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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: castagir am 15. April 2024, 10:57:46

Titel: Antragsteller komplett ignoriert
Beitrag von: castagir am 15. April 2024, 10:57:46
Ein Freund -belgischer Staatsbürger, mehr als 5 Jahre in der BRD und mehr als 3 Jahre in Lohn und Brot gewesen- hat seinen Bürgergeld-Antrag am 14.Jan 24 gestellt, der Eingang wurde bestätigt. Es kam eine Nachfrage nach fehlenden Unterlagen, die sofort nachgereicht wurden. Seither erfolgte bis heute weder eine Zahlung noch sonstige Reaktion.

Da der Gute (war ihm peinlich) bisher nichts davon gesagt hat, war ich arg erstaunt und hab ihm geraten, sofort eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen und einen Anwalt zu suchen. Für den Beratungsschein wendet er sich noch heute ans zuständige AG.

Jetzt kommt die Suche nach einem guten, erfahrenen Anwalt im Bereich Aachen. Sollten da Erfahrungen vorliegen, würde ich mich über eine PN freuen. Danke.
 
Titel: Aw: Antragsteller komplett ignoriert
Beitrag von: Sheherazade am 15. April 2024, 11:27:01
Hat er noch nicht selbst nachgefragt, eine Frist gesetzt mit Klageandrohung o. ä.? Als Soforthilfe käme hier (auch ohne Anwalt) der Antrag auf ein Eilverfahren in Frage.

Eine Untätigkeitsklage geht, glaube ich, erst nach 6 Monaten. Die Dienstaufsichtsbeschwerde befriedigt vielleicht vorübergehend den Ärger, nutzt aber so ziemlich nichts derzeit.
Titel: Aw: Antragsteller komplett ignoriert
Beitrag von: Fettnäpfchen am 15. April 2024, 14:34:10
castagir

Zitat von: Sheherazade am 15. April 2024, 11:27:01Als Soforthilfe käme hier (auch ohne Anwalt) der Antrag auf ein Eilverfahren in Frage.
Ja und weil es im Januar schon war, die fehlenden Unterlagen zeitgleich nachgereicht wurden würde ich umgehend einen
Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag) (https://hartz.info/index.php?topic=19984.msg170064#msg170064)stellen.

Wenn es ein Erstantrag war dann müsste das Muster angepasst werden.

MfG FN
Titel: Aw: Antragsteller komplett ignoriert
Beitrag von: castagir am 15. April 2024, 22:56:48
Das werde ich dem guten Mann gleich entsprechend zurechtformulieren.

Ans zuständige Amtsgericht, denke ich mal oder?
Titel: Aw: Antragsteller komplett ignoriert
Beitrag von: Camper1961 am 16. April 2024, 08:54:06
Zitat von: castagir am 15. April 2024, 22:56:48Das werde ich dem guten Mann gleich entsprechend zurechtformulieren.

Ans zuständige Amtsgericht, denke ich mal oder?

Sozialgericht
Titel: Aw: Antragsteller komplett ignoriert
Beitrag von: castagir am 16. April 2024, 09:27:43
Das angepasste Schreiben:

Sozialgericht Stadt xxx
Postfach


-Anschrift Antragsteller-


Eilantrag


Hiermit erhebe ich

Vorname Name 
Strasse, PLZ Ort, BG-Nr.

Klage gegen die

Name der Behörde, Strasse, PLZ Ort

und beantrage:

1. die Beklagte im einstweiligen Rechtsschutz zur vorläufigen Zahlung meines/unseres Arbeitslosengeld II zu verurteilen,

2. die Beklagte zur Zahlung meiner außergerichtlichen Aufwendungen in dieser
Angelegenheit zu verurteilen.


Antragsbegründung:

Am (Datum) beantragte ich nachweislich mittels Weiterbewilligungsantrag ALG II.

Dieser Antrag wurde ohne sachlichen Grund bislang nicht bearbeitet bzw. beschieden,
ich erhalte deshalb seit (Datum)  kein ALG II und bin deshalb vollkommen mittellos
und jeder Existenzgrundlage beraubt.

Ich kann mir weder Essen noch trinken kaufen und auch die Miete nicht bezahlen und bin nicht krankenversichert..



Ein Antrag auf vorläufige Zahlung nach § 41a SGB II ist hierbei nicht zielführend und deshalb nicht vorrangig, da die Beklagte seit  (Datum Rückfrage wegen fehlender Unterlagen) keinerlei weitere Kommunikation vorgenommen hat.


Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift




Anhang:

-Antrag auf ALG II
-Eingangsbestätigung des Antrags
-Rückfrage wegen fehlender Daten
-Antwort auf Rückfrage
Titel: Aw: Antragsteller komplett ignoriert
Beitrag von: castagir am 16. April 2024, 11:03:31
Ups, nochmal korrigiert:


Eilantrag


Hiermit erhebe ich

Vorname Name 
Strasse, PLZ Ort, BG-Nr.

Klage gegen die

Name der Behörde, Strasse, PLZ Ort

und beantrage:

1. die Beklagte im einstweiligen Rechtsschutz zur vorläufigen Zahlung meines
Arbeitslosengeld II zu verurteilen,

2. die Beklagte zur Zahlung meiner außergerichtlichen Aufwendungen in dieser
Angelegenheit zu verurteilen.


Antragsbegründung:

Am 14.02.2024 beantragte ich nachweislich per Erstantrag ALG II.

Dieser Antrag wurde ohne sachlichen Grund bislang nicht bearbeitet bzw. beschieden,
ich erhalte deshalb seit (Datum)  kein ALG II und bin deshalb vollkommen mittellos
und jeder Existenzgrundlage beraubt.

Ich kann mir weder Essen noch trinken kaufen und auch die Miete nicht bezahlen und bin nicht krankenversichert.


Ein Antrag auf vorläufige Zahlung nach § 41a SGB II ist hierbei nicht zielführend und deshalb nicht vorrangig, da die Beklagte seit  (Datum Rückfrage wegen fehlender Unterlagen) keinerlei weitere Kommunikation vorgenommen hat.


Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift
Titel: Aw: Antragsteller komplett ignoriert
Beitrag von: Sheherazade am 16. April 2024, 11:10:15
Ein kleiner Korrektur- bzw. Verbesserungsvorschlag (in rot)
Zitat von: castagir am 16. April 2024, 09:27:43Anhang:

-Antrag auf ALG II (Kopie)
-Eingangsbestätigung des Antrags (Kopie)
-Rückfrage wegen fehlender Daten (Kopie)
-Antwort auf Rückfrage (Kopie)
Titel: Aw: Antragsteller komplett ignoriert
Beitrag von: castagir am 16. April 2024, 12:20:59
Dankeschön! Geht jetzt raus.
Titel: Aw: Antragsteller komplett ignoriert
Beitrag von: Sheherazade am 16. April 2024, 12:42:25
Mich verwirrt nur, dass im Eingangsbeitrag die Antragstellung am 14. Januar erfolgt sein soll und im Schreiben dann am 14.02.2024. Was war denn davor, ALGI? Wenn ja, bis wann?
Titel: Aw: Antragsteller komplett ignoriert
Beitrag von: Fettnäpfchen am 16. April 2024, 13:29:35
castagir

Zitat von: castagir am 16. April 2024, 12:20:59Dankeschön! Geht jetzt raus.
Beim SG sollte man alle Kopien in doppelter Form einreichen.
Vllt geht das ja noch.

MfG FN
Titel: Aw: Antragsteller komplett ignoriert
Beitrag von: castagir am 16. April 2024, 20:04:33
Geht los!

Auf die Dienstaufsichtsbeschwerde kam ein recht verzweifelter Anruf, daß der zuständige SB nicht mehr im Amt sei und der Neue den Job von 4 SBs machen soll. Die Akte würde sofort bearbeitet werden...

Das Rentensystem aus Belgien, das sehr komplex ist scheint auch ein Problem zu sein, Auskunft gibt es nur in Französisch.

Nicht das Problem des Antragstellers, der alle Unterlagen vollständig eingereicht hat, eine vorläufige Zahlung bis zur Klärung sollte doch gehen.

Um hier keine weitere erzögerei zu erlauben, wird dennoch der Eilantrag eingereicht.

Jetzt mal sehen....

Danke erst mal an Euch.
Titel: Aw: Antragsteller komplett ignoriert
Beitrag von: castagir am 06. Mai 2024, 22:12:58
So, es ging jetzt weiter. Nachdem wieder wochenlang nichts getan wurde, kam auf einmal eine Nachricht, daß der gute Mann keinerlei Anspruch habe, denn sein Vermögen sei über 40.000 E.

