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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: 03Pq12L am 21. April 2024, 19:14:33

Titel: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: 03Pq12L am 21. April 2024, 19:14:33
Hallo Forum,

ich erhielt Anfang April beim Beratungsgespräch zur beruflichen Situation einen Vermittlungsvorschlag mit RFB für einen Job als Tankstellenwart über eine Zeitarbeitsfirma.

Da das überhaupt nicht mein Bereich ist, ich zudem keinen Führerschein habe, etc. bewarb ich mich "halbherzig" per Postbrief, mit Lebenslauf, Anschreiben und Zeugnis. In das Anschreiben schrieb ich rein, dass der Führerschein fehlt, ich bisher nicht im systemgastronomischen Bereich gearbeitet hatte, etc.

Dennoch erhielt ich jetzt eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch per Post - für einen Job, den ich absolut nicht möchte.

Ich weiß, dass es darum nicht geht, was ich möchte oder nicht, deshalb hier rein die juristische Frage: Ich glaube ja, dass solche Zeitarbeitsfirmen einen gleich einen Arbeitsvertrag unter die Nase halten, die nehmen schlichtweg unter Umständen jeden für einen Job. Und wenn ich diesen dann ablehne oder Bedenken äußere, dann wäre ich schnell bei der neuen einhunderprozentigen Vollsanktion (ohne KdU), oder?

Wenn ich den Job wirklich nicht will, wäre es da nicht "billiger" einfach auf das Gespräch zu verzichten und "nur" die normale Leistungsminderung in Kauf zu nehmen? Ich habe das Gefühl, dass, wenn ich dort aufschlage, ich aus der "100 Prozent - Nummer" nicht mehr heraus komme.

Was sagt ihr? Danke.

PS.: Irgendwie sagt mir mein Bauchgefühl, dass sich JC und der Arbeitsvermittler (dazu) abgesprochen haben.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Sensoriker am 21. April 2024, 19:32:37
Vermittlungsvorschlag war als Tankstellenwart bei der ZAF? Darauf hast du dich beworben?
Die Einladung zum Vorstellungsgespräch für einen völlig anderen Job kam von der Zeitarbeitsfirma?

Abgesehen davon, dass ich bezweifele, dass dieser Job tatsächlich vorhanden ist (Hauptsache Daten bekommen) kann ich mir nicht vorstellen, dass du diese Einladung annehmen muss.

Ob du deswegen sanktioniert werden kannst, müssen aber die Profis hier was zu sagen.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: 03Pq12L am 21. April 2024, 19:49:44
Vermittlungsvorschlag mit RFB war als Tankstellenwart bei einem privaten Arbeitsvermittler.

In die Bewerbung schrieb ich rein, dass ich in keinen Bewerberpool aufgenommen werde möchte.

Einladung zum Gespräch bezieht sich auf den Tankstellenjob (Referenznummer ist identisch).

Der SB schwärmte damals beim Ausdruck des VV sehr von dieser Stelle. Markanterweise habe ich ebenso eine Einladung zum JC (ohne RFB) nur eine halbe Stunde früher am  gleichen Tag erhalten, also Tag X 9 Uhr Beratungstermin JC (ohne RFB), gleicher Tag 09:30 Uhr Vorstellungsgespräch bei priv. Arbeitsvermittler
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 21. April 2024, 20:08:47
Bei Zeitarbeitsfirmen ist meine Erfahrung, das es immer mit einem Vertrag enden soll. "Wir finden was", sagen sie.
Den Job, bei dem ich mich beworben habe, den gab es allerdings nicht.
Bei einem Tankstellenjob gibt es ja auch sowas wie Erreichbarkeit (Du hast kein Auto), oder Arbeit mit Kunden. Kasse. ... Man kann auch besprechen, ob man das hinkriegt. Oder es bei einem Probearbeitstag zeigen.

Vorschnell würde ich keine Sanktion hinnehmen, wer weiß, was Dir dann als nächstes angeboten wird.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Yasha am 21. April 2024, 20:43:24
Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 19:14:33Und wenn ich diesen dann ablehne oder Bedenken äußere, dann wäre ich schnell bei der neuen einhunderprozentigen Vollsanktion (ohne KdU), oder?

Wenn der Job zumutbar wäre, was der Arbeitgeber als solches auch bejahen müsste UND bereits vorher eine Sanktion via Bescheid rechtswirksam ergangen wäre- dann ist das durchaus denkbar, sofern Du den Job ablehnst.

Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 19:14:33Job als Tankstellenwart

Das Anforderungsprofil eines Tankwarts:

https://www.ihk.de/dortmund/menue/bildung/ausbildung/ausbildungsberatung/wegweiser-ausbildung/berufsbeschreibungen/tankwarttankwartin-317730

Entbehrt aber einen Bezug zur Systemgastronomie. Den Zusammenhang finde ich daher rätselhaft.

Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 19:14:33Wenn ich den Job wirklich nicht will, wäre es da nicht "billiger" einfach auf das Gespräch zu verzichten und "nur" die normale Leistungsminderung in Kauf zu nehmen?

Nee,nicht wirklich. Denn eine Sanktion kennzeichnet dem Jobcenter akuten Handlungsbedarf.

Insofern könnte da der SB eifrig eine neue Gelegenheit zur Vollsanktion weiterhin versuchen.

Aber ob überhaupt, das bleibt Spekulatius.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: 03Pq12L am 21. April 2024, 20:51:45
Schade, wäre es ein "normales" Gespräch gewesen, wo evtl, nur die "normale" Leistungsminderung gedroht hätte, wäre ich da freilich hingegangen und hätte mich mit den Menschen vor Ort unterhalten und genau erörtert, worum es geht, ob es passt, etc. - Wie bei sonstigen Bewerbungsgesprächen halt auch.

Doch ich rieche einen üblen Braten. Davon wird mir übel. Ich werde wohl krank geschrieben sein....

PS.: "Systemgastronomie" stand oberhalb des Vermittlungsvorschlags, es wurde auch schwammig erwähnt in den Anforderungen: "Erfahrung in Systemgastronomie gewünscht - aber kein Muss."

PSS:: Ob Leute generell in Tankstellen überhaupt arbeiten dürfen, die kein PKW/LKW fahren können? Das wäre jetzt mal eine "interne" Frage, die hier natürlich nicht hingehört.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Yasha am 21. April 2024, 21:19:57
Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 20:51:45Ob Leute generell in Tankstellen überhaupt arbeiten dürfen, die kein PKW/LKW fahren können?

Im Innenbereich allemal. Dann meist als Tankstellenaushilfe.
Als Frau kann sowas auch unzumutbar sein. Kommt darauf an, ob Nachtschcht drin ist. Und wo sich die Tankstelle befindet. Und wie da das Risiko mit Überfällen bislang gewesen ist.

Das mal als Beispiel.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: 03Pq12L am 21. April 2024, 21:22:43
Zitat von: Yasha am 21. April 2024, 21:19:57Als Frau kann sowas auch unzumutbar sein. Kommt darauf an, ob Nachschcht drin ist. Wo sich die Tankstelle befindet. Und wie da das Risiko mit Überfällen bislang gewesen ist.

Ohne Scheiß: Vor ca. einer Woche gab es einen Zeitungsartikel in der Lokalpresse hier vor Ort, dass man einen 11-maligen Tankstellenräuber aus der Region geschnappt hatte. Da dachte ich mir schon: Eine hätte Deine sein können.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Yasha am 21. April 2024, 21:30:20
Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 21:22:43Da dachte ich mir schon: Eine hätte Deine sein können.

Tja- Tankstellen Überfälle sind l eider in Deutschland mitlerweile trauriger Alltag.

https://www.presseportal.de/blaulicht/st/Tankstellenr%C3%A4uber
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: 03Pq12L am 21. April 2024, 21:33:55
Gut, dann könnte man neben Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen auch über Zuschläge aufgrund von Gefahrensituationen verhandeln. ;-)
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Sensoriker am 21. April 2024, 21:34:31
Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 19:14:33Dennoch erhielt ich jetzt eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch per Post - für einen Job, den ich absolut nicht möchte.

Nichts für ungut, aber wenn ich mir deine anderen Threads so durchlese, zweifele ich inzwischen ob du überhaupt irgendein Job möchtest.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Vollloser am 21. April 2024, 21:39:52
Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 19:14:33Vermittlungsvorschlag mit RFB für einen Job als Tankstellenwart über eine Zeitarbeitsfirma. Da das überhaupt nicht mein Bereich ist, ich zudem keinen Führerschein habe, etc. bewarb ich mich "halbherzig"

Herzlichen Glückwunsch an das Jobcenter. Diese RFB hat mal wieder gewürgt !  :sad:

Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 19:14:33Ich glaube ja, dass solche Zeitarbeitsfirmen einen gleich einen Arbeitsvertrag unter die Nase halten, die nehmen schlichtweg unter Umständen jeden für einen Job. Und wenn ich diesen dann ablehne oder Bedenken äußere, dann wäre ich schnell bei der neuen einhunderprozentigen Vollsanktion (ohne KdU), oder?

Glückwunsch. Der Kandidat hat 100 Punkte !  :sad:

Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 20:51:45...gewünscht - aber kein Muss."

Ja ja. Alles kann - nichts muss...  Kennt man ja !

Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 20:51:45Ob Leute generell in Tankstellen überhaupt arbeiten dürfen, die kein PKW/LKW fahren können?

Na klar. Warum nicht ?
Die Frage ist nur, wo ist diese Tankstelle dann, und wie kommst Du da ohne Auto hin ??

