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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Maunzi am 06. Mai 2024, 10:45:32

Titel: Notfallbehandlung - Privatrechnung - Sozialamt?
Beitrag von: Maunzi am 06. Mai 2024, 10:45:32
Wir stehen gerade vor einem blöden Fall: Für einen notwendigen Zahnersatz wurde von der Kasse an den behandelnden Zahnarzt eine Pauschale ausbezahlt die alles abdeckt was mit diesem zu tun hat (durch Härtefallantrag ist hier auch keine Selbstbeteiligung angefallen für uns).

Nun ist der Zahnersatz noch nicht fertig, solange sitzt ein Provisorium drinnen - oder eben auch nicht, da es am Wochenende raus gegangen ist und durch die darunter bereits vollständig zu Stümpfen geschliffenen Zähne war nicht einmal mehr trinken möglich, auch mit Schmerztabletten nicht! Also ab zum notfall Zahnarzt der aber nicht der behandelnde Zahnarzt welcher die Pauschale erhalten hat ist.

Hier kam am Ende des Wiedereinsetzens dann noch eine Rechnung in die Hand über ca 40€ und der Hinweis das mit dem behandelnden Zahnarzt zu klären. Dieser sagt das gehe ihn nix an, da es eine Privatrechnung ist - Krankenkasse lehnt ebenfalls ab und sagt mit der Pauschale ist alles abgegolten.

Kann hier das Sozialamt (Kriegen Leistungen nach SGB 12) einspringen oder bleiben wir bei Notfällen immer auf den Kosten sitzen? Krankenkasse sagte schon, ist dumm gelaufen aber jede Behandlung bei anderen Ärzten als dem behandelnden führt zu einer privaten Rechnung für uns.
Titel: Aw: Notfallbehandlung - Privatrechnung - Sozialamt?
Beitrag von: Sheherazade am 06. Mai 2024, 11:49:32
Wie lange ist es noch bis zum endgültigen Zahnersatz? Das ein Provisorium sich im Laufe der Zeit löst, ist normal, in der Regel passiert das aber erst kurz vor Einsetzen des "Endprodukts", da der Kleber nicht dafür gedacht ist, lange zu halten, damit das Provisorium am Fertigstellungstermin nicht mit Gewalt gelöst werden muss.

Dass das jetzt am Wochenende passiert ist, ist blöd, aber nicht zu ändern. Unser Zahnarzt würde (je nach Antwort auf meine 1. Frage) die Rechnung über 40€ dafür übernehmen. Andererseits sind es "nur" 40€ für den Notdiensteinsatz. Versuche es mit dem Sozialamt, versprich dir aber nicht zu viel davon.
Titel: Aw: Notfallbehandlung - Privatrechnung - Sozialamt?
Beitrag von: Maunzi am 06. Mai 2024, 12:02:47
Es hat sich nach 4 Tagen gelöst, und bis zum nächsten Termin beim Zahnarzt (keine Ahnung ob es da eingesetzt wird?) sind es 14 Tage gewesen ab Einsetzen des Provisoriums.

Naja unserer hat es direkt abgelehnt leider.
Titel: Aw: Notfallbehandlung - Privatrechnung - Sozialamt?
Beitrag von: Sheherazade am 06. Mai 2024, 13:09:30
Zitat von: Maunzi am 06. Mai 2024, 12:02:47Es hat sich nach 4 Tagen gelöst

Das ist zu früh. Kann passieren, aber dann hat man als behandelnder Zahnarzt den Fehler einzugestehen.

Erklärt zumindest die Reaktion des Notdienstes
Zitat von: Maunzi am 06. Mai 2024, 10:45:32Hier kam am Ende des Wiedereinsetzens dann noch eine Rechnung in die Hand über ca 40€ und der Hinweis das mit dem behandelnden Zahnarzt zu klären.
Titel: Aw: Notfallbehandlung - Privatrechnung - Sozialamt?
Beitrag von: Sensoriker am 06. Mai 2024, 14:14:51
(
Zitat von: Maunzi am 06. Mai 2024, 10:45:32Krankenkasse sagte schon, ist dumm gelaufen aber jede Behandlung bei anderen Ärzten als dem behandelnden führt zu einer privaten Rechnung für uns.

Blödsinn. Dann müsste jede Behandlung beim Notdienst selber bezahlt werden, wenn man wegen der Sache schon bei einem Arzt in Behandlung ist.
Schriftlich bei der KK die Übernahme der Kosten beantragen. Bei Ablehnung Widerspruch. Das war ein Notfall.

