Hallo,
meine Pflegefrau, also die die 2 x im Jahr zu mir kommt wg. Pflegegeldes, sagte mir, dass man 4 Jahre rückwirkend das nicht gebrauchte Verhinderungspflege bekommen kann.
Wurde das auf das SGB12, 4. Kapitel, angerechnet od. würde das als Vermägen zählen?
Wie ich in einem anderen Beitrag von mir angedings thabe, habe ich ein gesundheitl. Problem neu dazubekommen was mich vor riesigen Finanzprob stellt, da würde mir das Geld schon mal helfen...
Nein ,auf Sgb 12 kapitel 4 wird es nicht angerechnet .
Aber das Pflegegeld und die Stdlohn die man der Ersatzperson bezahlt hat wird runtergerechnet damot man diese Gelder einsparen kann ...
Zitat von: einfach-Sie am 04. Mai 2024, 15:15:25Hallo,
meine Pflegefrau, also die die 2 x im Jahr zu mir kommt wg. Pflegegeldes, sagte mir, dass man 4 Jahre rückwirkend das nicht gebrauchte Verhinderungspflege bekommen kann.
Wurde das auf das SGB12, 4. Kapitel, angerechnet od. würde das als Vermägen zählen?
Wie ich in einem anderen Beitrag von mir angedings thabe, habe ich ein gesundheitl. Problem neu dazubekommen was mich vor riesigen Finanzprob stellt, da würde mir das Geld schon mal helfen...
Zitat von: Loni am 19. Juli 2024, 13:27:37Zitat von: einfach-Sie am 04. Mai 2024, 15:15:25Hallo,
meine Pflegefrau, also die die 2 x im Jahr zu mir kommt wg. Pflegegeldes, sagte mir, dass man 4 Jahre rückwirkend das nicht gebrauchte Verhinderungspflege bekommen kann.
Wurde das auf das SGB12, 4. Kapitel, angerechnet od. würde das als Vermägen zählen?
Wie ich in einem anderen Beitrag von mir angedings thabe, habe ich ein gesundheitl. Problem neu dazubekommen was mich vor riesigen Finanzprob stellt, da würde mir das Geld schon mal helfen...
Ja ,man kann dies 4 Jahre rückwirkend machen .
Das Pflegegeld wird dann gekürzt.
So war es bei meiner Mutter und die Klagen beim Gericht anhängig