.

Kann ich verstehen.

ZitatUnd mir war nicht klar, dass, wenn ein ET sich weigert, gar nichts bearbeitet wird bzw entschieden.

Bei Bafög ist das leider so. Erst muss der grundsätzliche Anspruch geklärt werden, das heißt leider auch, dass die Bearbeitung schrittweise erfolgt.
Titel: Aw: BaföG-Erstantrag
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 20. April 2024, 16:05:58
Zitat von: Sheherazade am 17. April 2024, 12:42:21Erst muss der grundsätzliche Anspruch geklärt werden, das heißt leider auch, dass die Bearbeitung schrittweise erfolgt.

Einen Bescheid über den Anspruch "dem Grunde nach" hat es schon vor einigen Wochen gegeben.

Schrittweise ... Da kann ich nur noch lachen. Bzw weinen, was ich auch gerade mache.

Als hätte ich es nicht schon gewußt, kam nun weitere Post.
Ich möchte anfügen, Kind war inzwischen sogar bei besagter Bearbeiterin vor Ort, da hätte man gleich alles klären können, aber sie meinte nur, der Vorausl.-Bescheid ist fertig, Termin ist dann und dann, und so war er wieder aus der Tür.
Aber weit gefehlt. Ich hänge das Schreiben hier noch an.

Er hat sich gekümmert, bzw war in Gefahr, seine Unterkunft zu verlieren, durch Storno der Mietzahlung mangels Kontodeckung. Nun konnte er eine Person gewinnen, diese Miete direkt zu zahlen, alles ganz genau mit Schuldschein und Datum Zahlung und Rückzahlung usw.
Im Folgemonat und Folgemonat dasselbe, denn es kam ja immer noch kein Bescheid. Alles belegbar und nur die Miethöhe, d. h., nicht einmal komplett, weil er noch paar € selbst dazu hatte.
Spätestens mit der Nichteinzahlung des Semesterbeitrages wäre er geext worden, deshalb das Spiel nun auch noch mit dem Beitrag. Nun ist diese Person selbst finanziell ausgebrannt, ich bin ebenfalls am Limit, ist ja klar soweit.
Und da schreiben die von "nicht gefährdet" und er kriegt lt dem Schreiben nicht einmal das Geld, was für die Miete ausgeliehen war, also nicht das, was ihm schon seit Oktober fehlt. Also kann er auch nicht pünktlich zurückzahlen.
Dann noch die unverfrorene "Frage", ob die Person die Mietzahlung einstellt. ...
Lesen und verstehen scheint nicht so das Ding einiger SB zu sein.  :schock:

So wie ich das verstanden habe, was die Dame zum Termin sagte, geht das jetzt so weiter, immer wieder Vorleistungsantrag. Einen "richtigen" Bescheid wird er dann wohl nie bekommen.

Wann ist denn eine Ausbildung gefährdet, wenn nicht bei Storno mangels Kontendeckung.
Selbst wenn ein Student unter der Brücke wohnt, ist spätestens nach der Nichtzahlung des Semesterbeitrages Ende.
Und nur weil sich ein netter Mensch gefunden hat, der seine drei Kröten zusammenkratzt und leiht, in der Hoffnung, es pünktlich zurückzubekommen, ist der Bedarf gedeckt?
Und das ist der nächste Punkt, der mir aufstößt: Gedeckt ... Wieso ist mit einer reinen Mietzahlung bzw anteiligen Mietzahlung der Bedarf gedeckt? Das entspräche einem Anspruch von knapp 500€. Das kann man doch nicht als gedeckten Bedarf bezeichnen!

Ich fühle mich (stellvertretend) total ausgetrickst und verar***t!
Die warten so lange, bis man sich Geld leihen MUSS oder durch Minijob verdient, aber auch nur anteilmäßig, oder bis man aussteigt, und sagen dann, die Ausbildung war / ist nicht gefährdet: "Pech gehabt, Sie Dummpuffer!"  :wand:

Dieser Antrag ist wahrscheinlich nur dafür da, um zu sehen, wie und ob ein Student überlebt, um ihm genau das dann vor die Füße zu knallen.
Und ja, ich rege mich jetzt tatsächlich auf,  :teuflisch:  und weine, alles abwechselnd, denn wer bitte kommt so viele Monate mit ganz wenig über die Runden?  :heul:  :heul:  :heul:


