Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: nimra am 16. April 2024, 15:48:18

Titel: Das Jobcenter auch für einen halben Monat Miete zahlen?
Beitrag von: nimra am 16. April 2024, 15:48:18

Eine Flüchtlingsfamilie in meiner Nachbarschaft hat mir gesagt, dass das Jobcenter keine Miete für 15 Tage übernimmt, sondern nur für ganze Monate, der Vermieter besteht auf die Zahlung. Wie ist die Rechtslage.
Titel: Aw: Das Jobcenter auch für einen halben Monat Miete zahlen?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 16. April 2024, 16:11:17
Wenn Anspruch auf Leistungen, dann ab dem Tag, wo Einzug ist.

Also auch halbe Monate.
Titel: Aw: Das Jobcenter auch für einen halben Monat Miete zahlen?
Beitrag von: Sheherazade am 16. April 2024, 16:19:50
Zitat von: nimra am 16. April 2024, 15:48:18der Vermieter besteht auf die Zahlung.

Wie jetzt, der Vermieter teilt die normalerweise monatliche Mietzahlung in 2 Zahlungen im Monat auf?
Titel: Aw: Das Jobcenter auch für einen halben Monat Miete zahlen?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 16. April 2024, 16:24:25
Vermutlich geht es hier um das Einzugsdatum Mitte des Monats?

Oder hier fehlen, wieder einmal, wichtige Informationen dazu.
Titel: Aw: Das Jobcenter auch für einen halben Monat Miete zahlen?
Beitrag von: nimra am 16. April 2024, 16:33:40
Es geht um das Einzugsdatum, dieses war der 15 März.
Titel: Aw: Das Jobcenter auch für einen halben Monat Miete zahlen?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 16. April 2024, 16:51:26
Dann muss das JC auch ab da die KdU Übernehmen.

Wenn Mietbeginn am 15.03.2034 im MV steht.

Logisch ist auch, dass der VM natürlich sein Geld haben will.
Titel: Aw: Das Jobcenter auch für einen halben Monat Miete zahlen?
Beitrag von: Sheherazade am 16. April 2024, 17:38:32
Zitat von: nimra am 16. April 2024, 16:33:40Es geht um das Einzugsdatum, dieses war der 15 März.

Und was steht im Bürgergeld-Bewilligungsbescheid?
Titel: Aw: Das Jobcenter auch für einen halben Monat Miete zahlen?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 17. April 2024, 14:36:06
nimra

Zitat von: nimra am 16. April 2024, 15:48:18dass das Jobcenter keine Miete für 15 Tage übernimmt, sondern nur für ganze Monate, der Vermieter besteht auf die Zahlung. Wie ist die Rechtslage.
Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
- Urteil vom 07.05.2009, B 14 AS 13/08 R:
Wenn Arbeitslose ihren ALG II-Antrag im Laufe eines Monats stellen, stehen ihnen für den Rest dieses Monats ab Antragstellung anteilige Unterkunftskosten zu, auch wenn die Miete bereits vor der Antragstellung bezahlt wurde.

MfG FN