Nach 4 Tagen schon rausfallen, geht aber mal gar nicht. Da würde ich den behandelnden ZA gehörig auf die Füße treten.
Titel: Aw: Notfallbehandlung - Privatrechnung - Sozialamt?
Beitrag von: Sheherazade am 06. Mai 2024, 15:59:00
Zitat von: Sensoriker am 06. Mai 2024, 14:14:51Schriftlich bei der KK die Übernahme der Kosten beantragen. Bei Ablehnung Widerspruch. Das war ein Notfall.

Das wird nichts.

ZitatNotdienst: Provisorium herausgefallen – wie rechnen Sie ab?

Provisorische Kronen sollen fest sitzen, sich aber bei der Eingliederung des endgültigen Zahnersatzes leicht lösen lassen. Leider passiert es immer wieder, dass provisorische Kronen vorzeitig herausfallen. Das ist ärgerlich und kann vor allen Dingen schmerzhaft sein. Schwierig wird es, wenn dann die Hauszahnarztpraxis nicht erreichbar ist und der Fall in Ihrer Notfallsprechstunde landet.

Ein Notfallpatient, der sonst nicht bei Ihnen in Behandlung ist, kommt wegen eines gelösten Provisoriums in Ihre Notfallsprechstunde. Sie behandeln ihn, können die Behandlung aber nicht über die GKV abrechnen und stellen deshalb eine Privatrechnung aus. Viele Patientinnen und Patienten haben kein Verständnis dafür, dass sie solche Notfallbehandlungen selbst bezahlen müssen. Sie können ihnen aber eine schlüssige Begründung liefern:

Sie bekommen einen Zahnersatz von ihrer Hauszahnarztpraxis. Diese hat die Versorgung mit Ihrer GKV vereinbart. Diese gewährt hierzu einen Festzuschuss, den Ihre Hauszahnarztpraxis in der Versorgung berücksichtigt. Dieser Festzuschuss deckt alle Leistungen bis zur Fertigstellung Ihres Zahnersatzes ab. Wir können diesen Festzuschuss nicht geltend machen, weil Sie Ihre Versorgung bereits über ihre Hauszahnarztpraxis bekommen.

Wichtig: Sie sollten solche Leistungen in der Notfallsprechstunde nicht honorarfrei erbringen.

Notfallpatienten mit gelockertem oder gelöstem Provisorium haben zwei Möglichkeiten:

    Den Verlust des Provisoriums bis zur nächsten Sprechstunde der Hauszahnarztpraxis aushalten.
    Den privaten Anteil für die Notfallbehandlung begleichen.
Quelle (https://www.pkv-institut.de/magazin/artikel/notdienst-provisorium-herausgefallen-wie-rechnen-sie-ab)
Titel: Aw: Notfallbehandlung - Privatrechnung - Sozialamt?
Beitrag von: Maunzi am 06. Mai 2024, 17:25:27
Okay, also haben alle korrekt gehandelt.

Der Zahnarzt hat ja leider schon abgelehnt da irgendetwas zu ersetzen. Und das auszuhalten war kaum möglich - von Freitag abends bis Montag früh nichts essen ist ja machbar, zwar nicht schön aber auszuhalten. Nur nichts zu trinken über die ganze Zeit und die Schmerztabletten so auf nüchternen Magen zu schlucken ist nicht möglich.

Bleibt dann die Frage ob man das irgendwie beim Sozialamt beantragen kann - wüsste da nur nicht mit welchen Paragraphen ich da ggf argumentieren kann. Glaube kaum, dass sowas im Regelsatz enthalten ist?
Titel: Aw: Notfallbehandlung - Privatrechnung - Sozialamt?
Beitrag von: Sensoriker am 06. Mai 2024, 18:40:06
Hast du das schriftlich von der KK, dass das nicht übernommen wird?

Nochmal. Wenn nicht
Schriftlich bei der KK die Übernahme der Kosten beantragen. Bei Ablehnung Widerspruch. Das war ein Notfall.

Kostet dich 1 Blatt Papier, +  evtl. 1 Umschlag und Porto.
Titel: Aw: Notfallbehandlung - Privatrechnung - Sozialamt?
Beitrag von: peter_m am 07. Mai 2024, 08:46:10
Zitat von: Maunzi am 06. Mai 2024, 17:25:27Nur nichts zu trinken über die ganze Zeit und die Schmerztabletten so auf nüchternen Magen zu schlucken ist nicht möglich.

Zähne reagieren höchstens temperaturempfindlich auf Flüssigkeiten.
Das nächste Mal nehmt Ihr also lauwarmes Wasser; dann spart Ihr 40 Euro.
Titel: Aw: Notfallbehandlung - Privatrechnung - Sozialamt?
Beitrag von: Sheherazade am 07. Mai 2024, 09:16:46
Zitat von: peter_m am 07. Mai 2024, 08:46:10Zähne reagieren höchstens temperaturempfindlich auf Flüssigkeiten.
Das nächste Mal nehmt Ihr also lauwarmes Wasser; dann spart Ihr 40 Euro.