Zitat von: Yasha am 21. April 2024, 20:43:24bereits vorher eine Sanktion via Bescheid rechtswirksam ergangen wäre- dann ist das durchaus denkbar, sofern Du den Job ablehnst.

So soll es wohl (angeblich ?) sein !?!

Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 21:22:43Ohne Scheiß: Vor ca. einer Woche gab es einen Zeitungsartikel in der Lokalpresse hier vor Ort, dass man einen 11-maligen Tankstellenräuber aus der Region geschnappt hatte. Da dachte ich mir schon: Eine hätte Deine sein können.

Also - keine Anstellung ohne Sicherheitspersonal in Deiner Tankstelle !  :yes:

Und mein genereller Rat an alle an dieser Stelle !
GERADE angesichts dieser möglichen 100% Sanktion - grundsätzlich nur auf Stellen bewerben, die man wirklich haben will bzw. wo Ihr ein wirkliches Interesse habt !!
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: 03Pq12L am 21. April 2024, 22:01:56
"Und mein genereller Rat an alle an dieser Stelle !
Angesicht dieser möglichen 100% Sanktion - grundsätzlich nur auf Stellen bewerben, die man wirklich haben will bzw. wo Ihr ein wirkliches Interesse habt !!"

Das war wohl mein Fehler: Ich hätte "unzumutbar" ankreuzen müssen, auf der VV - Antwort, ohne Bewerbung. Das wären, hätten meine Argumenten nicht gezogen, dann 10 Prozent gewesen und fertig. Jetzt bin ich etwas auf dem Glatteis.

Und ja: Ich möchte arbeiten: Ich habe pro Monat ca. 10 "eigene" Bewerbungen von Jobs, die ich wirklich will bzw. interessant finde, um mal bei dem Zitat zu bleiben, hinzu kommen die VV mit RFB. Davon sind die Hälfte sehr fragwürdig, die anderen sind ok und nehme ich sehr gerne mit.

Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Zatoo am 21. April 2024, 23:11:29
Zitat von: Sensoriker am 21. April 2024, 21:34:31
Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 19:14:33Dennoch erhielt ich jetzt eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch per Post - für einen Job, den ich absolut nicht möchte.

Nichts für ungut, aber wenn ich mir deine anderen Threads so durchlese, zweifele ich inzwischen ob du überhaupt irgendein Job möchtest.
Das ist allein seine Entscheidung, wenn es so wäre, geht niemandem etwas an. Hier hat er Fragen gestellt, entweder antworten oder nicht hinterher schnüffeln.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: 180 am 22. April 2024, 06:16:20
Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 22:01:56Das war wohl mein Fehler: Ich hätte "unzumutbar" ankreuzen müssen, auf der VV - Antwort, ohne Bewerbung. Das wären, hätten meine Argumenten nicht gezogen, dann 10 Prozent gewesen und fertig.
Es gibt keine Pflicht den Rückmeldebogen zurückzusenden oder dem JC Auskunft über Bewerbungen zu erteilen.
Wenn das JC versucht dich in die 100% Sanktionsfalle zu locken, gibt es keinen Grund mehr dem JC in irgendeiner Weise entgegen zu kommen.

Wenn du an dem Tag krank bist, weder das JC noch die ZAF darüber informieren. Erst wenn das JC eine Anhörung schickt, reichst du den gelben Schein ein. Dabei auf Vorwürfe bzgl dem ZAF Termin gar nicht eingehen (weder bestätigen, dass du den Brief/Termin kanntest, noch bestreiten den Brief erhalten zu haben). Auch beim Grspräch/Nachfragen alle Fragen dazu komplett ignorieren.
So bleibt der Joker offen, dass Post evtl. mal nicht ankommt.
Die ZAF mag keine unzuverlässigen Sklaven.
Und Sanktionen werden scheitern: Versucht das JC die 100% Sanktion reinzuwürgen, muss es beweisen, dass du die Einladung der ZAF erhalten hast (unmöglich so lange es nicht per Einschreiben war und du das nie zugegeben hast).
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: hotwert am 22. April 2024, 06:45:21
So einen Fall hatte ich auch mal, ich bekam einen Vermittlungsvorschlag bei einer Zeitarbeitsfirma mit RFB. Ich hatte noch nicht mal Zeugnisse mit in die Bewerbung, und einen Text der aussagte das ich mich bewerbe weil ich muss.

Trotzdem Vorstellungsgespräche bekommen... Mich hat da auch noch nur die Krankschreibung gerettet.

Aber mal ehrlich, welcher seriöser Arbeitgeber stellt denn jemanden ein, dessen Bewerbung schon explizit aussagt das er absolut kein Bock auf den Job hat?
Sowas sind eh nur Ausbeuter.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Yasha am 22. April 2024, 08:42:43
Zitat von: lappa am 22. April 2024, 06:16:20So bleibt der Joker offen, dass Post evtl. mal nicht ankommt.

Welche Post???Klingt eher wie ganz schlechter Joke Deinerseits.weil

.
Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 19:14:33ich erhielt Anfang April beim Beratungsgespräch zur beruflichen Situation einen Vermittlungsvorschlag mit RFB für einen Job als Tankstellenwart
]

Und der folgende Blödsinn geht auch völlig an der Sachlage vorbei.

Zitat von: Yasha am 21. April 2024, 20:43:24muss es beweisen, dass du die Einladung der ZAF erhalten hast (unmöglich so lange es nicht per Einschreiben war und du das nie zugegeben hast).

Es gab schon längst eine Bewerbung darauf. Mindestens. Und der AG da auch sicher diesen Umstand an das Jobcenter gemeldet hat. Der AG hat nämlich eine Pflicht zur Rückmeldung an das Jobcenter, zum Verhalten und der Bewerbung inkl. Ergebnis.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: 180 am 22. April 2024, 09:06:42
Zitat von: Yasha am 22. April 2024, 08:42:43Welche Post???
Hättest du seinen 1. Post gelesen und verstanden, wüsstest du dass er per Post eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhalten hat (oder auch nicht, falls das JC versucht zu sanktionieren).

Damit ist dein Beitrag hier Blödsinn.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Yasha am 22. April 2024, 09:18:53
Zitat von: lappa am 22. April 2024, 09:06:42(oder auch nicht, falls das JC versucht zu sanktionieren).

Das ist kein Umstand, der für das Jobcenter zählt. Es zählt erst einmal allein die Rückmeldung des AG.

Und das Ergebnis der Bewerbung auf den Vermittlungsvorschlag insgesamt.

Und solange die Stelle weiter unbesetzt bliebe, könnte da erneut ein Vorstellungsgespräch zum Abschluss eine Arbeitsvertrages gestartet werden.
Wenn das Jobcenter da eine 100 Prozent Minderungs Chance wittert.

Zitat von: hotwert am 22. April 2024, 06:45:21Aber mal ehrlich, welcher seriöser Arbeitgeber stellt denn jemanden ein, dessen Bewerbung schon explizit aussagt das er absolut kein Bock auf den Job hat?

Das ist nicht ungewöhnlich bei ZAF. Wenn zum Beispiel der bisherige Mitarbeiter abgesprungen ist und die ZAF den Auftraggeber nicht verlieren will, dann muss schnell ein neuer Mitarbeiter her.

Hauptsache der Auftraggeber bekommt, was er braucht. Egal- wie lange.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: 180 am 22. April 2024, 09:29:24
Wenn er die Einladung nicht erhalten hat, dann kann er nicht sanktioniert werden.
Die Meinung vom JC interessiert niemand. Das JC ist bei Sanktionen in der Beweispflicht - spätestens vor dem SG gewinnt der Kunde sonst.

Er hat sich beworben und damit die Pflicht erfüllt.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Yasha am 22. April 2024, 10:04:03
Zitat von: lappa am 22. April 2024, 09:29:24Er hat sich beworben und damit die Pflicht erfüllt.

Das allein reicht nicht,Eine Bewerbung ist erst dann abgeschlossen, wenn sich der Bewerber ernsthaft um die Stelle bemüht hat und insofern da Zweifel da von Seiten des AG und Jobcenter bestehen, kann es eine Anhörung geben und/oder ggf.ein erneutes Vorstellungsgespräch bei diesem AG.

Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Zatoo am 22. April 2024, 10:16:49
Die eigentliche Frage ist, bekommt er 100 Prozent Sanktion oder nicht, ob er arbeiten möchte oder nicht, ist seine Sache.
Und diese Frage sollte Ottokar beantworten. Die anderen Antworten sind nicht sehr zielführend, vermutlich.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Sheherazade am 22. April 2024, 10:37:50
Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 19:14:33Dennoch erhielt ich jetzt eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch per Post - für einen Job, den ich absolut nicht möchte.

Ich weiß, dass es darum nicht geht, was ich möchte oder nicht, deshalb hier rein die juristische Frage: Ich glaube ja, dass solche Zeitarbeitsfirmen einen gleich einen Arbeitsvertrag unter die Nase halten, die nehmen schlichtweg unter Umständen jeden für einen Job. Und wenn ich diesen dann ablehne oder Bedenken äußere, dann wäre ich schnell bei der neuen einhunderprozentigen Vollsanktion (ohne KdU), oder?