Titel: Aw: BaföG-Erstantrag
Beitrag von: Ottokar am 23. April 2024, 14:01:02
Verweigert mindestens ein Elternteil die Auskunft über sein Einkommen oder zahlt keinen Unterhalt, kann man einen Antrag auf Vorausleistung nach § 36 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes stellen.
Auskunfts- und mitwirkungspflichtig ist der Elternteils selbst (§ 47 Abs. 4 BAföG). Das BAföG-Amt kann die Auskunft vom unwilligen Elternteil durch Verwaltungszwang erreichen.
https://jurarat.de/bafoeg-und-weigerung-des-vaters-zur-offenlegung
Titel: Aw: BaföG-Erstantrag
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 23. April 2024, 19:53:12
Zitat von: Ottokar am 23. April 2024, 14:01:02https://jurarat.de/bafoeg-und-weigerung-des-vaters-zur-offenlegung

Vielen Dank für den Link.

Das läuft schon so, wie beschrieben.
Problem ist, als die erste Rücklastschrift kam wegen Miete, hat er sich das Geld geliehen (nicht von mir), um die Wohnung nicht zu verlieren. Den Rest wie Krankenkasse hat er von seinen Ersparnissen bestreiten können. Nun ist aber nichts mehr da außer den Schulden. Wie es nun die SB gesagt hat, wird die Vorausleistung (Antrag 8 ab Februar) ab nächsten Monat gezahlt, aber die Höhe der geliehenen Miete hätte seinen Bedarf gedeckt (siehe Schreiben) und deshalb wird da keine Vorausleistung gezahlt.
Also kann er seine Schulden nicht abzahlen wie vereinbart und bekommt von Oktober bis Januar auch nichts, weil da der Antrag auf Vorausleistung noch nicht gestellt war. (Ging ja nicht).
Wann bekommt er dann die 4 Monate BaföG nachgezahlt? Nie? Denn das ist keine Vorausleistung. Wenn sich das Verfahren hinzieht, wird er nur von Vorausleistung leben müssen bis zum Ende des Studiums. Und hat mindestens 4 Monate und noch zusätzlich Januar - April minus Miete oder evtl minus alles (werden wir sehen bei der 1. Zahlung)  eingebüßt.

Das kann doch nicht so gedacht sein?
Nirgends steht was von einer evtl. Nachzahlung.
Titel: Aw: BaföG-Erstantrag
Beitrag von: Ottokar am 24. April 2024, 10:10:58
Die Regelung zur Vorausleistung soll lediglich eine einstweilige Anordnung beim SG überflüssig machen.
Wenn abschließend über den Antrag entschieden wurde, bekommt er alles nachgezahlt.
Titel: Aw: BaföG-Erstantrag
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 25. April 2024, 13:46:19
Das Darlehen, was er von Dritten bekommen hat für seine Miete, wird abgezogen.
Damit kann er doch nicht einverstanden sein?! 
Wie formuliert man das am Besten?

Ausbildung war durchaus gefährdet, Miete konnte nicht aufgebracht werden, aber die sehen das völlig anders.
Zu Unrecht, wie ich finde.
Titel: Aw: BaföG-Erstantrag
Beitrag von: Sheherazade am 25. April 2024, 14:47:08
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 25. April 2024, 13:46:19Das Darlehen, was er von Dritten bekommen hat für seine Miete, wird abgezogen.

Von der Vorausleistung?
Titel: Aw: BaföG-Erstantrag
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 25. April 2024, 17:10:31
Zitat von: Sheherazade am 25. April 2024, 14:47:08
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 25. April 2024, 13:46:19Das Darlehen, was er von Dritten bekommen hat für seine Miete, wird abgezogen.

Von der Vorausleistung?

Ja.
Titel: Aw: BaföG-Erstantrag
Beitrag von: Sheherazade am 25. April 2024, 17:58:27
Ist aber eigentlich logisch. Die Bafög-Vorausleistungen sind Ersatzzahlungen für nicht geleisteten Elternunterhalt. Dein Sohn konnte zumindest kurzzeitig seinen Bedarf mit dem Darlehen von der 3. Person anderweitig decken, so das keine Vorauszahlung bzw. nur eine geringere Vorauszahlung notwendig war.

