Hi, das Sozialamt zahlt über drei Jahre ohne Bescheid das pflegegeld .
Den Beklagten ist es gegenüber dem Gericht aufgefallen .
Könnte dies ein Nachteil für Sozialhilfebezieher sein ?
Du meinst ohne schriftlichen Bescheid?
Bescheide können auch mdl. ergehen oder durch Ausführung der Leistung, wie vermutlich hier.
Vielleicht ist das Schreiben auch nur auf dem Postweg verloren gegangen, dann stellt das Amt sicher eine Zweitschrift aus.
Es muss ja eine Feststellung des Pflegegrades erfolgt sein, ich vermute, dass die Bewilligung darin erfolgte.
Falls tatsächlich kein schriftlicher Bescheid erlassen wurde, kann man diesen auch noch nachträglich verlangen bzw. aktuell für die Zukunft.
Zitat von: Ottokar am 24. April 2024, 16:49:59Du meinst ohne schriftlichen Bescheid?
Bescheide können auch mdl. ergehen oder durch Ausführung der Leistung, wie vermutlich hier.
Vielleicht ist das Schreiben auch nur auf dem Postweg verloren gegangen, dann stellt das Amt sicher eine Zweitschrift aus.
Es muss ja eine Feststellung des Pflegegrades erfolgt sein, ich vermute, dass die Bewilligung darin erfolgte.Ja
Falls tatsächlich kein schriftlicher Bescheid erlassen wurde, kann man diesen auch noch nachträglich verlangen bzw. aktuell für die Zukunft.
Es wurde für einen Monat einen Bescheid in der Vergangenheit erstellt und dann kam kein Bescheid bis letztes Jahr .
Die Frage ist ob es sich dadurch rechtliche Nachteile für den Betroffenen entstehen können ?
Der Fehler ist ja nicht den Betroffenen anzulasten
Zitat von: Bimimaus5421 am 24. April 2024, 17:11:43Die Frage ist ob es sich dadurch rechtliche Nachteile für den Betroffenen entstehen können ?
nein