Nimm das Vorstellungsgespräch wahr und lass den AG entscheiden (so wie du das hier darstellst, bist du ohnehin nicht geeignet). Es geht nämlich nicht nur darum, was du möchtest oder nicht, auch nicht darum, was du glaubst oder nicht, sondern darum, was deine Pflicht in diesem Stadium des Bewerbungsprozesses ist. Dieser Arbeitsvermittler wird einen Kunden an der Hand haben, der tatsächlich jemanden für seine Tankstelle sucht - hier werden dafür aber keine Tankwarte gebraucht, sondern mehr service- oder handelserfahrene Mitarbeiter (meine Tochter als Einzelhandelskauffrau hat das mal für 2 Monate zwischen 2 Jobs gemacht, sie stand nicht einmal draussen an den Zapfsäulen, nur an der Kasse und im Conveniencebereich). Und dieser Arbeitsvermittler wird mit Sicherheit nicht Jedem einen Vertrag aufschwatzen, im schlimmsten Fall wird er dich nur in seine Kartei aufnehmen wollen - DAS ist nämlich der übliche Weg bei Stellenangeboten über ZA. Und das darfst du ablehnen.

Also, wenn du kein Risiko eingehen willst, gehe hin und sei wie du hier bist, die Gefahr, diesen Job zu bekommen, dürfte ziemlich gering sein.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: 03Pq12L am 22. April 2024, 11:15:19
Zitat von: Sheherazade am 22. April 2024, 10:37:50Also, wenn du kein Risiko eingehen willst, gehe hin und sei wie du hier bist, die Gefahr, diesen Job zu bekommen, dürfte ziemlich gering sein.


Wenn die Gefahr gering ist, diesen Job zu bekommen, warum werde ich dann überhaupt eingeladen?

Dass man "nur" meine Daten in die Kartei für andere Möglichkeiten aufnehmen möchte, kann es nicht sein: Dem widersprach ich im klein gedruckten Text auf dem Deckblatt der Bewerbung.


Hier hilft wohl wirklich nur eine juristische Betrachtung oder bereits Erfahrungen anderer Mitmenschen hier, die die "neue" 100 Prozent-Minderung schon mitnehmen durften...........


Zitat von: Zatoo am 22. April 2024, 10:16:49Die eigentliche Frage ist, bekommt er 100 Prozent Sanktion oder nicht

Genau darum geht es. Würde ich die nicht bekommen, wäre das hier alles gar kein Thema. Ich würde hingehen und fertig.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Yasha am 22. April 2024, 11:30:08
Zitat von: 03Pq12L am 22. April 2024, 11:15:19Würde ich die nicht bekommen, wäre das hier alles gar kein Thema.

Das kann hier niemand beantworten. Das kommt auf Deinen Einzelfall an. Ich empfehle Dir dazu das Lesen der neuen Weisung zu Paragraph 31 SGB II vom 28.03.2024. Ab Seite 17. Inkl. dem Prozedere und den generellen rechtlichen Voraussetzungen für eine  100 Prozent Regelsatz Minderung.

Kannst Du Dir in Punkt 6. der folgenden Verlinkung downloaden.
( Ist aber nur verbindlich, wenn Dein Jobcenter nichtkommunal ist)

Kommunale Jobcenter haben alternativ eigene Weisungen. Da gelten die der BA nicht.

Da stehen auch Beispiele drin, was genau als willentliche Verweigerung gewertet würde, in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Arbeitgeber bzw.
dessen Rückmeldung.

https://tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-11-2024-vom-06-04-2024.html

Hier hat niemand genaue Infos, was der AG hier wirklich tatsächlich beabsichtigt und inwieweit das ggf. in Absprache mit Deinem SB erfolgt.

Das Grundproblem ist  aber eine schon erfolgte Sanktion. Denn nur die- nicht länger her als 1 Jahr- bildet mithin die Voraussetzung  der Möglichkeit einer 100  Prozent Minderung.

Wer also eine erste Sanktion bekommt, dem empfehle ich unbedingt da Möglichkeiten zur Aufhebung dessen zu prüfen und wahrzunehmen. Also ggf. eine Klage..

Zitat von: 03Pq12L am 22. April 2024, 11:15:19Wenn die Gefahr gering ist, diesen Job zu bekommen, warum werde ich dann überhaupt eingeladen?

ZAF mùssen auch eine bestimmte Anzahl erfolgter Bewerbungsgespräche nachweisen, um Ihre Konzession zu behalten., Meines Wissens nach.

Aber eben nicht nur.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: 03Pq12L am 22. April 2024, 11:33:57
Zitat von: lappa am 22. April 2024, 06:16:20Erst wenn das JC eine Anhörung schickt, reichst du den gelben Schein ein.

Also hier besteht doch aber eindeutig die Vorschrift bzw. Mitwirkungspflicht, eine Krankmeldung sofort einzureichen.

Und ja: Selbst wenn ich dann wieder gesund bin, kann der SB noch immer sagen: Was ist aus dem Gespräch geworden? Haben Sie sich da noch einmal gemeldet? Aber solche "Vernachlässigungen" gehen dann nicht in den 100 Prozentbereich, sondern nur in den 10-30 Prozentbereich - obwohl das natürlich alles Mist ist, versteht mich nicht falsch. Aber lasst uns beim Thema bleiben.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: hotwert am 22. April 2024, 11:35:57
Bei Krankmeldung kann es auch gut sein dass man einen neuen Termin für das Vorstellungsgespräch bekommt, ich hatte das "Glück" beim zweiten Termin dann unfreiwillig im Krankenhaus zu liegen, erst danach haben die mich in Ruhe gelassen.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Sheherazade am 22. April 2024, 11:44:29
Zitat von: 03Pq12L am 22. April 2024, 11:15:19Wenn die Gefahr gering ist, diesen Job zu bekommen, warum werde ich dann überhaupt eingeladen?

Weil genau solche Jobs an Tankstellen aufgrund der Arbeitszeiten (Schichtdienste) und einhergehender Verantwortung (Kassenbereich) sowie dem erforderlichen Talent im Service (u. a. Brötchen & Kaffee machen) recht unbeliebt sind (aber gut bezahlt, wenn man die Materie beherrscht) und meistens nur mit Studenten und Minijobbern besetzt werden können, was bei Tankstellen mit 18 oder 24 Stunden Öffnungszeiten schwer abzudecken ist. Und manchmal entpuppen sich Blindgänger im schriftlichen Bewerbungsprozess auf einmal im persönlichen Gespräch als Volltreffer. Auch Arbeitsvermittler und Arbeitgeber geben die Hoffnung nicht sofort auf.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: 03Pq12L am 22. April 2024, 11:47:47
Zitat von: hotwert am 22. April 2024, 11:35:57Bei Krankmeldung kann es auch gut sein dass man einen neuen Termin für das Vorstellungsgespräch bekommt, ich hatte das "Glück" beim zweiten Termin dann unfreiwillig im Krankenhaus zu liegen, erst danach haben die mich in Ruhe gelassen.


Gut, ich würde mir die Krankschreibung holen, einen Tag vorher anrufen, das Gespräch absagen, mit meiner klaren Ansage, dass ICH mich wieder melde, wenn es passt. Ich würde also versuchen, dem Vermittler klar zu machen, dass der "Ball bei mir liegt" und ich agieren werde.

Also, es stehen jetzt die Optionen im Raum:

a) sich krank melden
b) die Nummer mit "Brief zur Einladung kam gar nicht an"

Bei beiden kann natürlich schnell eine neue Einladung im Kasten liegen, wo dann wirklich nur hilft, zu sagen / schreiben "Ich ziehe meine Bewerbung zurück." - Mit allen Konsequenzen dazu.

Der Gipfel wäre natürlich, wenn man trotz dessen einen Vertrag per Post zugeschickt bekommt, nach dem Motto: Wir hätten Sie so oder so genommen, deshalb einfach der Vertrag schon mal per Post. - ohne Vorstellungsgespräch.

- Schwurbelei ENDE. ;-)
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: 03Pq12L am 22. April 2024, 13:23:02
Zitat von: Yasha am 22. April 2024, 11:30:08Ich empfehle Dir dazu das Lesen der neuen Weisung zu Paragraph 31 SGB II vom 28.03.2024. Ab Seite 17. Inkl. dem Prozedere und den generellen rechtlichen Voraussetzungen für eine 100 Prozent Regelsatz Minderung.

"(3) Nach § 31a Absatz 7 Satz 2 muss die Möglichkeit der Arbeits-aufnahme tatsächlich und unmittelbar bestehen und die erwerbsfä-hige leistungsberechtigte Person muss sich willentlich weigern, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen (vgl. Rz. 31.6). Das bedeutet, es muss sich um ein konkretes Arbeitsangebot handeln. Eine Ausbil-dung und ein gefördertes Arbeitsverhältnis gehören nicht dazu. Das Arbeitsangebot muss von der bürgergeldbeziehenden Person jeder-zeit angenommen werden können, bspw. in Form eines Arbeitsver-trages, dessen Unterschrift von der leistungsberechtigten Person verweigert wird oder nach bereits unterschriebenem Vertrag das Unterlassen der tatsächlichen Arbeitsaufnahme.

Das Nichtreagieren von einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch, das Nichtbe-werben von einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person auf ein Stellenangebot oder die bloße Übersendung eines zu besetzen-den Stellenangebots durch die Integrationsfachkraft erfüllen ledig-lich die Voraussetzungen für eine Pflichtverletzung nach § 31 Ab-satz 1 Satz 1 Nr. 2 und rechtfertigen allein noch keinen Entzug des Regelbedarfs. Hier fehlt es an der Unmittelbarkeit der Möglichkeit der Arbeitsaufnahme."