Daß das belgische Rentensystem über staatlich garantierte Konten geht, die unkündbar sind, haben die SBs und das Gericht nicht kapiert.
Titel: Aw: Antragsteller komplett ignoriert
Beitrag von: Bimimaus5421 am 07. Mai 2024, 11:36:20
Zitat von: castagir am 06. Mai 2024, 22:12:58So, es ging jetzt weiter. Nachdem wieder wochenlang nichts getan wurde, kam auf einmal eine Nachricht, daß der gute Mann keinerlei Anspruch habe, denn sein Vermögen sei über 40.000 E.

Daß das belgische Rentensystem über staatlich garantierte Konten geht, die unkündbar sind, haben die SBs und das Gericht nicht kapiert.

Willkommen im Club der entrechten .
Ich klage seit 10 Jahren und kann nur sagen dies ist gewollt ,man hat mich 11 Monate lang hungern lassen ohne mit der Wimpern zu zucken alle haben mitgemacht
Sogar das Bsg macht arme Menschen fertig siehe mein Beitrag Nzb Revision Pkh erhalten und trotzdem werde ich verurteilt Kosten zu bezahlen und das lustige ist wer als Bürger nicht weiß welche Behörde zuständig ist ,Behörden dürfen sich verweigern hat Pech gehabt . Behörden sind nicht verpflichtet lt BSG an die richtige Behörde weiter zuleiten und das gilt nun für alle in Deutschland .
Bürger soll die Arbeit des Behörden Sb machen
Wir haben keine Lobby und das freut diese Herrschaften ..
Titel: Aw: Antragsteller komplett ignoriert
Beitrag von: TripleH am 07. Mai 2024, 12:30:20
Du hattest einen Anwalt. Wenn der die Rechtslage nicht kennt und nur auf Teufel komm raus klagt, ist das traurig. Genauso wie die Mär, die du gerade erzählst, weil du keine Ahnung hast.
Titel: Aw: Antragsteller komplett ignoriert
Beitrag von: Bimimaus5421 am 07. Mai 2024, 14:36:08
Zitat von: TripleH am 07. Mai 2024, 12:30:20Du hattest einen Anwalt. Wenn der die Rechtslage nicht kennt und nur auf Teufel komm raus klagt, ist das traurig. Genauso wie die Mär, die du gerade erzählst, weil du keine Ahnung hast.

Warum unterstellst du mir ich hätte keine Ahnung ?
Ich kenne meinen Fall sehr gut und dir sollte ja bekannt sein das beim Sg und Lsg die Verfahren kostenlos sind
Ich habe was besseres zu tun als Mär wie du meinst du erzählen.
Ich glaube dir ist der ernst der Rechtslage nicht bekannt , Anwälte können voetragen was Sie wollen ,wenn Gericht nicht will hat man keine Chance
Anstatt hier auf Augenhöhe zu diskutieren werde ich hier runtergemacht und zur Info der Anwalt wurde vom BSG beigeordnet
Titel: Aw: Antragsteller komplett ignoriert
Beitrag von: turbulent am 07. Mai 2024, 15:41:55
Zitat von: Bimimaus5421 am 07. Mai 2024, 14:36:08das beim Sg und Lsg die Verfahren kostenlos sind
Oh, mitnichten. Sämtliche Beteiligten bekommen weiter ihr Gehalt, auch die Heizung und die Beleuchtung werden bezahlt. Merkst Du was? Kostenfrei? Sozialstaat!
Titel: Aw: Antragsteller komplett ignoriert
Beitrag von: TripleH am 07. Mai 2024, 16:07:13
Zitat von: Bimimaus5421 am 07. Mai 2024, 14:36:08Ich kenne meinen Fall sehr gut und dir sollte ja bekannt sein das beim Sg und Lsg die Verfahren kostenlos sind

Sind sie nur für bestimmte Personenkreise und Behörden. Kannst du gern ab § 183 SGG nachlesen. Sehr schön auch hier ersichtlich in einem Verfahren, in dem ein Vermieter Kläger war und nun die Kosten zu zahlen hat:
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/2018_08_09_B_14_AS_38_17_R.html

Dessen ungeachtet, dass es bei der Kostenfreiheit sowieso nur um Gerichtskosten geht und nicht um die Kosten des eigenen oder gegnerischen Anwalts. Dafür gibt es keine Kostenfreiheit.


Bei dir wurde ein Streitwert festgelegt, was darauf hindeutet, dass keine Kostenfreiheit vorliegt. Worum es auch immer ging in dem Verfahren...