Meine gesetzliche Altersrente beginnt am 01.07.2024. Mein Bewilligungszeitraum für das BG endet am 31.05.2024.
Da ich keinen neuen WBA wegen einem Monat stellen möchte gehe ich einen Monat eher in Rente.
Ist es richtig das für den Monat den ich eher in Rentte gehe das JC zuständig ist, da er außerhalb der gesetzlichen Altersgrenze liegt. Es geht nur um die grundsätzliche Zuständigkeit, nicht um Geldleistungen.
Für den Übergangsmonat habe ich mir Geld angespart.
Jetzt ist mir doch noch eine Frage eingefallen, ist es zutreffend das der Anspruch auf Wohngeld/Lastenzuschuß vorraussetzt das mein Einkommen 80% über dem Sozialhilfesatz von 563,00€ also bei ca.1013,40€ liegt?
MFG
NDHFRANK
Zitat von: ndhfrank am 25. April 2024, 09:40:46Ist es richtig das für den Monat den ich eher in Rentte gehe das JC zuständig ist,
Nein, das ist nicht richtig.
Lt. § 7 Abs. 4 SGB II ist jemand der Rente wegen Alters bezieht von Leistungen des SGB II ausgeschlossen.
Zitat von: ndhfrank am 25. April 2024, 09:40:46Jetzt ist mir doch noch eine Frage eingefallen, ist es zutreffend das der Anspruch auf Wohngeld/Lastenzuschuß vorraussetzt das mein Einkommen 80% über dem Sozialhilfesatz von 563,00€ also bei ca.1013,40€ liegt?
Eine solche Regelung existiert nicht.
Tatsächlich besteht sogar dann Anspruch auf Wohngeld, wenn man rechnerisch Anspruch auf Grundsicherung hätte.
Zitat von: ndhfrank am 25. April 2024, 09:40:46Für den Übergangsmonat habe ich mir Geld angespart.
warum so kompliziert machen am besten ist es für einen Monat nochmals Bürgergeld beantragen und danach beim Rentenbezug gegebenenfalls auch Wohngeld beantragen. Die KK verzichtet ja auch nicht auf ihre Beiträge.