Tja, es bleibt ein Roulettespiel. Leider kann ich in den Kopf vom Arbeitsvermittler nicht reinschauen. Und ich spiele keinen "Grand Ouvert", wenn ich nicht alle vier Buben habe.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Harald53 am 22. April 2024, 13:38:34
Ich würde erstmal hingehen zum Vorstellungsgespräch und schauen was passiert. Wenn die dich unbedingt einstellen wollen obwohl die ja mitbekommen haben sollten, dass du im Prinzip keine Lust auf den Job hast dann sind sie selber Schuld.
Sollte dir trotz dessen ein Arbeitspapier vorgelegt werden dann dieses erstmal einpacken und zum Prüfen mitnehmen.
(Man wird ja wohl noch Verträge vor Abschluss von entsprechenden Stellen prüfen lassen dürfen)

Wenn man dich dann unbedingt immer noch haben will dann unterschreibe den Vertrag und hol dir direkt einen Krankenschein. Und wenn man dich dann trotz Krankschreibung immer noch behalten möchte dann weiß ich auch nicht mehr was diese Firma überhaupt bezweckt  :grins:
(Zuverlässige) Arbeitskräfte scheint sie dann jedenfalls nicht zu suchen.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: 03Pq12L am 22. April 2024, 14:08:03
Zitat von: Harald53 am 22. April 2024, 13:38:34Sollte dir trotz dessen ein Arbeitspapier vorgelegt werden dann dieses erstmal einpacken und zum Prüfen mitnehmen.

Aber damit ist doch der "Tatbestand" laut gesetzlicher Regelung schon erfüllt. Mir wurde ein Arbeitsvertrag vorgelegt, die Bereitschaft vom Arbeitgeber ist da. Das reicht laut meinem Rechtsverständnis aus.

Ob ich den dann mitnehme, vor Ort zerreiße oder Papierflieger daraus baue, ist ja unerheblich.

Im wahrsten Sinne des Wortes hat der Arbeitgeber seine Karten / Papier auf den Tisch gelegt. Et voilà: Willkommen in der "100 Prozent-Arena".
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Yasha am 22. April 2024, 14:26:07
Zitat von: 03Pq12L am 22. April 2024, 14:08:03Das reicht laut meinem Rechtsverständnis aus.

Ob ich den dann mitnehme, vor Ort zerreiße oder Papierflieger daraus baue, ist ja unerheblich.


Es geht um klare gesetzliche Regelungen und nicht um Dein Rechtsverständnis. Wieso liest Du die Regelungen nicht? Oder hast Du schon wieder vergessen oder nicht verstanden, was Du eben in # 29 zitierst hast.?


Oder gelten jetzt nur Deine eigenen Gesetze?


Die Vorlage reicht nicht. Sondern die klare Ablehnung der Arbeitsaufnahme und die Verweigerung der Unterachrift unter den Arbeitsvertrag Deinerseits.

Also- die klare Willensbekundung der Ablehnung insgesamt.


Das Prüfen wollen des Vertrages allein nicht, wenn die Zeit angemessen dazu
vom AG gewährtt wird. Also von ihm und/ oder ggf. Dem SB. Das ist so - bei Stellen via VV mit RFB.

Zitat von: 03Pq12L am 22. April 2024, 14:08:03Ob ich den dann mitnehme, vor Ort zerreiße oder Papierflieger daraus baue, ist ja unerheblich.

Allerdings nicht- wenn Du den Vertrag beim AG nachweislich so behandelst, dann kann das ersatzweise auch als Ablehnung gewertet werden.

Was soll also jetzt diese vollkommen absurde Rechtseinordnung Deinerseits?

Was nicht der gesetzlichen Regelung und der Weisung der BA entspricht.

Insofern eine unpassende Ausrede.

Reines Roulette ist es tatsächlich bislang für die User hier,. Da eine Prognose abgeben zu wollen bzw. zu sollen was die Fakten anbelangt, die nur der AG und SB in Gänze kennen können.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Vollloser am 22. April 2024, 14:32:13
@03Pq12L
Dann kann Dir jetzt vielleicht (hoffentlich) nur noch das hier helfen:
https://youtu.be/EkIK6SzRtok?list=PLdIXADVCQJ1C65Cw4k1XcbD-de6aEpA_R (https://youtu.be/EkIK6SzRtok?list=PLdIXADVCQJ1C65Cw4k1XcbD-de6aEpA_R)
https://youtu.be/6OCt1wIGfik?list=PLdIXADVCQJ1C65Cw4k1XcbD-de6aEpA_R (https://youtu.be/6OCt1wIGfik?list=PLdIXADVCQJ1C65Cw4k1XcbD-de6aEpA_R)
https://youtu.be/pNB15ynqJ0s?list=PLdIXADVCQJ1C65Cw4k1XcbD-de6aEpA_R (https://youtu.be/pNB15ynqJ0s?list=PLdIXADVCQJ1C65Cw4k1XcbD-de6aEpA_R)
:yes:
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: 03Pq12L am 22. April 2024, 15:33:37
Zitat von: Yasha am 22. April 2024, 11:30:08Ich empfehle Dir dazu das Lesen der neuen Weisung zu Paragraph 31 SGB II vom 28.03.2024. Ab Seite 17. Inkl. dem Prozedere und den generellen rechtlichen Voraussetzungen für eine 100 Prozent Regelsatz Minderung.


Mir kam gerade ein Gedanke:

Aus dem Gesetzestext geht nicht hervor, wie es sich verhält, wenn man bereits einen Nebenjob hat, beispielsweise hat man einen Mini-Job oder ist selbständig (mit EKS) und soll jetzt auf Vollzeitjob "hochschalten".

Dann geht man ja schon einer zumutbaren Arbeit nach. Aber ich denke, die 100 Prozent-Geschichte bezieht sich einzig auf die NEUE Arbeitsgelegenheit mit Vertrag und Zumutbarket, etc. unabhängig davon, was man bis zu dem Zeitpunkt schon als zumutbar hat "laufen lassen".

Naja, hier muss wohl dann doch mal ein Anwalt ran, das ganze Spekulieren bringt nicht viel.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Yasha am 22. April 2024, 16:04:11
Zitat von: 03Pq12L am 22. April 2024, 15:33:37wie es sich verhält, wenn man bereits einen Nebenjob hat, beispielsweise hat man einen Mini-Job oder ist selbständig (mit EKS)

Das steht auch woanders. Beispielsweise in Paragraph 10 SGB II, analog

Zitat. Aufstocker müssen die Stelle wechseln
Arbeiten Sie in Teilzeit oder auf Minijob-Basis und erhalten aufstockend Bürgergeld-Leistungen, müssen Sie die Arbeitsstelle wechseln.. 

Und weiter...

Zitat.Erhalten Sie das Angebot einer Vollzeitstelle oder einer Stelle mit deutlich besseren finanziellen Leistungen, kann das Jobcenter verlangen, dass Sie kündigen und die neue Stelle annehmen. Dies gilt auch dann, wenn die Arbeitsbedingungen schlechter sind oder der Arbeitsweg weiter 

Quelle:https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/beruf/zumutbarkeit/#welche_arbeit_ist_zumutbar

Wenn es für den AG machbar ist- geht auch eine SV- pflichtige Arbeitsstelle von 20 - 30 Stunden inkl. Minijob.

Oder neuer SV - Job ab 25 Stunden und Wohngeld..

Wenn der Verdienst zusammen über dem Regelsatz läge. Das kann mit nicht zu hoher Miete - als Single- klappen. Kommt drauf an, wo man wohnt.

Zitat von: 03Pq12L am 22. April 2024, 15:33:37Aber ich denke, die 100 Prozent-Geschichte bezieht sich einzig auf die NEUE Arbeitsgelegenheit

Was für eine Arbeitsgelegenheit? Kandidaten für AGH bekommen gar keine Vermittlungsvorschläge für den ersten Arbeitmarkt!, Was Stellen über ZAF eindeutig sind. ZAF bieten auch keine geförderte 16i oder 16e an. Zudem sind bei 100 Prozent Minderung nicht jene gwfördetenn Stellen gemeint.

Nein- die 100 Prozent sind bei jenen Stellen zu prüfen, wo eine schnelle Unabhängigkeit oder starke Verringerung der Hilfebedürftigkeit  mittels Aufnahme der Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt angeboten wird. Mittels Arbeitsvertrag.
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Beitrag von: Kopfbahnhof am 22. April 2024, 16:06:43
Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 19:49:44Vermittlungsvorschlag mit RFB war als Tankstellenwart bei einem privaten Arbeitsvermittler
Über eine ZAF?? Dann dürfte hier schon mal was faul sein an dem Angebot.
Sollst du nun zu der Leihbude zur Vorstellung kommen oder dem priv. AV?

Wenn die Leihbude dich zu einem priv. AV schickt, ist hier was oberfaul!

Wenn dann bei der Vorstellung NUR auf das konkrete Stellenangebot einlassen.
Es gibt keinerlei Verpflichtung darüber hinaus, mit der Leihbude oder dem AV weiter zusammenzuarbeiten.
Bedeutet KEINE Daten hinterlassen bzw. so ominöse Personalfragebögen auszufüllen!

Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 20:51:45Ob Leute generell in Tankstellen überhaupt arbeiten dürfen, die kein PKW/LKW fahren können?
Natürlich geht das, wenn die Tankstelle mit dem ÖPNV erreichbar ist.

Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 22:01:56Das war wohl mein Fehler: Ich hätte "unzumutbar" ankreuzen müssen
So einfach ist es nicht
Zitat von: 03Pq12L am 22. April 2024, 15:33:37wenn man bereits einen Nebenjob hat
Dann geht der Vollzeitjob vor.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 22. April 2024, 17:13:27
03Pq12L

Zitat erweitern drücken
Zitat von: 03Pq12L am 22. April 2024, 11:47:47Also, es stehen jetzt die Optionen im Raum: a) sich krank melden b) die Nummer mit "Brief zur Einladung kam gar nicht an"
....
..
Der Gipfel wäre natürlich, wenn man trotz dessen einen Vertrag per Post zugeschickt bekommt, nach dem Motto: Wir hätten Sie so oder so genommen, deshalb einfach der Vertrag schon mal per Post. - ohne Vorstellungsgespräch. - Schwurbelei ENDE. ;-)
Geschwurbel passt da wirklich was für eine Fantasie deinerseits. Das schmerzt ja schon beim lesen :nea:

Zitat erweitern drücken
Zitat von: 03Pq12L am 22. April 2024, 11:15:19
Zitat von: Zitat von: Zatoo am Heute um 10:16:49Die eigentliche Frage ist, bekommt er 100 Prozent Sanktion oder nicht
Genau darum geht es. Würde ich die nicht bekommen, wäre das hier alles gar kein Thema. Ich würde hingehen und fertig.
Dann geh hin dann gibt es zu 100% keine Sanktion
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: 03Pq12L am 24. April 2024, 14:30:46
So, ich bin jetzt krank geschrieben.

Ich rief gerade mit unterdrückter Nummer bei dem Arbeitsvermittler an um für Freitag abzusagen. Der fragte mich dann, ob wir einen neuen Termin ausmachen wollen. Ich meinte daraufhin, dass ich mich dann melde, wenn ich Genaueres weiß. Daraufhin war Ruhe, ich hörte noch Hintergrundgeräusche aber niemanden mehr sprechen. Ich rief mehrmals "Hallo" - nichts. Ich legte dann nach 5 Sekunden auf. 5 Minuten später rief ich noch einmal an, unterdrückt, aber da hob niemand mehr ab.

Dem Jobcenter habe ich jetzt die AUB gefaxt.

Mal gucken, was dann danach wird. Zum Glück wurde mir ja schon von Euch bescheinigt, dass die Möglichkeit, einen Vertrag per Post zu bekommen oder dass mir das JC einen überreicht (meine neue Idee) als blühnende und schmerzende Fantasie verkauft wurde. Zum Glück. ;-)

Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: ijctsh am 24. April 2024, 14:38:38
Zitat von: 03Pq12L am 24. April 2024, 14:30:46So, ich bin jetzt krank geschrieben.
Das verzögert das Drama doch nur.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Sache damit erledigt ist.

Zitat von: 03Pq12L am 24. April 2024, 14:30:46oder dass mir das JC einen überreicht
so gaaanz unwahrscheinlich ist sowas nicht. Vor allem, wenn das Jobcenter gewisse Arbeitgeber bei sich im Gebäude stationiert hat.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: 03Pq12L am 24. April 2024, 14:44:55
Zitat von: ijctsh am 24. April 2024, 14:38:38Das verzögert das Drama doch nur.


Es verzögert vielleicht die "normale" Sanktion, nicht aber die Gefahr, sich 100 Prozent einzufangen (Bauchgefühl).

Ich sagte dem Arbeitsvermittler, dass ich mich melden werde. Wenn der mir jetzt einen neuen Termin per Post schickt, dann ist das sein Ding. Den ignoriere ich dann und kassiere halt die 10 Prozent.

Wenn ich jetzt aber kneife, obwohl ich mich ja kurz bevor bewarb bzw. wenn ich jetzt hingehe, dann sagt mir mein Bauchgefühl, dass das "teurer" wird.

Aber das schrieb ich schon.

Wie schon von einigen geschrieben: Wir können nicht in die Köpfe von JC und dem Arbeitsvermittler hinein schauen, was sie aushecken, wie sehr sie zusammenarbeiten, ob sie "Fallen" stellen, wie jemand schrieb oder nicht.

Eine Glaskugel habe ich auch nicht.

Jedenfalls bestätigt mir diese "telefonische Merkwürdigkeit", dass da was faul ist/war.


Zitat von: ijctsh am 24. April 2024, 14:38:38wenn das Jobcenter gewisse Arbeitgeber bei sich im Gebäude stationiert hat


Nee, sitzen woanders.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 24. April 2024, 17:10:24
Zitat von: 03Pq12L am 21. April 2024, 19:14:33ich erhielt Anfang April beim Beratungsgespräch zur beruflichen Situation einen Vermittlungsvorschlag mit RFB für einen Job als Tankstellenwart über eine Zeitarbeitsfirma.

Was nun Leihbude oder priv. AV?

Bei letzteren kann es gar keine Sanktion geben bei Nichtbewerbung.
Erstens braucht es dafür einen Gutschein vom JC und zweitens, muss man keine Verträge mit Dritten machen.
So ein Vermittler arbeitet nicht ohne Vertrag.
Konkrete Stellenangebote rückt der auch nicht vorher raus, weil Angst um Provision.

Irgendwas kann hier nicht stimmen, oder?
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: 03Pq12L am 24. April 2024, 18:52:52
Zitat von: Kopfbahnhof am 24. April 2024, 17:10:24Was nun Leihbude oder priv. AV?

Es ist eine GmbH, die sich mit Personalservice schmückt.

Es gab ein Stellenangebot, allerdings ohne Nennung von genauem Arbeitsort bzw. genauem Namen der Tankstelle. Das Stellenangebot war mit Rechtsfolgebelehrung (Vermittlungsvorschlag). Und auch nur dieses eine Angebot wurde mir beim letzten Termin vor Ort im Jobcenter ausgehändigt, und das sehr fröhlich und strahlend.....
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Vollloser am 24. April 2024, 19:09:39
Zitat von: 03Pq12L am 24. April 2024, 18:52:52im Jobcenter ausgehändigt, und das sehr fröhlich und strahlend.....

Die Folterinstrumente (Rechtsfolgenbelehrung) fröhlich strahlend ausgehändigt !?!? 🤢
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: 03Pq12L am 24. April 2024, 19:28:27
Zitat von: Vollloser am 24. April 2024, 19:09:39Die Folterinstrumente (Rechtsfolgenbelehrung) fröhlich strahlend ausgehändigt !?!? 🤢


Mehr noch, man sagte mir beim Überreichen des VV, man werde den Arbeitgeber informieren, dass eine Bewerbung von mir eintreffen würde.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: 180 am 24. April 2024, 19:47:54
Wenn du im letzten Jahr keine Sanktion hattest drohen im schlimmsten Fall 10% für 1 Monat als Sanktion.

Aber dafür muss das JC dir alles nachweisen. Es steht schließlich ganz schnell Aussage gegen Aussage: Hast du dem Sklavenvermittler gesagt, dass du dich wieder melden wirst oder hat er dir mitgeteilt, dass er sich wieder melden wird? Und du dann bis zur Sanktionsanhörung vergeblich sehnsüchtig auf seine Meldung wartest.... ;)


Ganz entspannt bleiben und abwarten.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: 03Pq12L am 24. April 2024, 19:55:19
Zitat von: lappa am 24. April 2024, 19:47:54Wenn du im letzten Jahr keine Sanktion hattest drohen im schlimmsten Fall 10% für 1 Monat als Sanktion.


Genau darum ging es ja: Ich wollte raus aus der "Gefahrenzone 100 Prozent". Und das bin ich jetzt hoffentlich, ohne Arbeitsvertrag unter der Nase, siehe vorherige Posts hier.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Vollloser am 24. April 2024, 20:05:01
@03Pg12L
Dann darfst Du Dich AB JETZT aber auf keinen Fall ein zweites mal (in diesem Jahr !?) in so eine 100 % Falle mehr locken lassen !?!
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: 03Pq12L am 24. April 2024, 20:13:54
Zitat von: Vollloser am 24. April 2024, 20:05:01@03Pg12L
Dann darfst Du Dich AB JETZT aber auf keinen Fall ein zweites mal (in diesem Jahr !?) in so eine 100 % Falle mehr locken lassen !?!

Das kam ja auch von Dir:

"Und mein genereller Rat an alle an dieser Stelle !
GERADE angesichts dieser möglichen 100% Sanktion - grundsätzlich nur auf Stellen bewerben, die man wirklich haben will bzw. wo Ihr ein wirkliches Interesse habt !!"


Das heißt jetzt konkret, dass man sich auch nur noch auf VV mit RFB bewerben sollte, die man wirklich möchte.

Einfach eine "Negativbewerbung" oder eine halbherzige Bewerbung per Post schicken, im Hoffen, dass die sich eh nicht melden bzw. antworten werden, ist wohl nicht mehr gültig. Die schreiben dennoch. ;-)

Ich werde jetzt nur noch auf VV (mit RFB) antworten bzw. mich bewerben, die noch im persönlichen Rahmen für mich persönlich sind.

Und ja, da ist man dann schnell bei 30 Prozent gelandet in der Minderung. Aber immerhin noch besser als in die 100 Prozent - Falle zu tappen.

Und währenddessen schreibe ich meine Eigenbemühungen, also die Bewerbungen auf Stellen, die ich recherchiere und die ich will, ohne JC & Co. Der Weg vom JC passt nicht, ich werde mein eigener Vermittler.

Soweit von mir. Schönen Abend.

Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: 180 am 24. April 2024, 20:23:08
Es reicht bei VVs mit RFB das Minimum zu machen: Bewerbung per Post, ohne Foto, ohne Mailadresse, ohne Telefonnummer, ohne Anhänge, Standard Anschreiben und Lebenslauf (bei dem Schlüsselqualifikationen fehlen und Lücken offensichtlich bleiben).
Erst wenn die ein Arbeitsvertrag zur Unterschrift vorliegt drohen 100% Sanktion. Bis dahin ist das ein weiter Weg. Niemenand wird als Reaktion auf so eine Bewerbung einen Arbeitsvertrag per Einschreiben schicken.


Das JC nicht mehr über Bewerbungsaktivitäten informieren oder gar Nachweise oder Liste der Bewerbung einreichen. Die Infos gibt es nur noch wenn das JC eine Sanktionsanhörung schickt. Das ist mehr als ausreichend erst dann Auskunft über Bewerbungen zu geben.


Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Vollloser am 24. April 2024, 20:45:46
Zitat von: lappa am 24. April 2024, 20:23:08Niemand wird als Reaktion auf so eine Bewerbung einen Arbeitsvertrag per Einschreiben schicken.

In dem Fall wäre es ja auch eher eine Einberufung (wie beim Militär, oder sowas), und kein Vertrag zwischen zwei Handelspartnern.
Ein Vertrag muss ja immer von beiden Handelspartnern unterschrieben werden - mit mindestens ein Durchschlag, den dann der eine Handelspartner ausgehändigt bekommt.
Also solche Vertragsabschlüsse müssen (soweit ich glaube zu wissen) immer auch von in Angesicht zu Angesicht statt finden !?!
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Yasha am 24. April 2024, 21:08:55
Zitat von: 03Pq12L am 24. April 2024, 20:13:54GERADE angesichts dieser möglichen 100% Sanktion - grundsätzlich nur auf Stellen bewerben, die man wirklich haben will bzw. wo Ihr ein wirkliches Interesse habt !!"

Ein absolut verantwortungsloser Rat :wand: Weil Du eben kurz vorher eine Minderung hattest. Und die Angelegenheit mit dem Tankstellenjob überhaupt nocht nicht ausgestanden ist.

Wenn die Stelle zumutbar ist- im Sinne von SGB II, Paragraph 10, dann muss eine Bewerbung erfolgen.Ansonsten gibt es die Gefahr einer Minderung

Zitat von: Vollloser am 24. April 2024, 20:45:46Also solche Vertragsabschlüsse müssen (soweit ich glaube zu wissen) immer auch von in Angesicht zu Angesicht statt finden !?!

Träum weiter. Mir hat mal ein AG auf meine Bewerbung  via VV vor einem Vorstellungsgespräch -den Arbeitsvertrag zugesandt wo ich dann den unterschriebenen Vertrag zum Vorstellungsgespräch mitbringen sollte. In diesem ging es nur noch um den Beginn, Erstellung Dienstausweis etc.

Zudem sind Deine Tipps nur für jene Kunden geeignet, die sich eben nicht auf eine solch provokative Art und Weise permanent in Szene  setzen. Bzw. den SB und AG vorführen.

Zitat von: 03Pq12L am 24. April 2024, 20:13:54Einfach eine "Negativbewerbung" oder eine halbherzige Bewerbung per Post schicken, im Hoffen, dass die sich eh nicht melden bzw. antworten werden,

Sowas meldet der AG dann dem SB zurück. Dazu ist der verpflichtet. Und eine Schlechtbewerbung gilt dann als Nichtbewerbung.

Und das kann man niemandem empfehlen. Denn dabei bleibt es oft nicht.Das ist keine Lösung..

Diein Verhalten gegenüber dem Arbeitsvermittler war eine reine Provokation, wo der Deinen alleinigen Anspruch sicher dem SB melden wird.

Du schadest Dir selbst damit iimmens. Das ist nichts, was als Beispiel zur Nachahmung dient.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Vollloser am 24. April 2024, 22:23:52
Zitat von: Yasha am 24. April 2024, 21:08:55Zudem sind Deine Tipps nur für jene Kunden geeignet, die sich eben nicht auf eine solch provokative Art und Weise permanent in Szene  setzen. Bzw. den SB und AG vorführen.

Da könntest Du tatsächlich Recht haben.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: 03Pq12L am 24. April 2024, 23:30:05
Zitat von: Yasha am 24. April 2024, 21:08:55
Zitat von: 03Pq12L am 24. April 2024, 20:13:54GERADE angesichts dieser möglichen 100% Sanktion - grundsätzlich nur auf Stellen bewerben, die man wirklich haben will bzw. wo Ihr ein wirkliches Interesse habt !!"

Ein absolut verantwortungsloser Rat :wand: Weil Du eben kurz vorher eine Minderung hattest. Und die Angelegenheit mit dem Tankstellenjob überhaupt nocht nicht ausgestanden ist.

Wenn die Stelle zumutbar ist- im Sinne von SGB II, Paragraph 10, dann muss eine Bewerbung erfolgen.Ansonsten gibt es die Gefahr einer Minderung

Zitat von: Vollloser am 24. April 2024, 20:45:46Also solche Vertragsabschlüsse müssen (soweit ich glaube zu wissen) immer auch von in Angesicht zu Angesicht statt finden !?!

Träum weiter. Mir hat mal ein AG auf meine Bewerbung  via VV vor einem Vorstellungsgespräch -den Arbeitsvertrag zugesandt wo ich dann den unterschriebenen Vertrag zum Vorstellungsgespräch mitbringen sollte. In diesem ging es nur noch um den Beginn, Erstellung Dienstausweis etc.

Zudem sind Deine Tipps nur für jene Kunden geeignet, die sich eben nicht auf eine solch provokative Art und Weise permanent in Szene  setzen. Bzw. den SB und AG vorführen.

Zitat von: 03Pq12L am 24. April 2024, 20:13:54Einfach eine "Negativbewerbung" oder eine halbherzige Bewerbung per Post schicken, im Hoffen, dass die sich eh nicht melden bzw. antworten werden,

Sowas meldet der AG dann dem SB zurück. Dazu ist der verpflichtet. Und eine Schlechtbewerbung gilt dann als Nichtbewerbung.

Und das kann man niemandem empfehlen. Denn dabei bleibt es oft nicht.Das ist keine Lösung..

Diein Verhalten gegenüber dem Arbeitsvermittler war eine reine Provokation, wo der Deinen alleinigen Anspruch sicher dem SB melden wird.

Du schadest Dir selbst damit iimmens. Das ist nichts, was als Beispiel zur Nachahmung dient.

Yasha, könntest Du bitte meine Texte genau lesen, bevor Du Dich (mal wieder) aufregst?

ICH WEISS, dass die Angelegenheit mit dem Tankstellenjob noch nicht vorbei ist.

ICH WEISS, dass mir hier noch eine Minderung drohen wird (aber hoffentlich eben keine 100 Prozent.)


Und aus den restlichen Zeilen schließe ich, dass Du natürlich zum Arbeitsvermittler gegangen wärst, Dir hättest den Vertrag vorlegen lassen, wenn es den denn gibt, und den auch unterschrieben hättest bzw. die 100 Prozent Minderung gerne kassiert hättest, nur um nicht zu "provozieren" bzw. den AV bzw. das JC "vorzuführen", wie Du es schreibst.

Ich kann dem nicht folgen, ich habe keine 1100 Euro zu "verschenken". Ich wollte meinen Ar*** retten vor der Vollsanktion, andere finden das nicht die feine englische Art. Bitte, stört mich nicht.

Aber Du kannst natürlich Deinen Weg gehen. Jeder darf sein / ihre Meinung und Ansicht haben, Stichwort Meinungsfreiheit.


Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Yasha am 25. April 2024, 00:07:32
Zitat von: 03Pq12L am 24. April 2024, 23:30:05Ich kann dem nicht folgen,

EBEN.Du kannst oder willst Dich nicht den gesetzlichen Vorgaben von SGB II folgen.und Dich auch nicht verhalten..

Und wegen diesem Unvermögen hast Du Dir selbst die vorherige Minderung vollkommen sinnlos eingefangen. Und genau das rettet Deinen Poppes eben nicht mehr Weil Du damit nicht aufhörst.

Und propagierst solch ein selbstschädigendes Verhalten auch noch als Ratschlag..Darüber rege ich mich zu Recht auf.

Ich habe noch nie eine Minderung provoziert.ich bekam auch noch nie eine Sanktion.Weil ich mich eben nicht entgegen den gesetzlichen Vorgaben von SGB II verhalte. Ich kenne die gesetzlichen Vorgaben. Ich vergesse  sie auch nicht oder verdrehe sie.

Zitat von: 03Pq12L am 24. April 2024, 23:30:05und den auch unterschrieben hättest bzw. die 100 Prozent Minderung gerne kassiert hättest

Was für ein Blödsinn. Die gesetzlichen Regelungen sind dann andere, wenn es eine Unterschrift unter den Vertrag gibt. Denn das wäre dann kein Grund zur Minderung

Das hat nichts mit blindem Gehorsam zu tun.

Du musst Deine selbst verschuldete Situation nicht auf mich projezieren. Das ist albern. Und zudem frech. Als ob iich mich so verhalten würde wie Du.

Zitat von: 03Pq12L am 24. April 2024, 23:30:05Ich wollte meinen Ar*** retten vor der Vollsanktion,

Mit völlig ungeeignetem Verhalten, nach meiner Meinung..

Ich werde Dich dabei nicht stören, solange Du da andere User nicht zu selbigem Vehalten animierst.



Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: 03Pq12L am 25. April 2024, 00:39:40
Zitat von: Yasha am 25. April 2024, 00:07:32Mit völlig ungeeignetem Verhalten, nach meiner Meinung..


Dann lass uns mal nicht um den heißen Brei reden: Du regst Dich auf, dass man das und das getan hat, dass Du das nie so getan hättest, dass Du es anders getan hättest. Du verurteilst, klagst an, etc. Mir ist das zu unkonkret.

Schreibe mir bitte exakt auf, wie Du Dich verhalten hättest,

a) Der SB gibt Dir einen VV mit RFB, dessen Stelle Du nicht möchtest (Zeitarbeit/Arbeitsvermittler) in Zeiten der neuen 100 Prozent - Minderung.

und

b) Du bewirbst Dich, egal wie, und bekommst dennoch eine Antwort / Einladung zu einem Vorstellungsgespräch vom Arbeitsvermittler/Zeitarbeit.



Mit "Gemecker" kommen wir nicht weiter. Also, was hättest Du getan, kurz, knapp, konkret. Danke.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Yasha am 25. April 2024, 01:36:03
Zitat von: 03Pq12L am 25. April 2024, 00:39:40um den heißen Brei reden

Da bist Du der alleinige Verantwortliche

Mit mir hat das gar nichts zu tun.weil:

Zitat von: 03Pq12L am 25. April 2024, 00:39:40Der SB gibt Dir einen VV mit RFB, dessen Stelle Du nicht möchtest

Nicht möchte?- gibt es im SGB II nicht. Also habe ich kein Recht darauf.Also habe ich diese Gedanken gar nicht.ich prüfe daher nur- ob die Stelle zumutbar ist oder nicht.

Analog der gesetzlichen Regel zur Zumutbarkeit nach Paragraph 10 SGB II.

Übrigens erhalte ich fast immer mehrere VV. Auch per Post. Manchmal kann ich mir die auch am Meldetermin aussuchen. Dann nehme ich immer selbst 3- 5 VV. Manchmal ohne. RFB. Manchmal mit RFB.Inzwischen kenne ich fast alle ZAF in Berlin.

Zitat von: 03Pq12L am 25. April 2024, 00:39:40in Zeiten der neuen 100 Prozent - Minderung

Tja- Eine Minderung vermeiden und ansonsten per Widerspruch und Klage angreifen.bzw. beseitigen.Unbedingt.

Zitat von: 03Pq12L am 25. April 2024, 00:39:40Du bewirbst Dich, egal wie,

Egal wie? Das kam bei mir noch nie so vor. Meine Bewerbungen sind stets marktadäquat, orientiert an den gewünschten Vorgaben in den Inseraten.Ich blamiere mich doch nicht. Das wäre zudem eine Zumutung für den AG, sich mit "Bewerbungsmüll" befassen zu sollen.

Zitat von: 03Pq12L am 25. April 2024, 00:39:40Einladung zu einem Vorstellungsgespräch vom Arbeitsvermittler/Zeitarbeit.
Ja und? Hatte ich bislang hundertfach. Bin bei denen dann aber nur im Bewerbungspool, als ewige Karteileiche. Oder bekomme Absagen-der AG hätte andere Vorstellungen von einem passenden Bewerber.etc.

Es geht nicht um Gemecker als solches. Sondern um konformes Verhalten,analog den gesetzlichen Vorgaben.

Das ist der Unterschied. Der bei mir nie Veranlassung für Minderungen gibt oder gab.

Für Dein Verhalten habe ich kein Rezept. Warum auch!? Es ist nicht regelkonform und verhindert bislang keine Minderung.

Meine Meinung.

Wie war das noch bei Dir?

Zitat von: 03Pq12L am 24. April 2024, 23:30:05Bitte, stört mich nicht.



Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: 180 am 25. April 2024, 06:14:33
Ganz entspannt bleiben.

Wer hofft, dass das JC irgendwann eine Urkunde für vorbildliches Verhalten nach SGB verschickt, der kann das so wie Yasha machen.

Wer lieber seine eigenen Wünsche und Ziele durchsetzen möchte wie 03Pq12L, der kann das auch machen. Es ist vollkommen legitim lieber eine Sanktion zu riskieren als sich zwanghaft dem SB/JC/SGB zu unterwerfen. Das ist die freie Entscheidung des JC Kunden.

Da gibt es keinen Grund hier zu versuchen Angst vor Totalsanktionen zu machen. Die sind in der Praxis deutlich harmloser als man zunächst denkt.
Sobald die Totalsanktion kommt, fördert man den Arbeitsvermittler per Einschreiben auf einem unverzügluch den Arbeitsvertrag zur Unterschrift zuzusenden, da man die Stelle antreten wird (ohne Entschuldigung fürs eigene Fehlverhalten). Kaum ein AG wurd so jemanden noch nehmen. Das JC wird muss dann aber sofort (taggneau) die Totalsanktion aufheben (siehe Fachliche Weisung).
Und wenn der AG dich trotzdem nimmt, ist ein Tankstellenjob extrem vielseitig und anspruchsvoll mit Multi Tasking. So lange du stets bemüht bist, kann dir nix passieren, außer dass ganz schnell die Kündigung kommt.

Ganz entspannt bleiben, sonst hat die Politik ihr Ziel erreicht: Die JC Kunden unter Druck und extremen Stress zu setzen.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: hotwert am 25. April 2024, 07:11:05
Zitat von: Yasha am 25. April 2024, 01:36:03Sowas meldet der AG dann dem SB zurück. Dazu ist der verpflichtet. Und eine Schlechtbewerbung gilt dann als Nichtbewerbung

Ich hatte oft nur richtig schlechte Bewerbungen mit "ich hab vom Jobcenter einen Vermittlungsvorschlag erhalten, deshalb bewerbe ich mich gern. Zeugnisse kann ich bei einem Vorstellungsgespräch gerne mitbringen" ohne Bild, ohne E-Mail und ohne Telefonnummer. Dazu noch noch ein Lebenslauf der extra Lücken ließ und die letzten Jahre waren immer "krankheitsbedingter Ausfall"

Da kam nie auch nur eine Beschwerde dass die Bewerbung zu schlecht ist, meines Wissens dürfen die Arbeitgeber auch keine Bewerbung weiterzeigen. Auch hat mich mein SB nie drauf angesprochen.

Und ja, auch mit so einer Bewerbung bekam ich Vorstellungsgespräche, ich hab's irgendwie geschafft in 2 Jahren zu keinem einzigen zu gehen und nie eine Sanktion zu bekommen. Und mein SB hat immer versucht Druck zu machen, der hat mir sicher keine Freude machen wollen.

Also mach den TE mal keine Angst, auch das JC und der SB können sich nur im rechtlichen Rahmen bewegen....
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: 03Pq12L am 25. April 2024, 08:43:27
Zitat von: Yasha am 25. April 2024, 01:36:03Zitat von: 03Pq12L am 24. April 2024, 23:30:05 Bitte, stört mich nicht.


Wo habe ich das geschrieben?

Wenn Du zitierst, dann richtig und nicht so, wie Du es gerne hättest, bzw. wie es in Dein Bild passt. Unglaublich.

Auf meinen konkreten Wunsch konntest Du auch nicht eingehen, sondern hast Dich mal wieder rausgeredet und viel geschrieben ohne etwas zu sagen, meine Meinung.

Alles Gute Dir, adé.


Zitat von: hotwert am 25. April 2024, 07:11:05Also mach den TE mal keine Angst, auch das JC und der SB können sich nur im rechtlichen Rahmen bewegen....

Yasha macht mir keine Angst. Er hat seine Ansicht, seinen "Auftrag".
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Yasha am 25. April 2024, 09:37:10
Zitat von: lappa am 25. April 2024, 06:14:33Es ist vollkommen legitim lieber eine Sanktion zu riskieren als sich zwanghaft dem SB/JC/SGB zu unterwerfen. Das ist die freie Entscheidung des JC Kunden.

Im Grund unterwirft man sich mit einer Sanktion dem dann unwägbarem Verhalten der SB. Denn die schalten ab da auf " Intensivbetreuung"um den unwilligen Kunden auf "Linie" zu bringen.

Und das kann sehr stressig sein oder dann werden. Denn es läuft auf einen Machtkampf hinaus.

Ich bekomme mit meinem Verhalten auch keine Urkunde.Jedoch biete ich damit dem SB keinerlei Angriffsfläche und das ist ungeheuer vorteilhaft. Beim Meldetermin und auch ansonsten kann ich vollkommen entspannt sein. Denn es gibt keinerlei " Handlungsbedarf" den der SB mir andrehen kõnnte oder aus Sicht des Jobcenters andrehen müsste.

Zitat von: hotwert am 25. April 2024, 07:11:05ich hab's irgendwie geschafft in 2 Jahren

Nur Deine Vorgehensweise ist meilenweit vom dem geschidertem Verhalten des Falles hier entfernt.

Zudem agiert jedes Jobcenter anders, analog zu dessen Handlungsstrategie. Da ist verqueres oder grenzwertiges Verhalten dann immer ein Risiko. Nicht mehr- aber auch nicht weniger.

Zitat von: 03Pq12L am 25. April 2024, 08:43:27Yasha macht mir keine Angst. Er hat seine Ansicht, seinen "Auftrag".

Wenn schon, dann bitte- SIE hat ihre Ansicht...welche die Erfahrung aus vorbildlichem Verhalten gegenüber dem Jobcenter ist.

