Eine Flüchtlingsfamilie in meiner Nachbarschaft hat mir gesagt, dass das Jobcenter keine Miete für 15 Tage übernimmt, sondern nur für ganze Monate, der Vermieter besteht auf die Zahlung. Wie ist die Rechtslage.
Wenn Anspruch auf Leistungen, dann ab dem Tag, wo Einzug ist.
Also auch halbe Monate.
Zitat von: nimra am 16. April 2024, 15:48:18der Vermieter besteht auf die Zahlung.
Wie jetzt, der Vermieter teilt die normalerweise monatliche Mietzahlung in 2 Zahlungen im Monat auf?
Vermutlich geht es hier um das Einzugsdatum Mitte des Monats?
Oder hier fehlen, wieder einmal, wichtige Informationen dazu.
Es geht um das Einzugsdatum, dieses war der 15 März.
Dann muss das JC auch ab da die KdU Übernehmen.
Wenn Mietbeginn am 15.03.2034 im MV steht.
Logisch ist auch, dass der VM natürlich sein Geld haben will.
Zitat von: nimra am 16. April 2024, 16:33:40Es geht um das Einzugsdatum, dieses war der 15 März.
Und was steht im Bürgergeld-Bewilligungsbescheid?
nimra
Zitat von: nimra am 16. April 2024, 15:48:18dass das Jobcenter keine Miete für 15 Tage übernimmt, sondern nur für ganze Monate, der Vermieter besteht auf die Zahlung. Wie ist die Rechtslage.
Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
- Urteil vom 07.05.2009, B 14 AS 13/08 R:
Wenn Arbeitslose ihren ALG II-Antrag im Laufe eines Monats stellen, stehen ihnen für den Rest dieses Monats ab Antragstellung anteilige Unterkunftskosten zu, auch wenn die Miete bereits vor der Antragstellung bezahlt wurde.
MfG FN