Hallo liebe Schicksalsgenossen/-genossinnen und alle dazwischen und außerhalb,
neuerdings (Stand 2024) ist beim WBA (Weiterbewilligungsantrag) ein zusätzliches Formular dabei. Es nennt sich "Datenschutzrechtliche Einwilligung".
Fragen:
1. Ist man verpflichtet, diese Einwilligung zu unterschreiben?
2. Drohen irgendwelche Nachteile bzw. Sanktionen, wenn man nicht einwilligt?
Danke um Voraus.
Hatte ich beim WBA im Januar nicht dabei.
Bist du bei einer Optionskommune oder bei einem JC der gE (gemeinsamen Einrichtungen)?
Was steht denn drin in der Einwilligung, am besten mal anonymisiert hier hochladen damit man sich mal ein Bild machen kann.
Es ist abschließend im Gesetz geregelt, welche Daten das JC erheben darf und wann.
Ein JC benötigt somit keine "Datenschutzrechtliche Einwilligung" zur Erfüllung seiner Aufgaben.
Ich würde sowas nicht extra ausfüllen.
Wie Ottokar schon schreibt jc braucht keine extra Datenschutzerklärung
Alles klar. Ich hab´s nicht ausgefüllt.