Ohne den " Auftrag" dazu. Ich folge einfach nur den gesetzlichen Regeln des SGB II. Denn so kann ich ganz klar Risiken der Minderung nahezu auf Null reduzieren.

Warum soll ich mit sinnloser Renitenz meinen Regelsatz plündern lassen. Das ist oder wäre es mir nicht wert.

Machtkämpfe mit dem SB bringen generell wenig. Klare Ansagen sind meinerseits trotzdem möglich,wenn es denn mal notwendig ist., Was selten vorkommt.

Das ist ein klares Statement.

Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Vollloser am 25. April 2024, 11:26:14
Tja, das Schlimme ist, dass das Arbeitsministerium unter Herr Heil hier so ein rechtswidriges Gespenst (diese komische Vollsanktion des Regelsatzes) nun in die Arbeitsvermittlung gestellt hat...  :teuflisch:
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Yasha am 25. April 2024, 12:43:28
Zitat von: Vollloser am 25. April 2024, 11:26:14so ein rechtswidriges Gespenst

Inwiefern das rechtswidrig ist und auf welche Bürgergeldbezieher das gemünzt ist- das ist bislang überhaupt noch nicht geklärt.

Vieles deutet auf eine vorrangige Ergänzung und Absicherung des Job Turbo hin. Ist ja ein Prestigeprojekt von Herrn Heil.

Insofern sehe ich das als genehme Drohkulisse für Flüchtlinge und zugleich als Abschreckung gegen reine Armutsflüchtlinge.

Auffällig ist, dass das Ende dessen mithin auch gleich in das Gesetz geschrieben wurde. Das bedeutet- dafür wird das Computersystem der BA nicht aufgerüstet. Es bleibt also ein temporäres Experiment.

Die Bezahlkarte wurde ja auch gleichzeitig angeleiert.

Um diese Klientel zu reglementieren.

Das bedeutet aber nicht- dass ein verärgerter SB nicht mal die Probe auf Exempel probieren könnte.

Wenn man  sich als naiv eingeschätzter Kunde dazu geradezu anbietet.oder/ und zusätzlich provoziert.

Das ist kein unvermeidbares Schicksal oder Bedrohung, die dann aus heiterem Himmel geschieht.



Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Harald53 am 25. April 2024, 13:14:14
Zitat von: 03Pq12L am 24. April 2024, 18:52:52Es gab ein Stellenangebot, allerdings ohne Nennung von genauem Arbeitsort bzw. genauem Namen der Tankstelle.
Damit dürfte dieser Vermittlungsvorschlag rechtswidrig sein.
Denn ohne Angabe des konkreten Arbeitsort kann man nicht prüfen ob das Arbeitsangebot überhaupt zumutbar ist.

Das kannst du dir ja noch aufsparen, falls sie tatsächlich versuchen sollten eine Sanktion zu kreieren.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: 03Pq12L am 25. April 2024, 13:53:24
Zitat von: Harald53 am 25. April 2024, 13:14:14Das kannst du dir ja noch aufsparen, falls sie tatsächlich versuchen sollten eine Sanktion zu kreieren.

Das ist vorbei. Ich hatte mich ja schon beworben. Man bewirbt sich, wird eingeladen und liest erst dann aufmerksam den Vermittlungsvorschlag und merkt, das passt gar nicht.

Hihi, DAS wäre dann erst eine Farce meinerseits. ;-)

Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 25. April 2024, 13:58:20
Zitat von: Harald53 am 25. April 2024, 13:14:14Damit dürfte dieser Vermittlungsvorschlag rechtswidrig sein.
Denn ohne Angabe des konkreten Arbeitsort kann man nicht prüfen ob das Arbeitsangebot überhaupt zumutbar ist.


Damit wären doch aber alle Angebote über ZAF rechtswidrig.  :scratch:
Denn erst, wenn man dort vorstellig wird, lüften die das Geheimnis um den genauen Arbeitsort.
Soll ja irgendwie der Sinn dieser Firmen sein.  :sad: 
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Yasha am 25. April 2024, 14:39:02
Zitat von: Harald53 am 25. April 2024, 13:14:14Denn ohne Angabe des konkreten Arbeitsort kann man nicht prüfen ob das Arbeitsangebot überhaupt zumutbar ist.

In den Inseraten und VV steht zumindest die Postleitzahl drin. Das reicht vollkommen aus, zumal die Zumutbarkeitsregeln rein auf Fahrzeit in Kombination mit den Arbeitsstunden  geregelt und ersichtlich sind.

Ein Anspruch auf Stellen im direkten Umkreis und mit mehr Passgenauigkeit gibt es nicht. Kann man aber beim SB anfragen. Der kann nämlich den Status der VV auf Best Match umstellen.

Machen die aber ungerne. Weil dann so die Chancen auf Sanktionen sinken.

Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 25. April 2024, 15:37:05
Zitat von: 03Pq12L am 24. April 2024, 18:52:52Es gab ein Stellenangebot, allerdings ohne Nennung von genauem Arbeitsort bzw. genauem Namen der Tankstelle

Noch mal, wenn es eine priv. Arbeitsvermittlung ist, kann sich das JC die RfB sonst wo hinschieben.
Bei Dritten muss ich keine privaten Daten hinterlassen, bzw. einen Vermittlungsvertrag machen.

Oder wie hier evtl. die nennen den AG nicht und senden deine Daten irgendwohin.
Auch so was muss man nicht mitmachen.

Bei einer Leihbude muss man sich dann nur auf das Stellenangebot berufen, welches vom JC kam.

Entweder es gibt ein konkretes Angebot mit Firmennennung und Bewerbungsmöglichkeit oder man lässt es dann, wenn der Job eh nichts ist.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: 03Pq12L am 29. April 2024, 13:41:12
Zitat von: Kopfbahnhof am 25. April 2024, 15:37:05Noch mal, wenn es eine priv. Arbeitsvermittlung ist, kann sich das JC die RfB sonst wo hinschieben. Bei Dritten muss ich keine privaten Daten hinterlassen, bzw. einen Vermittlungsvertrag machen. Oder wie hier evtl. die nennen den AG nicht und senden deine Daten irgendwohin. Auch so was muss man nicht mitmachen.

Hallo,

könntest Du / jemand das etwas "unterfüttern"? Wie würdest Du einen Widerspruch formulieren, wenn deswegen eine Leistungsminderung kommt (die "normale" bis 30 Prozent) bzw. was würdest Du dem SB entgegnen, wenn der mich beim nächsten Mal bestimmt fragt, was aus dem "Tankstellenjob" geworden ist. Hier bräuchte ich bitte ein paar praktische (juristische) Sätze an die Hand, danke.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Yasha am 29. April 2024, 15:10:52
Zitat von: 03Pq12L am 29. April 2024, 13:41:12wenn der mich beim nächsten Mal bestimmt fragt, was aus dem "Tankstellenjob" geworden ist.

Wenn der SB fragt, dann im Zusammenhang mit der Meldung des AG dazu.

Und was der Vermittler bzw. Der Arbeitgeber des Tankstellenjobs an das Jobcenter über Dein bisheriges Verhalten dem Jobcenter gemeldet hat, das weißt Du bislang doch gar nicht.

Wenn Dir eine Stelle rechtswidrig vorkommt,dann klärt man das unmittelbar nach Erhalt dessen.

Und wenn Du ein Gespräch zur Klärung der Einzelheiten nicht wahrnimmst, dann kann das eine Pflichtverletzung sein und Anlass für eine Minderung.

Und "normal" wäre eine Sanktion von 30 Prozent nicht mehr.

Weil jene vermeidbar gewesen wäre. Mit entsprechender Mitwirkung.

Solch teure Einschnitte wären mir zu kostspielig.

Übrigens kennt hier niemand alle bisherigen faktischen Details zu der Angelegenheit Stelle Tankwart.

Auch ein Anwalt wird die vorab wissen wollen, um Deine Chancen auszuloten.
Hol Dir einen Beratungsschein vom Amtsgericht, wenn dazu eine Minderung eintreffen sollte . Und konsultiere dann einen Anwalt zu Deinen bisherigen Sanktionen insgesamt.

Zitat von: 03Pq12L am 29. April 2024, 13:41:12Hier bräuchte ich bitte ein paar praktische (juristische) Sätze an die Hand

Denn zu sowas gehört vorheriges und lückenloses Faktenwissen, was den bisherigen Hergang der Ereignisse betrifft.

Das ist meine Empfehlung.



Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 29. April 2024, 17:06:57
Zitat von: Yasha am 29. April 2024, 15:10:52Denn zu sowas gehört vorheriges und lückenloses Faktenwissen, was den bisherigen Hergang der Ereignisse betrifft.
Korrekt!

Bisher ist immer noch völlig unklar, ob es hier nun um Leiharbeit oder einem priv. AV geht.
Ebenso ob es ein konkretes Jobangebot ist, oder nur so was zum Daten sammeln.

Unter dem Motto gehen sie erst mal hin gibt es den Job nicht, lassen sie uns ihre Daten schon mal da.
Für einen späteren Billigjob.

Zitat von: 03Pq12L am 29. April 2024, 13:41:12könntest Du / jemand das etwas "unterfüttern"?
Dafür gibt es von Dir viel zu wenig Informationen.
Angebot anonymisiert hier rein stellen könnte helfen.
Titel: Aw: Einladung zu Vorstellungsgespräch bei Zeitarbeitsfirma erhalten > 100% Sanktion?
Beitrag von: 03Pq12L am 01. Mai 2024, 14:39:43
Gut, ich komme evtl. darauf zurück.