Ich habe mal eine dringende Frage und brauche Hilfe :help:
Ich bin knapp bei Kasse und würde gerne mein Smartphone und etwas an Hardware verkaufen.
Jetzt habe ich im Internet gelesen, dass man das beim Jobcenter als Einnahme angeben muss.
ich weiß zwar, das man bis 100 € Gewinn haben darf allerdings sind es Dinge aus meinem Haushalt und wenn ich z. B. mein Smartphone für 500 € verkaufen würde, könnte ich mir dann auch kein anderes Smartphone, das günstiger ist, davon kaufen, oder?
Gibt es irgendwelche Ausnahmen, Sonderfälle oder in dem Fall, das man bei privaten Verkäufen das Geld nicht angerechnet bekommt?
Kann das Jobcenter bei Kleinanzeigen die Verkäufe einsehen, die man bar abgerechnet hat oder nur die Kontobewegungen?
Freue mich auf schnelle Nachricht.
Solche Privatverkäufe (Dinge aus dem Privatbesitz) fallen unter Vermögensumwandlung und werden nicht angerechnet, im allgemeinen macht man damit auch keinen Gewinn (ursprünglicher Kaufpreis minus Verkaufspreis = Gewinn bzw. Verlust).
Super, Danke dir für schnelle Antwort. :smile:
Hast mir weitergeholfen.
Zitat von: atagirl am 25. April 2024, 10:54:16Jetzt habe ich im Internet gelesen, dass man das beim Jobcenter als Einnahme angeben muss.
vielleicht bei Edelmetalle, die man nie angegeben hat und einen höheren Preis beim Verkauf als über den Kauf erzielen.
Zitat von: atagirl am 25. April 2024, 10:54:16Gibt es irgendwelche Ausnahmen, Sonderfälle oder in dem Fall, das man bei privaten Verkäufen das Geld nicht angerechnet bekommt?
Ich gebe solche Privatveräußerungen immer mit an, wenn ich vom Amt auch Kontoauszüge vorlegen muss, so sind im Voraus alle Fragen geklärt und es gibt keine Verzögerungen bei einem WBA z.b. ein muss ist das natürlich nicht.
Zitat von: Rotti am 25. April 2024, 13:47:27vielleicht bei Edelmetalle, die man nie angegeben hat und einen höheren Preis beim Verkauf als über den Kauf erzielen.
:lol: :lol:
Zitat von: Kopfbahnhof am 25. April 2024, 15:40:17Zitat von: Rotti am 25. April 2024, 13:47:27vielleicht bei Edelmetalle, die man nie angegeben hat und einen höheren Preis beim Verkauf als über den Kauf erzielen.
:lol: :lol:
na ja ist doch so wenn der TE so fragt.
Zitat von: atagirl am 25. April 2024, 10:54:16Ich bin knapp bei Kasse und würde gerne mein Smartphone und etwas an Hardware verkaufen. Jetzt habe ich im Internet gelesen, dass man das beim Jobcenter als Einnahme angeben muss.
Dann hast du etwas Falsches gelesen.
Mitteilen muss man nur leistungsrelevante Änderungen. Der Verkauf gebrauchter Dinge ist eine Vermögensumwandlung und so lange nicht mitteilungspflichtig, wie im Ergebnis mit dem Verkaufserlös und dem restlichen Vermögen der Gesamtvermögensfreibetrag nicht überschritten wird.
Zitat von: Rotti am 26. April 2024, 12:12:58ZitatZitat von: Kopfbahnhof am 25. April 2024, 15:40:17 [Erweitern] vielleicht bei Edelmetalle, die man nie angegeben hat und einen höheren Preis beim Verkauf als über den Kauf erzielen. :lol: :lol:
Zitat von: Zitat von: Rotti am 25. April 2024, 13:47:27 na ja ist doch so wenn der TE so fragt.
Natürlich
aber dann kann man sich wegen Betrug auch gleich selbst anzeigen denn so etwas fällt sicher jedem SB auf.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 26. April 2024, 13:10:35dann kann man sich wegen Betrug auch gleich selbst anzeigen denn so etwas fällt sicher jedem SB auf.
Auf jeden Fall muss man das tun :schaem:
Bei den Goldankäufern gibt es ja überall Kameras, ob die JC darauf zugreifen können? :blum:
Ich hab als ich den alten Goldschmuck meiner Oma verkauft hab nur Bargeld bekommen... War aber vor meiner JC Zeit...