Hallo,
ich lebe in einer Eigentumswohnung meines Vaters. Wir haben einen üblichen Mietvertrag abgeschlossen. Da mein Vater schon viele Jahre lang die Miete nicht erhöht hat, wurde es mal Zeit und er hat die Kaltmiete um 15% (ich bin Berliner, mehr geht nicht innerhalb von 3 Jahren (Mietpreisdeckel)) erhöht und mir einen neuen Mietvertrag zugeschickt, in dem die neue Kaltmiete steht. Diesen habe ich dem JobCenter zugeschickt.
Dieses fordert jetzt die folgende Erklärung: "schriftliche Mittelung warum ein neuer Mietvertrag abzuschließen ist, wenn ihr derzeitiges Mietverhältnis nicht befristet ist". Was ist darunter zu verstehen? Wo liegt das Problem? Klar, eigentlich ist es die Aufgabe des Vermieters (meines Vaters), bei der Mieterhöhung alle Vorschriften/Gesetze zu erfüllen, aber er ist schon ziemlich alt und bekommt das deswegen vielleicht nicht mehr hin... Ich kenne mich damit allerdings auch nicht aus.
Könnte mir das jemand kurz erklären?
Danke,
Thilo
Es reicht wenn er die Miete erhöht ein neuer Mietvertrag ist schädlich weil er die Kündigungsfrist ändert.
Zitat von: Ronald BW am 02. Mai 2024, 11:33:36Es reicht wenn er die Miete erhöht ein neuer Mietvertrag ist schädlich weil er die Kündigungsfrist ändert.
Würde es also reichen, wenn er mir dieses Schreiben zukommen lässt
https://www.oerag.de/export/sites/oerag/_resources/downloads/service/mustervorlagen/Anschreiben-Mieterhoehung-Mustervorlagen-OERAG.pdf (https://www.oerag.de/export/sites/oerag/_resources/downloads/service/mustervorlagen/Anschreiben-Mieterhoehung-Mustervorlagen-OERAG.pdf)
und ich ihm mit diesem hier zustimme
https://www.oerag.de/export/sites/oerag/_resources/downloads/service/mustervorlagen/Zustimmung-Mieterhoehung-Mustervorlagen-OERAG.pdf (https://www.oerag.de/export/sites/oerag/_resources/downloads/service/mustervorlagen/Zustimmung-Mieterhoehung-Mustervorlagen-OERAG.pdf)
?
Das wäre der normale Weg.
Privatvermieter machen das oft formlos.
Mehr Relevanz als die Erhöhung hat die Zustimmung.
Zitat von: Thilo am 02. Mai 2024, 10:59:31ich lebe in einer Eigentumswohnung meines Vaters
Zitat von: Thilo am 02. Mai 2024, 10:59:31er ist schon ziemlich alt und bekommt das deswegen vielleicht nicht mehr hin.
Mieterhöhung deine Idee?
Mieterhöhung noch innerhalb der Angemessenheit?
Zitat von: OLD-MAN am 02. Mai 2024, 13:48:27Mieterhöhung deine Idee?
Hauptsächlich war das meine Idee, ja. Wieso? Er hat die Miete noch nie erhöht, sie lag immer bei 410 Euro kalt. Jetzt bei 471 (+15%).
Zitat von: OLD-MAN am 02. Mai 2024, 13:48:27Mieterhöhung noch innerhalb der Angemessenheit?
Angemessen wären maximal 449 Euro laut hier (https://www.buergergeld.org/news/buergergeld-so-hoch-darf-miete-wohnung-sein/#Mietobergrenzen-in-Berlin-%E2%80%93-Tabelle) (in Berlin). Es gibt allerdings einige Regelungen, durch die mir vermutlich auch die 471 Euro übernommen werden würden, z.B. dass ich schon 17 Jahre lang in der Wohnung lebe. Ansonsten zahle ich die 21 Euro aus eigener Tasche. Wahrscheinlich werde ich eh nicht mehr lange arbeitslos sein.
Dann hättest du aber auch selber auf die Idee kommen können, dass kein neuer Mietvertrag nötig (und möglich) ist für die Mieterhöhung sondern ein einfaches Mieterhöhungsschreiben ausreicht.
Zitat von: Thilo am 02. Mai 2024, 15:26:39meine Idee
Also eine ganz legale Abschöpfung höherer - nicht geforderter - Miete. Ob der Vater tatsächlich das Geld erhält, versehe ich hier mit einem großen Fragezeichen.
Zitat von: OLD-MAN am 02. Mai 2024, 17:28:21Also eine ganz legale Abschöpfung höherer - nicht geforderter - Miete. Ob der Vater tatsächlich das Geld erhält, versehe ich hier mit einem großen Fragezeichen.
Ich schrieb "hauptsächlich". Und es geht nicht darum, Geld "abzuschöpfen", sondern um eine fairere Miete, da sie für Lage und Größe der Wohnung sowieso viel zu niedrig ist. Aber danke für den Hinweis, die Sache ist anscheinend nicht so einfach, wie ich bzw. er dachten. Er muss die Mieterhöhung ja auch noch gut begründen können. Ich werde ihm mal sagen, dass er einen Rechtsanwalt fragen soll.
Zitat von: OLD-MAN am 02. Mai 2024, 17:28:21Also eine ganz legale Abschöpfung höherer - nicht geforderter - Miete. Ob der Vater tatsächlich das Geld erhält, versehe ich hier mit einem großen Fragezeichen.
wenns legal ist, werden sie wohl zahlen müssen bei einem neuen Mietvertrag nicht, nur wenn weniger Miete dann auch wirtschaftlich fürs JC.