Hallo Zusammen,
habe am 15. April mit einer Tätigkeit in TZ angefangen und möchte nun fragen, ob der Freibetrag für Monat April auch zur Häfte berechnet wird.
(Der Freibetrag den ich laut Sachbearbeiterin im Allgemeinen behalten darf, sind 348 EUR).
Grüße!
Hast du den Lohn für die Zeit vom 15.-30.04. denn auch noch im April erhalten?
Einkommen und Freibeträge werden immer für den ganzen Monat berechnet, in dem man im Leistungsbezug war und in dem das Einkommen zufließt.
Zitat von: Sheherazade am 06. Mai 2024, 09:12:59Hast du den Lohn für die Zeit vom 15.-30.04. denn auch noch im April erhalten?
Einkommen und Freibeträge werden immer für den ganzen Monat berechnet, in dem man im Leistungsbezug war und in dem das Einkommen zufließt.
Ich habe das Einkommen noch im April erhalten, genau.
Also das heißt, dass ich von den fast 570 EUR Netto nur ca. 230 EUR zurückbezahlen muss?
Das wäre super.
Zitat von: Lindalin am 06. Mai 2024, 09:15:11Also das heißt, dass ich von den fast 570 EUR Netto nur ca. 230 EUR zurückbezahlen muss?
Wenn die Freibetragsberechnung der Sachbearbeiterin richtig ist, ja.
Freibeträge: vom Bruttolohn berechnet, vom Nettolohn abzugsfähig
0 - 100 € Verdienst = 100,- € Grundfreibetrag
101 - 520 € Verdienst = 20% Freibetrag
521 - 1000 € Verdienst = 30% Freibetrag
Super, danke!
Dann hat sich die Frage hiermit erledigt.