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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 29. April 2024, 14:25:05

Titel: Rentner muss über 80.000 Euro zurückzahlen
Beitrag von: selbiger am 29. April 2024, 14:25:05
Denn wird die Rentenversicherung nicht über die Verletztenrente informiert, stellt dies ,,grob fahrlässiges" Verhalten dar, so dass Rückzahlungsansprüche erst frühestens nach zehn Jahren verjähren, entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) in einem am Montag, 29. April 2024, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 5 R 121/23).

https://www.gegen-hartz.de/urteile/rente-bei-schwerbehinderung-rentner-muss-ueber-80-000-euro-zurueckzahlen
Titel: Aw: Rentner muss über 80.000 Euro zurückzahlen
Beitrag von: Rotti am 30. April 2024, 18:48:13
Zitat von: selbiger am 29. April 2024, 14:25:05Denn wird die Rentenversicherung nicht über die Verletztenrente informiert, stellt dies ,,grob fahrlässiges" Verhalten dar,
Unwissenheit schütz eben nicht vor Strafe warum hat er auch nicht Informiert gier oder zu wenig Rente.

ZitatDie Rentenversicherung zahlte ihm zunächst eine Altersrente in Höhe von 2.400 Euro.