Hallo Gemeinde,
ich würde gerne einen Vorschuss auf Bürgergeld beantragen. Von gesetzeswegen scheint gar kein Not- oder Härtefall Voraussetzung zu sein, sondern lediglich eine lange Bearbeitungsdauer. Die wird in meinem Fall auf 6 Wochen geschätzt. Reicht das allein, um einen Anspruch auf Vorschuss zu haben oder ist eine finanzielle Notlage in der Praxis doch ausschlaggebend?
Viele Grüße
Carsten
Zitat von: Carsten am 15. April 2024, 13:35:05Reicht das allein, um einen Anspruch auf Vorschuss zu haben oder ist eine finanzielle Notlage in der Praxis doch ausschlaggebend?
Theoretisch kann das JC auf dein evtl. vorhandenes Schonvermögen verweisen und selbst das wäre gegen die Bestimmungen.
Lies dir mal die Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0) durch dann weißt du ob du ein Vorschuss/Darlehensweise Zahlung verlangen willst und wie das geht.
Normalerweise muss dass das JC "von Haus" aus vorläufig bewilligen!
MfG FN