Man kann sich in so einem Notfall auch für 1-3 Tage mit einem im Handel erhältlichen Prothesenkleber behelfen, damit die freiliegenden Zahnnerven vom Provisorium geschützt bleiben. Und eben -wie schon geschrieben- lauwarme Flüssigkeiten (Getränke, Suppen) zu sich nehmen.
Titel: Aw: Notfallbehandlung - Privatrechnung - Sozialamt?
Beitrag von: Maunzi am 07. Mai 2024, 14:49:44
Das mit dem Kleber wussten wir nicht, danke für den Tipp! Warme Getränke haben da auch nicht geholfen, vermutlich weil da noch was versiegelt werden musste an den Stümpfen die da noch stehen unter der Prothese, das wurde aber nicht in Rechnung gestellt, nur das Wiedereinsetzen der Prothesen.

Nunja, hinterher ist man dann immer schlauer.

Ablehnung der KK haben wir nun auch schriftlich (per APP) bekommen, sie pochen darauf, dass Privatrechnungen nicht erstattungsfähig sind. Das Argument mit dem Notfall wird ignoriert, wahrscheinlich da lediglich das Wiedereinsetzen in Rechnung gestellt wurde durch den behandelnden Notfall-Zahnarzt.
Titel: Aw: Notfallbehandlung - Privatrechnung - Sozialamt?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 07. Mai 2024, 15:45:23
Zitat von: Maunzi am 06. Mai 2024, 10:45:32Dieser sagt das gehe ihn nix an, da es eine Privatrechnung ist
Wenn hier einer Zahlungspflichtig sein dürfte, dann dieser Zahnarzt, sonst keiner.

Frage wird sein, ob es denn ein echter Notfall war oder auch bis Montag noch gegangen wäre.

Titel: Aw: Notfallbehandlung - Privatrechnung - Sozialamt?
Beitrag von: Maunzi am 07. Mai 2024, 20:00:22
Auf welcher Grundlage wäre er zahlungspflichtig? Krankenkasse hat das ebenfalls verneint, also auf Rückfrage ob der Arzt nicht zahlen müsste.

Und da der notfall Zahnarzt meinte es handle sich um einen Notfall... wird es wohl einer sein?

PS eben ist es beim Essen eines Milchbrötchens wieder abgegangen, aber nur teilweise, scheint zerbrochen zu sein. Ich fühle mich ziemlich verarscht von den Zahnärzten.
Titel: Aw: Notfallbehandlung - Privatrechnung - Sozialamt?
Beitrag von: Rotti am 07. Mai 2024, 22:01:40
Zitat von: Maunzi am 07. Mai 2024, 20:00:22PS eben ist es beim Essen eines Milchbrötchens wieder abgegangen, aber nur teilweise, scheint zerbrochen zu sein.

Zitat von: Maunzi am 07. Mai 2024, 20:00:22Und da der notfall Zahnarzt meinte es handle sich um einen Notfall... wird es wohl einer sein?

wenn einer Schmerzen hat ist es immer ein Notfall!
Titel: Aw: Notfallbehandlung - Privatrechnung - Sozialamt?
Beitrag von: Maunzi am 08. Mai 2024, 08:49:07
War auch mein Gedanke.
Titel: Aw: Notfallbehandlung - Privatrechnung - Sozialamt?
Beitrag von: Sheherazade am 08. Mai 2024, 09:07:12
Zitat von: Maunzi am 07. Mai 2024, 20:00:22PS eben ist es beim Essen eines Milchbrötchens wieder abgegangen, aber nur teilweise, scheint zerbrochen zu sein. Ich fühle mich ziemlich verarscht von den Zahnärzten.

Nicht verallgemeinern, nur weil dein behandelnder Zahnarzt schlechte Arbeit leistet.
Titel: Aw: Notfallbehandlung - Privatrechnung - Sozialamt?
Beitrag von: peter_m am 08. Mai 2024, 10:44:27
Zitat von: Maunzi am 07. Mai 2024, 20:00:22PS eben ist es beim Essen eines Milchbrötchens wieder abgegangen, aber nur teilweise, scheint zerbrochen zu sein. Ich fühle mich ziemlich verarscht von den Zahnärzten.

Auf einem einfachen Plastikprovisorium sollte man nach Möglichkeit gar nicht kauen.
Wenn man mit dem Provisorium genauso isst wie mit den richtigen Zähnen, hält es genau eine Mahlzeit.