Das Darlehen bei der 3. Person kann er leider erst zurückzahlen, wenn die Nachzahlung nach abschließender Bearbeitung erfolgt ist.
Titel: Aw: BaföG-Erstantrag
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 25. April 2024, 18:33:17
Zitat von: Sheherazade am 25. April 2024, 17:58:27Ist aber eigentlich logisch. Die Bafög-Vorausleistungen sind Ersatzzahlungen für nicht geleisteten Elternunterhalt. Dein Sohn konnte zumindest kurzzeitig seinen Bedarf mit dem Darlehen von der 3. Person anderweitig decken, so das keine Vorauszahlung bzw. nur eine geringere Vorauszahlung notwendig war.

Das Darlehen bei der 3. Person kann er leider erst zurückzahlen, wenn die Nachzahlung nach abschließender Bearbeitung erfolgt ist.

Ich habe gelesen, das Studium ist gefährdet, wenn mindest. 10€ des Elternunterhalts nicht gezahlt werden. Also hier von "nicht gefährdet" zu sprechen, ist nicht in Ordnung.

Bei Einkommen von Minijob z. B. zählt es nicht, aber beim leihen zählt es, das verstehe ich nicht. 

Das gesamte Bafög wird als Ersatzleistung gewertet, wieso nicht ein Betrag x? Fiktiv, wie auch bei anderen UH- Angelegenheiten?
Ich weiß, dass der KV keinen Unterhalt leisten muss, weil er nicht so viel verdient. Also alles in allem kann es sein, mein Kind büßt "für nichts" Geld ein. 
Das Bafög muss er doch ohnehin hälftig zurückzahlen, warum so eine Rechnung? Wenigstens kleines Bafög könnte es doch geben.

Und ich störe mich auch deshalb an dem Ausdruck: Miete weiterzahlen ... Weil es so klingt, als hätte Person 3 "einfach für ihn bezahlt". Nicht dass es dann heißt, das Geld wird auch vom normalen Bafög abgezogen, weil "gezahlt wurde".

Und: Es ist möglich, das im nächsten Zeitraum wieder nur Vorleistung  in Frage kommt, und dann ergeht nie ein "richtiger" Bescheid. Wenn immer nur Vorleistung kommt.
Dann bekommt er es nie nachgezahlt.
Und nach deren Logik war der Bedarf ja gedeckt ... 

Titel: Aw: BaföG-Erstantrag
Beitrag von: Ottokar am 26. April 2024, 12:29:43
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 25. April 2024, 13:46:19Das Darlehen, was er von Dritten bekommen hat für seine Miete, wird abgezogen. Damit kann er doch nicht einverstanden sein?! Wie formuliert man das am Besten?
Bsp:

Widerspruch gegen die Berücksichtigung eines Darlehens beim Bafög

Anrede,

Darlehen, die mit einer Pflicht zur Rückzahlung verbunden sind, sind bei Sozialleistungen nicht als  Einkommen zu berücksichtigen (BSG, u.a. in B 14 AS 46/09 R; BVerwG, u.a. in 5 C 30.07).
Trotzdem haben Sie das Darlehen vom ... als Einkommen berücksichtig, welches der Verhinderung von Mietschulden dient, welche aufgrund der Nichtbewilligung des Bafög infolge der Weigerung des Kindsvaters bei der Mitwirkung entstanden sind.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, dieses Darlehen bei der Vorausleistung nach § 36 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes mindernd zu berücksichtigen.
Darüber hinaus ist der Kindsvater selbst auskunfts- und mitwirkungspflichtig (§ 47 Abs. 4 BAföG), eine Weigerung, dieser Pflicht nachzukommen kann sich nicht nachteilig auf meinen Anspruch auswirken, dafür ist § 36 BAföG gedacht.
Ihre Pflicht wiederum ist es, notfalls mittels Verwaltungszwang, die Auskunft/Mitwirkung des unwilligen Kindsvaters zu bewirken.
Ich bitte deshalb darum, die Vorausleistung ohne Berücksichtigung des o.g. Darlehens zu bewilligen.
Außerdem fordere ich die Zusendung des BAföG-Bescheides gemäß § 37 Abs. 2 VwVfG.

MfG
Titel: Aw: BaföG-Erstantrag
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 29. April 2024, 19:36:43
Zitat von: Ottokar am 26. April 2024, 12:29:43Widerspruch

Vielen Dank.
:mail: 
Wir warten nun gespannt ...