Eine Frau mit multiplen Behinderungen hat endlich eine Wohnung ab 01.04. gefunden. Diese war aber unrenoviert. Deshalb wurde bereits lange vorher Renovierungskosten Übernahme beantragt, und gestern kam der Bescheid mit einer Ablehnung.
Begründung: Üblicherweise werden Wohnungen renoviert übergeben bzw. stehen im unteren Preissegment genug renovierte Wohnungen zur Anmietung zur Verfügung. Die Übernahme der Einzugsrenovierung kann deshalb nicht erfolgen.
Mir fällt bei so viel Frechheit keine geeignete Begründung für einen Widerspruch ein. Habt ihr Worte für mich?
Dieser SB hat auch erst gestern die Miete und Mietsicherheit überwiesen, nachdem bereits eine Mahnung des VM gekommen war.
Renovierung: Die Instandhaltung der Wohnung steht dem Mieter in der Regel zu. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Wohnung und ihre Nutzbarkeit zu erhalten – für die der Mieter mit seiner Miete zahlt (§ 535 BGB)
https://ratgeber.immowelt.de/a/bad-fenster-elektrik-wann-mietern-eine-renovierung-zusteht.html
Wenn ich das richtig verstehe ist hier der Vermieter in der Pflicht und muss selbst renovieren oder die Kosten dafür erstatten.
Du solltest deine Links vielleicht vollständig lesen.
Es gibt keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung für Vermieter, eine Wohnung vor dem Einzug des Mieters zu renovieren.
Die richtige Begründung für den Widerspruch können andere hier besser liefern. Kommt sicherlich noch im laufe des Tages.
Das habe ich gemacht. Was aber hier der Fall sein dürfte.
Warum dem Mieter meist die Renovierung zusteht, erklärt Oliver Fouquet, Fachanwalt für Mietrecht in Nürnberg, so: ,,Mit seiner Kaltmiete zahlt der Mieter dafür, dass er die Wohnung nutzen darf. Damit hat er bereits für die üblichen Gebrauchsspuren der Wohnung gezahlt." So steht es auch im Gesetz (§538 BGB).
Zahlt der Mieter seine Kaltmiete darf ich auch vom Vermieter verlangen das er eine renovierte Wohnung übergibt.
Oder aber er beruft sich auf, Wenn eine Wohnung unrenoviert übergeben wurde, der optische Zustand sich über die Zeit weiter verschlechtert, so kann der Mieter eine Renovierung fordern, muss aber dann die Hälfte der Kosten bezahlen (Az.: VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18)
So hat er wenigstens die Hälfte der Renovierungskosten gespart.
Kommt sicher drauf an, was im Mietvertrag steht und von beiden Parteien unterschrieben wurde betreffs Renovierung.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 17. April 2024, 09:50:08Kommt sicher drauf an, was im Mietvertrag steht und von beiden Parteien unterschrieben wurde betreffs Renovierung.
Genau ich kenne es so das entweder eine Wohnung renoviert übergeben wird oder anderenfalls im Mietvertrag geregelt ist,
dass z.B. die ersten 3 Monatskaltmieten erlassen werden, dafür dann aber selber renoviert werden muss.
Ich hatte bisher nur unrenovierte Wohnungen übernommen. Dafür musste auch keine Auszugsrenovierung vorgenommen werden. Egal wie es aussah.
War mir immer ganz recht. Völlig blödsinnige Regel beim Auszug renovieren. Vormieter klatscht Raufaser an die Wand und streicht dann weiß drüber.
Der nächste zieht dann ein, reißt erstmal die hälfte der Tapeten wieder runter und streicht den Rest mit anderen Farben.
Es gibt, aber nun mal keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung für Vermieter, eine Wohnung vor dem Einzug des Mieters zu renovieren.
Wenn es vertraglich festgehalten wird, dann logischerweise schon. Wird hier, aber wohl nicht der Fall sein, sonst hätte die Mieterin die Übernahme der Kosten nicht beim JC beantragt.
Die Mieterin hat die Wohnung unrenoviert übernommen und hat aufgrund der fehlenden gesetzlichen Verpflichtung seitens des Vermieters Anspruch auf Übernahme der Kosten durch das JC.
TG
Für den Fall das es zum MV und oder Renovierungskosten Antrag passt.
Widerspruch gegen Ablehnung vom Renovierungskosten (https://hartz.info/index.php?topic=1355.0)
MfG FN
Vielen Dank!
Zitat von: TG am 17. April 2024, 06:13:33Begründung: Üblicherweise werden Wohnungen renoviert übergeben
Die Begründung ist zwar ganz schön daneben, weil es eben oft nicht so ist.
Möglicherweise gibt es aber tatsächlich keinen Zuschuss dafür.
Kommt auch darauf an, was dazu im MV steht.
Widerspruch kann aber nicht schaden, schon wegen der abstrusen Begründung.
https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld-welche-renovierungskosten-zahlt-das-jobcenter/