Titel: Aw: Notfallbehandlung - Privatrechnung - Sozialamt?
Beitrag von: Maunzi am 08. Mai 2024, 13:29:42
War nicht gegen alle Zahnärzte gerichtet, eher gegen den behandelnden bzw auch gegen den Notfallzahnarzt da beide es offenbar nicht geschaft haben, dass das Teil mal länger als ein paar Tage durchält.

@peter_m Das hat der Zahnarzt auf Nachfrage nicht gesagt, nur harte Dinge zB Brotkanten, Steak oder so sollen vermieden werden. Ansonsten lässt es sich leider schwer vermeiden zu kauen, da auf beiden Seiten je ein Bereich mit einem Provisorium bedacht wurde bis das finale Werk dann eingesetzt wird.
Titel: Aw: Notfallbehandlung - Privatrechnung - Sozialamt?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 10. Mai 2024, 17:18:45
Zitat von: Maunzi am 07. Mai 2024, 20:00:22Auf welcher Grundlage wäre er zahlungspflichtig?

Sollte er absolut schlechte Arbeit abgeliefert haben.

Wenn so ein Provisorium schon nach einem Tag rausfliegt, ist es schon seltsam.
Titel: Aw: Notfallbehandlung - Privatrechnung - Sozialamt?
Beitrag von: Maunzi am 10. Mai 2024, 17:31:44
Nur müssten wir das vermutlich nachweisen und dann auch noch mit exakt dem Zahnarzt anlegen, der die nächsten zwei Jahre für die Behandlung nicht gewechselt werden kann (Gewährleistung für das finale Stück liegt laut Krankenkasse ausnahmslos bei diesem Zahnarzt), denke das wäre keine gute Idee?

Aber da hier niemand was zum Thema Sozialamt und Erstattungsantrag wusste, nehme ich an das Thema ist gegessen, da wir wohl keine Erstattung erhalten werden.
Titel: Aw: Notfallbehandlung - Privatrechnung - Sozialamt?
Beitrag von: Sheherazade am 10. Mai 2024, 18:20:25
Zitat von: Maunzi am 10. Mai 2024, 17:31:44Aber da hier niemand was zum Thema Sozialamt und Erstattungsantrag wusste, nehme ich an das Thema ist gegessen, da wir wohl keine Erstattung erhalten werden.

Wie ich schon zu Anfang schrieb: Versuche es beim Sozialamt, aber versprich dir nicht zuviel davon.
Titel: Aw: Notfallbehandlung - Privatrechnung - Sozialamt?
Beitrag von: Maunzi am 10. Mai 2024, 21:35:43
Würde ich ja - wenn ich wüsste wie ich das machen soll? Formloser Antrag? Begründung? Bin da ohne Paragraphen irgendwie unsicher
Titel: Aw: Notfallbehandlung - Privatrechnung - Sozialamt?
Beitrag von: TripleH am 10. Mai 2024, 22:59:22
Eigentlich kannst du dir das Schenken. Das Sozialamt wird nichts bezahlen. Das ist dort auch nicht anders als bei Bürgergeld. Für Krankenkosten sind die Krankenkassen zuständig und es gibt keine darüber hinaus gehenden Leistungen für Sozialleistungsempfänger.
Titel: Aw: Notfallbehandlung - Privatrechnung - Sozialamt?
Beitrag von: Sensoriker am 11. Mai 2024, 07:35:52
Ich würde immer noch empfehlen Widerspruch gegen die Ablehnung einzulegen.
Notfall, heftige Schmerzen, Essen/trinken unmöglich, Gefahr Verursachung weiterer Schäden da vorbereiteten Zähne ungeschützt.
Zähne die als Halterungspunkt dienen werden für gewöhnlich soweit abgeschliffen, dass nur noch ein kleiner (manchmal spitzer) Stumpen verbleibt. Verletzungsgefahr?!

Meiner Erfahrung nach lehnen KK erstmal ab. Bei einem Widerspruch wird dann doch übernommen.
Titel: Aw: Notfallbehandlung - Privatrechnung - Sozialamt?
Beitrag von: Maunzi am 11. Mai 2024, 14:24:08
@TripleH das habe ich befürchtet.

@Sensoriker ich werde es mal versuchen, vielleicht haben wir ja Glück und sie übernehmen es doch noch. Wobei die ja nichtmal anzweifeln, dass es ein Notfall ist. Es geht ja darum, dass alle Leistungen bezüglich dieses einen Punktes bereits abgegolten sind mit der pauschalen Zahlung an den behandelnden Zahnarzt.

Und ja, die sind zu minimalen Stümpfen runtergeschliffen und tun sehr stark weh wenn sie frei liegen und man da irgendwas ran kommen lässt (teils reicht da Luft um Schmerzen zu verursachen)-